hier: Energie sparen, effizient nutzen und umweltfreundlich produzieren
Sachverhalt:
Der Rat hat am 20.06.2007 ein Klimaschutzprogramm - wie im
Planungs- und Verkehrsausschuss vorberaten - einstimmig beschlossen. Die
GAL-Fraktion hat mit einem Antrag vom 10.3.2009 um Berichterstattung zur
Umsetzung dieses Programms gebeten.
Der gegenwärtige Sachstand zum
10-Punkte-Klimaschutzprogramm stellt sich wie folgt dar:
Punkt 1
Die Stadt Haan bzw. ein von ihr
beauftragter Dritter ermittelt den Heizenergiebedarf/Wärmebedarf aller
städtischen Liegenschaften und erarbeitet ein Maßnahmenprogramm zur
Verminderung der CO2-Emissionen. Dabei sollen sowohl Maßnahmen zur Verminderung
des Energiebedarfs (verbesserte Wärmedämmung, verändertes Nutzerverhalten etc.)
wie auch zur Umstellung auf CO“-freie/-neutrale (z.B. Holzpellets, Geothermie)
bzw. Energieträger mit relativ geringen CO2-Emissionen berücksichtigt und
bewertet werden. Ziel ist es, die klimarelevanten Emissionen der öffentlichen
Liegenschaften bis zum Jahr 2012 um mindestens 20% zu verringern. Ein
entsprechendes Konzept wird bis zum Ende des Jahres 2007 vorgelegt. Basis ist
der Energieverbrauch im Jahr der Erstellung des Werker-Gutachtens.
Die Förderrichtlinie
„Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur" in
den Gemeinden in NRW wurde bereits unter dem 18.06.2008 den Trägern der
Tageseinrichtungen für Kinder werbend zur Kenntnis gegeben.
Inzwischen liegen von
zwei Trägern für zwei Kindertageseinrichtungen Absichtserklärungen vor; eine
konkrete Antragstellung wurde als unmittelbar bevorstehend angekündigt. Art und
Umfang der Maßnahmen werden in weiteren Gesprächen mit den Trägern geklärt.
Derzeit liegen Daten über den spez. Heizwärmebedarf der
kommunalen Gebäude (ermittelt nach den bauphysikalischen Rahmenbedingungen,
z.B. Gebäudehülle) i. S. einer „Gesamtbilanz“ noch nicht vor. Die Erhebung
dieser Daten war bisher nicht durch das Gebäudemanagement priorisiert. Das
Gebäudemanagement besitz allerdings Daten über den konkreten Verbrauch der
Immobilien, soweit eine gesonderte Verbrauchserfassung für die jeweilige
Immobilie erfolgt.
Im Rahmen des städt. Gebäudesanierungsprogramms wurden die
Betriebshofstandorte aufgegeben und ein neuer Standort nach der aktuellen EnEV errichtet, die
Sporthalle Walder Str. heizungs- und lüftungstechnisch sowie die OGS-Gruiten
ebenfalls a.d. Grundlage der EnEV saniert bzw. eingerichtet. Schwerpunkt dieser
Maßnahmen war primär die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Abstellung der
schweren baulichen Mängel, die trotzdem eingetretene „energetische Optimierung“
ergab sich primär aus dem erheblichen Potential der Gebäude und war gleichsam
ein „Mitnahmeeffekt“. Bei der Grundschule Bollenberg war „Ansatz“ der Sanierung
ebenfalls nicht die energetische Optimierung sondern die Beseitigung der
PCB-Belastung. Auch hier ist die energetische Verbesserung „Nebenprodukt“ des
Zielkonzepts. Des weiteren wurden Asylunterkünfte abgerissen, dies trug
ebenfalls zur Reduzierung der Emissionen bei. Bei den Gebäuden Dieker Str.,
Feuerwache, Bücherei und Mensa Schul-zentrum treten vergleichbare Effekte
allein dadurch ein, dass die Baumaßnahmen a.d. Grundlage der jeweils aktuellen
EnEV durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit der Planung der GS Dieker Str.
wurde explizit ein energetisches Konzept unter „CO2-Gesichtspunkten“ erstellt.
Ansonsten wurden im wesentlichen neue Kubaturen (Anbauten, Aufstockungen)
errichtet, die die Gesamtbilanz eher belasten dürften.
Bei den „großen“ Verbrauchern Gymnasium, Bürgerhaus,
Hallenbad und Rathaus liegen noch keine politischen Entscheidungen über den
nachhaltigen Nutzerbedarf vor, sodass die Erkenntnis über den spez.
Heizwärmebedarf zunächst rein informatorisch ist. Beispielweise hat das Haaner
Rathaus (Kaiserstr. Alleestr.) bei allen von der GPA geprüften Kommunen den
höchsten Heizenergiebedarf !
Zu den vorrangigen Aufgaben des neu einzustellenden
„Energiemanagers“ wird der Aufbau einer entsprechenden Datenbasis (Bestand)
sowie die Steuerung von konkret der CO2-Reduzierung dienenden Maßnahmen
gehören. Die Verwaltung empfiehlt bei der Bestandserhebung von Daten,
keinesfalls allzu „akademisch“ vorzugehen, da die grundsätzlichen
Handlungs-Defizite in Haan weniger in der jeweiligen Erkenntnislage als in der
notwendigen Schlussfolgerung lagen/ liegen. Die Stellenausschreibung erfolgt
kurzfristig.
Punkt 2
Die Stadt Haan stellt den Bezug
ihres Stroms zum nächstmöglichen Zeitpunkt vollständig auf CO2-frei erzeugten
Strom um. Bis zum Jahresende überprüft die Verwaltung bzw. ein von der Stadt
Haan beauftragter Dritter sämtliche Gebäude und sonstigen Einrichtungen auf
Stromeinsparmaßnahmen (Austausch von Glühbirnen durch Energiesparlampen soweit
noch nicht geschehen, Anschaffung energiesparender Elektrogeräte etc.).
Die Ausschreibung wird in 2010 durchgeführt, die Ergebnisse
zu gegebener Zeit dem Fachausschuss vorgelegt.
Punkt 3
Analog zum Beschluss des Kreises
Mettmann stellt die Stadt Haan sämtliche geeignete Dachflächen für Dritte zur
Installation von Photovoltaikanlagen zur Verfügung. Das entsprechende Programm
des Kreises wird übernommen. Die Stadt Haan selbst strebt an, z.B. durch
Anbieten über Pressearbeit der Wirtschaftsförderung, in jedem Haushaltsjahr ein
weiteres Schulgebäude mit einer Photovoltaikanlage zu versehen. Diese Anlagen
dienen sowohl der klimaunschädlichen Erzeugung von Energie wie auch als Lehr-
und Anschauungsobjekt für den Unterricht.
Derzeit steht die Verwaltung Anfragen zur Errichtung von
–privaten- Fotovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern offen gegenüber, konkrete
Anfragen lagen/ liegen jedoch nicht vor. Folgende Situation ist gegeben:
GS Dieker Str. Fotovoltaik (FV) optional in der
Ausschreibung
Betriebshof FV nicht möglich wg. „Leichbaudach“
(Investitionskosten plus 80.000,- €)
Feuerwache FV optional in der Ausschreibung
SZ Walder Str. FV
negativ
Gymnasium FV noch nicht entscheidungsreif
Rathausstandorte FV
noch nicht entsdcheidungsreif
Es wird zu den Aufgaben des Energiemanagers gehören, eine
vollständige Bewertung vorzunehmen und hier ggfls. Vorschläge zu unterbreiten.
Punkt 4
VHS, Büchereien, Schulen, Kindergärten
und alle anderen Bildungseinrichtungen in Haan werden gebeten, die Bedrohung
unserer Umwelt durch die Klimaveränderungen und Maßnahmen zum Klimaschutz zu
einem Schwerpunktthema im Rahmen ihrer Angebote und Unterrichtsinhalte zu
machen. Dabei sollen insbesondere auch Veranstaltungen, Kurse,
Unterrichtseinheiten etc. angeboten werden, die über konkrete Möglichkeiten der
Energieeinsparung und effizienten Energienutzung informieren und dafür werben.
Die Themen "Umwelt" und
"Klimaschutz" sind regelmäßige Bestandteile der altersgemäßen
pädagogischen Arbeit in den Kindertageseinrichtungen.
Diese Themen werden sowohl im Grundschulbereich als auch im
weiterführenden Bereich im Rahmen des den Schulen vorgegeben Lehrplans im
Unterricht behandelt.
Die VHS Hilden-Haan greift in ihrem aktuellen Kursangebot
Fragen von Klimawandel und Klimaschutz auf.
Punkt 5
Die Stadt Haan wird zukünftig im
Rahmen ihrer Beschaffung verstärkt auf Klimaschutzgesichtspunkte achten. Dies
bedeutet nicht nur, dass die jeweils am wenigsten Energie verbrauchenden bzw.
energieeffizientesten Geräte, Fahrzeuge und Anlagen angeschafft werden, sondern
etwa auch bei der Beschaffung von Produkten möglichst nur zertifiziertes
Material (Zertifizierungssystem zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung
der Wälder) verwendet wird. Im Rahmen von Ausschreibungen ist diese Vorgabe zur
Bedingung für die Auftragsvergabe zu machen. Über die Umsetzung erfolgt eine
regelmäßige Berichtserstellung. Bei Sitzungsvorlagen erfolgen grundsätzlich
entsprechende Hinweise zu möglichen Klimaschutzgesichtspunkten und deren
Bewertung.
Im Rahmen der Stellenplanberatungen wurde zur
Einrichtung einer zentralen Vergabestelle eine zusätzliche Stelle bewilligt.
Bei dieser organisatorischen Maßnahme müssen auch die für eine Vergabe
relevanten organisatorischen Abläufe verändert werden. Dies hat eine Änderung
der geltenden Vergabeordnung zur Folge.
Bei dieser Gelegenheit können klimarelevante Belange im Sinne des
Beschlusses in die Vergabepraxis einfließen und von der zentralen Vergabestelle
kontrolliert werden.
Punkt 6
Ziel bei Verbesserung des ÖPNV
(Streckenführung, Taktfrequenzen, Information der Fahrgäste etc.) ist es
grundsätzlich, die Inanspruchnahme insbesondere im innerörtlichen Verkehr zu
steigern und dadurch Fahrten mit dem PKW - hier vor allem die besonders
emissionsträchtigen kurzen Fahrten - zu vermindern. Auf die Betreiber des ÖPNV
soll eingewirkt werden, dass möglichst emissionsarme Fahrzeuge eingesetzt
werden können.
Die Stadtverwaltung Haan achtet konsequent darauf, dass die Ziele des Klimaschutzprogramms eingehalten und berücksichtigt werden. In Gesprächen mit den Betreibern konnten Verbesserungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Haan erreicht werden. Die Erhöhung der Fahrtenzahl auf der Linie SB 50 und die Anpassung an Schulschlusszeiten sind ein wichtiger Beitrag, besonders emissionsträchtige kurze Fahrten mit dem PKW im innerörtlichen Verkehr zu vermindern.
Aufgabenträger im ÖPNV ist der Kreis
Mettmann. Der Kreis stellt zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV den
Nahverkehrsplan auf. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des
Nahverkehrs konkretisieren. Bei der Aufstellung sind u.a. die Belange des
Umwelt- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.
Der Nahverkehrsplan wird im Benehmen mit
der Stadt Haan aufgestellt und alle 5 Jahre überprüft. Der 2. Nahverkehrsplan
des Kreises Mettmann wurde im Jahr 2004 aufgestellt. Bei der bald
erforderlichen Überprüfung bietet sich für die Stadt Haan die Gelegenheit über
den Nahverkehrsplan auf die Betreiber des ÖPNV einzuwirken, möglichst
emissionsarme Fahrzeuge einzusetzen bzw. bei Neuanschaffungen konsequent auf
schadstoffarme Fahrzeuge zu setzen.
Punkt 7
Die Verwaltung wird gebeten,
gemeinsam mit dem ADFC und sonstigen interessierten Bürgerinnen und Bürgern
Verbesserungsmöglichkeiten für den Radverkehr in Haan zu ermitteln,
Schwachstellen aufzuspüren und in einem Konzept darzulegen, welche Maßnahmen
zur Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs in Haan mittelfristig bis zum
Jahr 2012 durchgeführt werden können.
Mit dem Einstieg in die gesamtstädtische
Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) und den darin enthaltenen
Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit einschließlich des ADFC können
–sofern dies politisch gewünscht und finanziell ausgestattet wird-
voraussichtlich ab 2010 in einem Konzept, Maßnahmen zur Steigerung des
Radverkehrs in Haan dargelegt werden die durchaus bis zum Jahr 2012
durchgeführt werden können. Am 9.2.2009 wurden bereits die ersten
Analyseergebnisse in einem Arbeitskreis VEP Mitgliedern des Stadtrates und der
Fachausschüsse vorgestellt.
Punkt 8a.
Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und
aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit
niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
Nach dem Ratsbeschluss vom 20.06.2007 wurde ein
Umweltbericht gemäß § 2a zum Bebauungsplan Nr. 66c „Buschhöfen“ erstellt. Bei
allen anderen Planungen entfiel dieses Erfordernis, da es sich um vereinfachte
Planänderungen oder Bebauungspläne der Innenentwicklung handelt. Zum
Bebauungsplan Nr. 66c hat der PlUVA am 23.10.2007 festgestellt: „Das in der
Sitzung des Rates der Stadt Haan am 20.06.2007 beschlossene
10-Punkte-Klimaschutzprogramm für die Stadt Haan wird im Bebauungsplan
berücksichtigt.“
Punkt 8b.
Die Bauleitplanung soll möglichst
Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung
macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die
die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien (etwa Geotherme) oder energieeffizienten Lösungen (z.B.
zentrale Energieversorgung durch BHKWs) verlangen.“
Festsetzungen nach § 9 (1) 23 b) BauGB sind nur dann
zulässig, wenn sie städtebaulich gerechtfertigt und erforderlich sind. Nach
Auswertung vorliegender Rechtsgutachten und Erfahrungen anderer Kommunen konnte
die Verwaltung bislang keine Vorschläge für die laufenden Haaner
Bauleitplanungen unterbreiten, die eine rechtssichere Festsetzungen der oben
genannten Anlagen zulassen. Es kann ggfls. über „Anreizsysteme“ nachgedacht
werden.
Punkt 8c
Die Verwaltung achtet bei der
Erstellung von Bauleitplänen darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und
Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für
Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der
Festsetzungen erfolgen.“
Die Verwaltung achtet regelmäßig darauf, dass Festsetzungen
von Bauleitplänen im Hinblick auf die Ausrichtung und Höhe von Gebäuden
„solartauglich“ sind. Ausführungen zur Solartauglichkeit der Festsetzungen sind
in Begründungen zu Bebauungsplänen enthalten, sofern dies gerechtfertigt ist,
z.B. in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 66c, Seite 7, 2.6.1. „Äußere Gestaltung
der baulichen Anlagen“. Ausführungen erübrigen sich in der Regel bei einer
Bestandsbebauung oder bei vorgesehenen Flächennutzungen bei denen die
Ausrichtung der Gebäude ohne Relevanz für eine Solarnutzung ist.
Punkt 9
Die Stadt Haan vereinbart in den
Kaufverträgen für kommunale Grundstücke einen erhöhten Wärmeschutz und eine
emissionsarme Wärmeversorgung als Anforderung an die Neubauten. Es ist zu
prüfen, ob der Bau von Passivhäusern durch geringere Grundstückspreise
gefördert werden kann.“
Das 10-Punkte-Klimaschutzprogramm
wird in die zu fertigenden städtebaulichen Verträge, z.B. mit W+W GmbH für das
ehemalige Weiss-Gelände Flurstr./Hochdahler Str., aufgenommen.
Unbebaute Grundstücke für Wohnbebauung können zur Zeit von
der Stadt nicht angeboten werden, so dass Punkt 9 in dieser Form aktuell nicht
umsetzbar ist. Bei dem Verkauf von Gewerbegrundstücken wird ebenfalls auf das
Klimaschutzprogramm verwiesen. Die Unternehmen setzen bei ihren
Investitionsvorhaben viele Punkte bereits aus eigenem Interesse um, da aus
betriebswirtschaftlichen Kostengründen ein niedriger Energieverbrauch
erforderlich ist.
Punkt 10
Die Verwaltung überprüft, welche
weiteren Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den
Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Haan durchführbar sind und legt
dazu einen Bericht bis spätestens Mitte 2008 vor. Die städtische Internetseite
wird um eine Informationsseite mit Informationen zu möglichen
CO2-Einsparmöglichkeiten für Privat und Gewerbe ergänzt. Die Seite enthält
Links zu weiteren kompetenten Partnern, z.B. die Energieagenturen des Landes
und des Bundes, die KfW-Förderbank, das Passivhaus-Institut (www.passiv.de), das Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle, die Stadtwerke Haan und andere.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit bzw. des
Internetauftritts der Stadt sind entsprechende Informationen bzw. Verlinkungen
auf weiterführende Informationen bereits gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
keine