Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan
Vorlage
51/104/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aktuell existieren zwei Satzungen: Eine für Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (KiTa) und Kindertagespflege sowie eine für die Betreuung in Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Primarbereich. Da die Satzungen bei Geschwisterkindern inhaltlich ineinandergreifen, werden nunmehr beide Teilbereiche in einem Satzungsentwurf geregelt.

 

Dieser neue Satzungsentwurf bedingt, dass BKSA und JHA - obwohl sich der BKSA grundsätzlich nur mit der Beitragssatzung für die OGS und der JHA sich grundsätzlich nur mit der Beitragssatzung für die KiTa und Kindertagespflege beschäftigen - über dieselbe Satzungsvorlage beraten.

 

Der neue Satzungsentwurf beinhaltet nach wie vor eine Trennung zwischen den beiden Bereichen KiTa/Kindertagespflege und OGS. Der I. Abschnitt befasst sich mit den Elternbeiträgen für die Betreuung in KiTa und Kindertagespflege; der II. Abschnitt regelt die Elternbeiträge für die Betreuung in der OGS im Primarbereich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass der jeweilige Ausschuss nur in seinem Zuständigkeitsbereich (d.h. entweder zum I. oder II. Abschnitt) dem HFA Empfehlungen ausspricht.

 

Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in KiTa und Kindertagespflege

 

Unter Beachtung der politischen Vorgaben schlägt die Verwaltung die nachfolgende Beitragsstaffel für Kindertageseinrichtungen (und daran ausgerichtet auch Kindertagespflege; vgl. Anlage 1 bzw. 2) vor. Gegenübergestellt werden die Beiträge der aktuellen Staffel und die Beiträge der Entwurfsstaffel in den jeweiligen Einkommensstufen sowie die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Haan. Die nachfolgende Tabelle gibt die Werte bei einem Familienkind wider; Geschwisterkinder sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 


Einkommen (€)

Beitragsstaffel (€) ALT

Beitragsstaffel (€) NEU

basiert auf Variante A in der Vorlage 51/090/2015

von

bis unter

Ü2

U2

Ü2

U2

25h

35h

45h

25h

35h

45h

25h

35h

45h

25h

35h

45h

NEU

Diff. zu ALT

NEU

Diff. zu ALT

NEU

Diff. zu ALT

NEU

Diff. zu ALT

NEU

Diff. zu ALT

NEU

Diff. zu ALT

0

25.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

25.000

37.000

37

50

67

78

102

139

31

-6

44

-6

61

-6

54

-24

77

-25

106

-33

37.000

50.000

62

81

110

128

168

227

52

-10

73

-8

102

-8

92

-36

129

-39

178

-49

50.000

62.000

96

128

173

198

263

356

79

-17

110

-18

152

-21

139

-59

193

-70

266

-90

62.000

75.000

125

167

231

259

345

476

111

-14

153

-14

212

-19

195

-64

269

-76

370

-106

75.000

87.000

165

220

297

340

453

613

149

-16

204

-16

281

-16

260

-80

357

-96

491

-122

87.000

100.000

 

191

+26

261

+41

359

+62

335

-5

457

+4

629

+16

100.000

 

239

+74

325

+105

447

+150

419

+79

569

+116

783

+170

Σ Beitragsaufk. 1. Kind (Jahr / € gerundet)

1.260.000

1.330.0001

inkl. „Auswärtige“, ohne Beitragsbefreiung letzes KiGa-Jahr und Tagespflege; ohne Geschwisterermäßigung (ALT)

1 Fortschreibung der aktuellen Einkommensverteilung / Anzahl der Beitragszahler und Beitragszahlerstruktur > 75.000 € geschätzt (hypothetische Werte!)

 

In der vorgeschlagenen Beitragsstaffel finden sich zusammengefasst folgende Aspekte wieder:

 

·         Beitragsfreiheit bis 25.000 €: ü

·         erweiterte / höchste Einkommensstufe 100.000 €: ü

·         Höchstbeitrag ca. 800 €: ü

·         reduzierte Elternbeiträge (in unteren /  mittleren Einkommensstufen): ü

·         moderate Erhöhung der Beiträge bei den höheren Einkommensgruppen: ü

·         Erträge aus Elternbeiträgen steigern: ü

·         stärkere Belastung höherer Einkommensgruppen (progressiv): ü

·         prozentual gleichmäßige(re) Steigerung: ü

·         sozialverträgliche / sozial gerechte Staffelung: ü

·         Reduzierung des „U3-Faktors“ auf 1,75 (statt bisher ca. 2,1): ü

„Geschwisterermäßigung“ § 3 Abs. 2 der aktuellen Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege

 

Die derzeit geltende Fassung der KiTa-Satzung zu Geschwisterkindern sieht vor, dass bei zwei Geschwisterkindern in einer KiTa oder Kindertagespflege und OGS für das zweite Kind der KiTa-Beitrag halbiert wird. Dies führt dazu, dass Eltern überproportional dadurch entlastet werden, dass ihr älteres Kind die OGS besucht. Das widerspricht der ansonsten geltenden Systematik, nach der das „teuerste Kind“ beitragspflichtig ist und die älteren Kinder begünstigt werden. Aktuell fallen hierunter 104 Kinder. Die noch geltende Fassung sieht auch keine klare Regelung für Familien mit mehr als zwei Kindern vor.

 

Die derzeitig geltende Fassung verursacht eine Reduzierung des Beitragsaufkommens - weil durch den Besuch des älteren Kindes in der OGS der Beitrag für die KiTa/Tagespflege für das jüngere Kind um die Hälfte reduziert wird - um rund 100.000 €. Bei Anwendung der neuen Beitragsstaffel und Beibehaltung der derzeitigen Fassung des § 3 Abs. 2 errechnet sich eine Reduzierung von rund 120.000 €.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, § 3 Abs. 2 in seiner Logik zu „drehen“. Besuchen mindestens 2 Kinder gleichzeitig eine KiTa/Kindertagespflege und eine OGS, so wird nunmehr der monatliche Elternbeitrag für das OGS-Kind halbiert.

 

Durch das „Drehen“ des § 3 Abs. 2 entstehen die Reduzierungen nicht mehr auf der KiTa-, sondern allein auf der OGS-Seite. § 10 Abs. 3 der neuen Entwurfssatzung stellt das für die OGS-Seite im Abschnitt II klar. Die Reduzierungen belaufen sich dort nach der neuen Beitragsstaffel auf rund 60.000 €.

 

Allein durch das „Drehen“ der Regelung innerhalb der neuen Beitragsstaffel ergibt sich für die Stadt Haan eine Mehreinnahme von rund 60.000 € (120.000 € minus 60.000 €). Der Verwaltung war es so möglich, die Spitzen in der Beitragsstaffel deutlich abzumildern.

 

Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in der OGS

 

Unter Beachtung der politischen Vorgaben schlägt die Verwaltung die nachfolgende Beitragsstaffel in zwei unterschiedlichen Varianten vor. Gegenübergestellt werden die Beiträge der aktuellen und die Beiträge der Entwurfsstaffel in den jeweiligen Einkommensstufen sowie die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Haan.

 

In der ersten Variante werden die Beiträge für alle weiteren Geschwisterkinder halbiert (vgl. § 10 Abs. 4 neuer Entwurfssatzung, Anlage 1).

 

Einkommen (€)

Beitragsstaffel (€) ALT1

Beitragsstaffel (€) NEU

von

bis unter

1. Kind

Geschwister-
kind

1. Kind

Differenz zu ALT

Geschwister-
kind

Differenz zu ALT

0

12.300

0

0

0

0

0

0

12.300

25.000

25

12,50

0

-25

0

-12,50

25.000

37.000

55

27,50

55

+/-0

27,50

+/-0

37.000

50.000

80

40

85

+5

42,50

+2,50

50.000

62.000

100

50

110

+10

55

+5

62.000

75.000

120

60

140

+20

70

+10

75.000

150

75

170

+20

85

+10

Beitragsaufkommen1 (Jahr / € gerundet)

530.000

40.000

570.0002

40.0002

Σ (€)

570.000

610.0002

1 inkl. „Auswärtige“

2 Fortschreibung der aktuellen Einkommensverteilung / Anzahl der Beitragszahler (hypothetische Werte!)

 

In der vorgeschlagenen Beitragsstaffel Variante 1 finden sich zusammengefasst folgende Aspekte wieder:

 

·         Beitragsfreiheit bis 25.000 €: ü

·         Erträge aus Elternbeiträgen steigern: ü

·         Moderate Erhöhung der Beiträge bei den höheren Einkommensgruppen: ü

·         sozialverträgliche / sozial gerechte Staffelung: ü

Als 2. Variante schlägt die Verwaltung eine Beitragsstaffel vor, bei der die „Geschwisterermäßigung OGS“ (vgl. § 4 Beitragssatzung der aktuellen OGS-Satzung) entfällt bzw. neu gefasst wird und das zweite OGS-Kind und alle weiteren OGS-Kinder somit beitragsfrei sind:

 

Einkommen (€)

Beitragsstaffel (€) ALT

Beitragsstaffel (€) NEU

von

bis unter

1. Kind

Geschwister-
kind

1. Kind

Differenz zu ALT

0

12.300

0

0

0

0

12.300

25.000

25

12,50

0

-25

25.000

37.000

55

27,50

55

+/-0

37.000

50.000

80

40

85

+5

50.000

62.000

100

50

110

+10

62.000

75.000

120

60

140

+20

75.000

150

75

170

+20

Beitragsaufkommen1 (Jahr / € gerundet)

530.000

40.000

570.0002

Σ (€)

570.000

1 inkl. „Auswärtige“

2  Fortschreibung der aktuellen Einkommensverteilung / Anzahl der Beitragszahler (hypothetische Werte!)

 

In der vorgeschlagenen Beitragsstaffel Variante 2 finden sich zusammengefasst folgende Aspekte wieder:

 

·         Beitragsfreiheit bis 25.000 €: ü

·         Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder: ü

·         Moderate Erhöhung der Beiträge bei den höheren Einkommensgruppen: ü

·         sozialverträgliche / sozial gerechte Staffelung: ü

In der 2. Variante kommt es wegen der Geschwisterbefreiung im OGS-Bereich zu keiner Mehreinnahme für die Stadt.

 

„Geschwisterermäßigung“ in § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 der Entwurfssatzung

 

Wird die von der Verwaltung vorgeschlagene „Beitragssatzung und Beitragsstaffel Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ beschlossen und § 3 Abs. 2 der KiTa-Satzung in seiner Logik „gedreht“ bzw. neu gefasst (s.o.), wird das Gesamtbeitragsaufkommen / Jahr - bei aktuell 104 Kindern, die einen entsprechenden Anspruch haben, um rd. 60.000 € bei beiden Varianten sinken.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan wird mit Wirkung ab 1.08.2016 gemäß Anlage 1 / Anlage 2 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

1. Variante:   Das Gesamtbeitragsaufkommen der KiTa/Tagespflege liegt bei rd. +170.000 € bei neuer Beitragsstaffel und dem „Drehen“ des aktuellen § 3 Abs. 2.

 

Das Gesamtbeitragsaufkommen OGS wird mit der vorgeschlagenen neuen Beitragsstaffel voraussichtlich bei ca. 610.000 € / Jahr liegen (ca. 570.000 € + ca. +40.000 € „Geschwisterbeiträge“, vgl. § 10 Abs. 4 der neuen Satzung; +8 %).

 

Bei Neufassung des § 3 Abs. 2 der KiTa-Satzung (bzw. § 10 Abs. 3 der neuen Satzung) liegt das Gesamtbeitragsaufkommen OGS bei rd. 550.000 € (ca. 610.000 € ca. - 60.000 €; -20.000 € / ca. -3,5 % im Vergleich zum IST).

 

Insgesamt: Das Gesamtvolumen wird um rd. 150.000 € steigen (ca. 170.000 € bei KiTa/Tagespflege abzüglich ca. 20.000 € bei OGS).

 

2. Variante:   Das Gesamtbeitragsaufkommen der KiTa/Tagespflege liegt bei +170.000 € bei neuer Beitragsstaffel und dem „Drehen“ des aktuellen § 3 Abs. 2.

 

Das Gesamtbeitragsaufkommen OGS wird mit der vorgeschlagenen neuen Beitragsstaffel voraussichtlich bei ca. 570.000 € liegen (ca. 610.000 € - ca. 40.000 € „Geschwisterbeiträge“, vgl. § 10 Abs. 4 der neuen Satzung), was in etwa dem aktuellen Gesamtbeitragsaufkommen OGS entspricht. Die Steigerung läge demnach bei +/-0 %.

 

Bei Neufassung § 3 Abs. 2 der KiTa-Satzung (bzw. § 10 Abs. 3 der neuen Satzung) liegt das Gesamtbeitragsaufkommen OGS bei rd. 510.000 € (ca. 570.000 € - ca. 60.000 €; ca. -60.000 € / ca. -10,5 % im Vergleich zum IST).

 

Insgesamt: Das Gesamtvolumen wird um rd. 110.000 € steigen (170.000 € bei KiTa/Tagespflege abzüglich 60.000 € bei OGS).

 

Die einzelnen Berechnungsschritte und Summen können in Anlage 3 tabellarisch nachvollzogen werden.

 

Das Beitragsaufkommen Tagespflege verhält sich voraussichtlich synchron.

 

Aufgrund der angespannten Haushaltssituation empfiehlt die Verwaltung die 1. Variante.