Betreff
Berichterstattung zum 10-Punkte-Klimaschutzprogramm für Haan
hier: Energie sparen, effizient nutzen und umweltfreundlich produzieren
Vorlage
SKA/004/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat hat am 20.06.2007 ein Klimaschutzprogramm - wie im Planungs- und Verkehrsausschuss vorberaten - einstimmig beschlossen. Die GAL-Fraktion hat mit einem Antrag vom 10.3.2009 um Berichterstattung zur Umsetzung dieses Programms gebeten.

 

 

 

 

Der gegenwärtige Sachstand zum 10-Punkte-Klimaschutzprogramm stellt sich wie folgt dar:

 

Punkt 1

Die Stadt Haan bzw. ein von ihr beauftragter Dritter ermittelt den Heizenergiebedarf/Wärmebedarf aller städtischen Liegenschaften und erarbeitet ein Maßnahmenprogramm zur Verminderung der CO2-Emissionen. Dabei sollen sowohl Maßnahmen zur Verminderung des Energiebedarfs (verbesserte Wärmedämmung, verändertes Nutzerverhalten etc.) wie auch zur Umstellung auf CO“-freie/-neutrale (z.B. Holzpellets, Geothermie) bzw. Energieträger mit relativ geringen CO2-Emissionen berücksichtigt und bewertet werden. Ziel ist es, die klimarelevanten Emissionen der öffentlichen Liegenschaften bis zum Jahr 2012 um mindestens 20% zu verringern. Ein entsprechendes Konzept wird bis zum Ende des Jahres 2007 vorgelegt. Basis ist der Energieverbrauch im Jahr der Erstellung des Werker-Gutachtens.

 

 

Die Förderrichtlinie „Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur" in den Gemeinden in NRW wurde bereits unter dem 18.06.2008 den Trägern der Tageseinrichtungen für Kinder werbend zur Kenntnis gegeben.

 

Inzwischen liegen von zwei Trägern für zwei Kindertageseinrichtungen Absichtserklärungen vor; eine konkrete Antragstellung wurde als unmittelbar bevorstehend angekündigt. Art und Umfang der Maßnahmen werden in weiteren Gesprächen mit den Trägern geklärt.

 

Derzeit liegen Daten über den spez. Heizwärmebedarf der kommunalen Gebäude (ermittelt nach den bauphysikalischen Rahmenbedingungen, z.B. Gebäudehülle) i. S. einer „Gesamtbilanz“ noch nicht vor. Die Erhebung dieser Daten war bisher nicht durch das Gebäudemanagement priorisiert. Das Gebäudemanagement besitz allerdings Daten über den konkreten Verbrauch der Immobilien, soweit eine gesonderte Verbrauchserfassung für die jeweilige Immobilie erfolgt.

 

Im Rahmen des städt. Gebäudesanierungsprogramms wurden die Betriebshofstandorte aufgegeben und ein neuer Standort  nach der aktuellen EnEV errichtet, die Sporthalle Walder Str. heizungs- und lüftungstechnisch sowie die OGS-Gruiten ebenfalls a.d. Grundlage der EnEV saniert bzw. eingerichtet. Schwerpunkt dieser Maßnahmen war primär die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Abstellung der schweren baulichen Mängel, die trotzdem eingetretene „energetische Optimierung“ ergab sich primär aus dem erheblichen Potential der Gebäude und war gleichsam ein „Mitnahmeeffekt“. Bei der Grundschule Bollenberg war „Ansatz“ der Sanierung ebenfalls nicht die energetische Optimierung sondern die Beseitigung der PCB-Belastung. Auch hier ist die energetische Verbesserung „Nebenprodukt“ des Zielkonzepts. Des weiteren wurden Asylunterkünfte abgerissen, dies trug ebenfalls zur Reduzierung der Emissionen bei. Bei den Gebäuden Dieker Str., Feuerwache, Bücherei und Mensa Schul-zentrum treten vergleichbare Effekte allein dadurch ein, dass die Baumaßnahmen a.d. Grundlage der jeweils aktuellen EnEV durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Planung der GS Dieker Str. wurde explizit ein energetisches Konzept unter „CO2-Gesichtspunkten“ erstellt. Ansonsten wurden im wesentlichen neue Kubaturen (Anbauten, Aufstockungen) errichtet, die die Gesamtbilanz eher belasten dürften.

 

Bei den „großen“ Verbrauchern Gymnasium, Bürgerhaus, Hallenbad und Rathaus liegen noch keine politischen Entscheidungen über den nachhaltigen Nutzerbedarf vor, sodass die Erkenntnis über den spez. Heizwärmebedarf zunächst rein informatorisch ist. Beispielweise hat das Haaner Rathaus (Kaiserstr. Alleestr.) bei allen von der GPA geprüften Kommunen den höchsten Heizenergiebedarf !

 

Zu den vorrangigen Aufgaben des neu einzustellenden „Energiemanagers“ wird der Aufbau einer entsprechenden Datenbasis (Bestand) sowie die Steuerung von konkret der CO2-Reduzierung dienenden Maßnahmen gehören. Die Verwaltung empfiehlt bei der Bestandserhebung von Daten, keinesfalls allzu „akademisch“ vorzugehen, da die grundsätzlichen Handlungs-Defizite in Haan weniger in der jeweiligen Erkenntnislage als in der notwendigen Schlussfolgerung lagen/ liegen. Die Stellenausschreibung erfolgt kurzfristig.

 

 

 

Punkt 2

Die Stadt Haan stellt den Bezug ihres Stroms zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig auf CO2-frei erzeugten Strom um. Bis zum Jahresende überprüft die Verwaltung bzw. ein von der Stadt Haan beauftragter Dritter sämtliche Gebäude und sonstigen Einrichtungen auf Stromeinsparmaßnahmen (Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen soweit noch nicht geschehen, Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.).

 

 

Die Ausschreibung wird in 2010 durchgeführt, die Ergebnisse zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.

 

 

 

Punkt 3

Analog zum Beschluss des Kreises Mettmann stellt die Stadt Haan sämtliche geeignete Dachflächen für Dritte zur Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Das entsprechende Programm des Kreises wird übernommen. Die Stadt Haan selbst strebt an, z.B. durch Anbieten über Pressearbeit der Wirtschaftsförderung, in jedem Haushaltsjahr ein weiteres Schulgebäude mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Diese Anlagen dienen sowohl der klimaunschädlichen Erzeugung von Energie wie auch als Lehr- und Anschauungsobjekt für den Unterricht.

 

 

Derzeit steht die Verwaltung Anfragen zur Errichtung von –privaten- Fotovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern offen gegenüber, konkrete Anfragen lagen/ liegen jedoch nicht vor. Folgende Situation ist gegeben:

 

GS Dieker Str.                  Fotovoltaik (FV) optional in der Ausschreibung

Betriebshof                FV nicht möglich wg. „Leichbaudach“ (Investitionskosten plus 80.000,- €)

Feuerwache               FV optional in der Ausschreibung

SZ Walder Str.      FV negativ

Gymnasium                FV noch nicht entscheidungsreif

Rathausstandorte     FV noch nicht entsdcheidungsreif

 

Es wird zu den Aufgaben des Energiemanagers gehören, eine vollständige Bewertung vorzunehmen und hier ggfls. Vorschläge zu unterbreiten.

 

 

 

Punkt 4

VHS, Büchereien, Schulen, Kindergärten und alle anderen Bildungseinrichtungen in Haan werden gebeten, die Bedrohung unserer Umwelt durch die Klimaveränderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu einem Schwerpunktthema im Rahmen ihrer Angebote und Unterrichtsinhalte zu machen. Dabei sollen insbesondere auch Veranstaltungen, Kurse, Unterrichtseinheiten etc. angeboten werden, die über konkrete Möglichkeiten der Energieeinsparung und effizienten Energienutzung informieren und dafür werben.

 

 

Die Themen "Umwelt" und "Klimaschutz" sind regelmäßige Bestandteile der altersgemäßen pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.

 

Diese Themen werden sowohl im Grundschulbereich als auch im weiterführenden Bereich im Rahmen des den Schulen vorgegeben Lehrplans im Unterricht behandelt.

 

Die VHS Hilden-Haan greift in ihrem aktuellen Kursangebot Fragen von Klimawandel und Klimaschutz auf.

 

 

 

Punkt 5

Die Stadt Haan wird zukünftig im Rahmen ihrer Beschaffung verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw. energieeffizientesten Geräte, Fahrzeuge und Anlagen angeschafft werden, sondern etwa auch bei der Beschaffung von Produkten möglichst nur zertifiziertes Material (Zertifizierungssystem zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder) verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Über die Umsetzung erfolgt eine regelmäßige Berichtserstellung. Bei Sitzungsvorlagen erfolgen grundsätzlich entsprechende Hinweise zu möglichen Klimaschutzgesichtspunkten und deren Bewertung.

 

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen wurde zur Einrichtung einer zentralen Vergabestelle eine zusätzliche Stelle bewilligt. Bei dieser organisatorischen Maßnahme müssen auch die für eine Vergabe relevanten organisatorischen Abläufe verändert werden. Dies hat eine Änderung der geltenden Vergabeordnung zur Folge.  Bei dieser Gelegenheit können klimarelevante Belange im Sinne des Beschlusses in die Vergabepraxis einfließen und von der zentralen Vergabestelle kontrolliert werden.

 

 

 

Punkt 6

Ziel bei Verbesserung des ÖPNV (Streckenführung, Taktfrequenzen, Information der Fahrgäste etc.) ist es grundsätzlich, die Inanspruchnahme insbesondere im innerörtlichen Verkehr zu steigern und dadurch Fahrten mit dem PKW - hier vor allem die besonders emissionsträchtigen kurzen Fahrten - zu vermindern. Auf die Betreiber des ÖPNV soll eingewirkt werden, dass möglichst emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt werden können.

 

 

Die Stadtverwaltung Haan achtet konsequent darauf, dass die Ziele des Klimaschutzprogramms eingehalten und berücksichtigt werden. In Gesprächen mit den Betreibern konnten Verbesserungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Haan erreicht werden. Die Erhöhung der Fahrtenzahl auf der Linie SB 50 und die Anpassung an Schulschlusszeiten sind ein wichtiger Beitrag, besonders emissionsträchtige kurze Fahrten mit dem PKW im innerörtlichen Verkehr zu vermindern.

 

Aufgabenträger im ÖPNV ist der Kreis Mettmann. Der Kreis stellt zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV den Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind u.a. die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.

 

Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit der Stadt Haan aufgestellt und alle 5 Jahre überprüft. Der 2. Nahverkehrsplan des Kreises Mettmann wurde im Jahr 2004 aufgestellt. Bei der bald erforderlichen Überprüfung bietet sich für die Stadt Haan die Gelegenheit über den Nahverkehrsplan auf die Betreiber des ÖPNV einzuwirken, möglichst emissionsarme Fahrzeuge einzusetzen bzw. bei Neuanschaffungen konsequent auf schadstoffarme Fahrzeuge zu setzen.

 

 

 

Punkt 7

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in Haan zu ermitteln, Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Haan mittelfristig bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können.

 

 

Mit dem Einstieg in die gesamtstädtische Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) und den darin enthaltenen Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit einschließlich des ADFC können –sofern dies politisch gewünscht und finanziell ausgestattet wird- voraussichtlich ab 2010 in einem Konzept, Maßnahmen zur Steigerung des Radverkehrs in Haan dargelegt werden die durchaus bis zum Jahr 2012 durchgeführt werden können. Am 9.2.2009 wurden bereits die ersten Analyseergebnisse in einem Arbeitskreis VEP Mitgliedern des Stadtrates und der Fachausschüsse vorgestellt.

 

 

 

Punkt 8a.

Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.

 

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 20.06.2007 wurde ein Umweltbericht gemäß § 2a zum Bebauungsplan Nr. 66c „Buschhöfen“ erstellt. Bei allen anderen Planungen entfiel dieses Erfordernis, da es sich um vereinfachte Planänderungen oder Bebauungspläne der Innenentwicklung handelt. Zum Bebauungsplan Nr. 66c hat der PlUVA am 23.10.2007 festgestellt: „Das in der Sitzung des Rates der Stadt Haan am 20.06.2007 beschlossene 10-Punkte-Klimaschutzprogramm für die Stadt Haan wird im Bebauungsplan berücksichtigt.“

 

 

 

Punkt 8b.

Die Bauleitplanung soll möglichst Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geotherme) oder energieeffizienten Lösungen (z.B. zentrale Energieversorgung durch BHKWs) verlangen.“

 

 

Festsetzungen nach § 9 (1) 23 b) BauGB sind nur dann zulässig, wenn sie städtebaulich gerechtfertigt und erforderlich sind. Nach Auswertung vorliegender Rechtsgutachten und Erfahrungen anderer Kommunen konnte die Verwaltung bislang keine Vorschläge für die laufenden Haaner Bauleitplanungen unterbreiten, die eine rechtssichere Festsetzungen der oben genannten Anlagen zulassen. Es kann ggfls. über „Anreizsysteme“ nachgedacht werden.

 

 

 

Punkt 8c

Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.“

 

 

Die Verwaltung achtet regelmäßig darauf, dass Festsetzungen von Bauleitplänen im Hinblick auf die Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Ausführungen zur Solartauglichkeit der Festsetzungen sind in Begründungen zu Bebauungsplänen enthalten, sofern dies gerechtfertigt ist, z.B. in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66c, Seite 7, 2.6.1. „Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen“. Ausführungen erübrigen sich in der Regel bei einer Bestandsbebauung oder bei vorgesehenen Flächennutzungen bei denen die Ausrichtung der Gebäude ohne Relevanz für eine Solarnutzung ist.

 

 

 

Punkt 9

Die Stadt Haan vereinbart in den Kaufverträgen für kommunale Grundstücke einen erhöhten Wärmeschutz und eine emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten. Es ist zu prüfen, ob der Bau von Passivhäusern durch geringere Grundstückspreise gefördert werden kann.“

 

 

Das 10-Punkte-Klimaschutzprogramm wird in die zu fertigenden städtebaulichen Verträge, z.B. mit W+W GmbH für das ehemalige Weiss-Gelände Flurstr./Hochdahler Str., aufgenommen.

Unbebaute Grundstücke für Wohnbebauung können zur Zeit von der Stadt nicht angeboten werden, so dass Punkt 9 in dieser Form aktuell nicht umsetzbar ist. Bei dem Verkauf von Gewerbegrundstücken wird ebenfalls auf das Klimaschutzprogramm verwiesen. Die Unternehmen setzen bei ihren Investitionsvorhaben viele Punkte bereits aus eigenem Interesse um, da aus betriebswirtschaftlichen Kostengründen ein niedriger Energieverbrauch erforderlich ist.

 

 

 

Punkt 10

Die Verwaltung überprüft, welche weiteren Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Haan durchführbar sind und legt dazu einen Bericht bis spätestens Mitte 2008 vor. Die städtische Internetseite wird um eine Informationsseite mit Informationen zu möglichen CO2-Einsparmöglichkeiten für Privat und Gewerbe ergänzt. Die Seite enthält Links zu weiteren kompetenten Partnern, z.B. die Energieagenturen des Landes und des Bundes, die KfW-Förderbank, das Passivhaus-Institut (www.passiv.de), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, die Stadtwerke Haan und andere.

 

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. des Internetauftritts der Stadt sind entsprechende Informationen bzw. Verlinkungen auf weiterführende Informationen bereits gestellt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

keine