Sachverhalt:
Zurzeit ist die Bekämpfung der Ratten im
Kreisgebiet so organisiert, dass der einzelne Bürger einen Rattenbefall bei den
jeweiligen Ordnungsämtern meldet. Dieses gibt die Befallsmeldungen an den
Schädlingsbekämpfer weiter, der die Bekämpfungs-maßnahme durchführt. Kosten
entstehen für den Bürger nicht.
Zusätzlich zu den Befallsmeldungen hat noch
eine Belegung der Kanäle mit Gift zu erfolgen. Diese sind (lt. Vertrag)
regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich durchzuführen. In den letzten
Jahren sind im Kreis Mettmann durchschnittlich 6.000 Einstiege mit Gift belegt
und 2.400 Befallsmeldungen bearbeitet worden.
Zunächst war geplant, die Rattenbekämpfung
ab 2016 kreisweit ohne große Veränderungen durchzuführen. BVFOA, HFA und Rat
hatten dazu im Februar/März 2015 ihre Zustimmung zum Abschluss einer
entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gegeben (siehe
Sitzungsvorlage 32-2/011/2015).
Die von der Kreisverwaltung anschließend
durchgeführte Ausschreibung führte zu erheblich unterschiedlichen Ergebnissen,
weshalb ein Sachverständiger in die Auswertung einbezogen wurde und
feststellte, dass einerseits kein Angebot den Anforderungen entsprach, aber
auch die Anforderungen nicht für eine effektive Rattenbekämpfung geeignet
seien.
In einer Besprechung der Ordnungsämter des
Kreises Mettmann erläuterte der Sachverständige, wie eine effektive
Rattenbekämpfung durchzuführen sei.
Die in den Städten angewandte Verfahrensweise
in der Vergangenheit wird vom Sachverständigen als ergebnislos und ineffizient
bewertet. Zum Einen sei das Konzept selbst nicht wirksam, zum Anderen sei
aufgrund der Höhe der Gesamtkosten, die Anzahl der durchgeführten
Kanalbelegungen nicht nachvollziehbar.
Die vom Gesetzgeber geforderten
Risikominderungsmaßnahmen könnten bei den vorhandenen Parametern keine Berücksichtigung
finden.
Eine Bekämpfung aufgrund von einzelnen
Befallsmeldungen führe nicht zum Ziel der Reduzierung der Population. Hier wird
nur punktuell aufgrund einzelner Sichtungen bekämpft. Zur Reduzierung der
Population ist jedoch eine systematische Bekämpfung an den von den Nagern bevorzugten
Flächen erforderlich.
Das Augenmerk für eine effiziente
Rattenbekämpfung sei in erster Linie auf die Bekämpfung in den Kanälen zu
richten, da dort die höchsten Populationen vorhanden sind. Dies ergebe sich in erster
Linie aus dem in den Kanälen ständig zur Verfügung stehenden Nahrungsangebot.
Zeitgleich mit der Belegung des Kanals müsse eine oberirdische Bekämpfung
erfolgen. Zusätzlich müssten in den einzelnen Städten Befallsschwerpunkte
(Kindergärten, Schulen, bevorzugte Gebiete der Nager etc.) ermittelt werden, um
dort wirksam den Bestand zu dezimieren. Erst wenn eine Bekämpfung an diesen
drei neuralgischen Punkten erfolge, sei eine wirksame und nachhaltige
Bekämpfung möglich.
Die Bekämpfung in den Kanälen hat in enger
Zusammenarbeit mit den jeweiligen Tiefbauämtern zu erfolgen. Eine vorherige
Reinigung der Kanäle ist wünschenswert. Auch müssen die Kanäle auf eventuelle
Schäden untersucht werden – die Ratten nutzen Risse und Löcher um sich durch
diese zu nagen und an die Erdoberfläche zu gelangen.
Der Sachverständige schlägt daher folgendes
Verfahren vor:
Ø systematische Bekämpfung der
Population in den Kanälen (Kosten hierfür jährlich ca. 600.000€-800.000 €)
Ø systematische Bekämpfung auf
öffentlichen Anlagen und Flächen (Befallsschwerpunkte)
Ø für die Rattenbekämpfung auf
privaten Grundstücken ist der Bürger selbst in der Pflicht (sowohl bezüglich
der Durchführung als auch der Kosten).
Die Kosten für die systematische Bekämpfung
auf öffentlichen Anlagen und Flächen kann zurzeit nicht geschätzt werden und
wäre nicht seriös. Hierzu müssten zunächst die Befallsschwerpunkte in den
einzelnen Städten ermittelt werden. Eine Preisschätzung ist dann auf Grundlage
der Anzahl und Lage der Befallsschwerpunkte möglich.
Durch die systematische Bekämpfung (Konzept
für die Kanalbelegung im einzelnen Stadtgebiet, Ermittlung von
Befallsschwerpunkten, Bekämpfung und Erfolgskontrolle) kann das Ziel der
tatsächlichen Reduzierung der Nager erreicht werden. Der finanzielle Aufwand
wird sich nach 2-3 Jahren verringern, da die Konzeptentwicklung und Planung der
Bekämpfung abgeschlossen sind, durchgeführte Maßnahmen greifen und der Bestand
sich tatsächlich minimiert.
Die Kosten für die Kanalbelegung können lt.
Mitteilung des Städtetages auf die Kanalgebühren umgelegt werden. Die Kosten
der Rattenbekämpfung seien betriebsbedingte Kosten, die zum ordnungsgemäßen
Betrieb des Abwassersystems notwendig seien. Dieser Teil der Kosten belasten
somit den allgemeinen Haushalt nicht.
Die Vertreter der Städte konnten
Einvernehmen dahingehend erzielen, dass eine effektive, wirksame Bekämpfung der
Schädlinge gewünscht wird – auch wenn dies mit höheren Kosten verbunden ist.
Jede Stadt sollte außerdem selbst entscheiden, ob sie die Pflicht zur
Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken auf den Bürger überträgt (mit der
Konsequenz, dass die Mitarbeiter der Ordnungsbehörden entsprechend eine
Überprüfung der Bekämpfung und ggfs. ordnungsrechtliche Maßnahmen durchführen
müssen), oder ob diese Bekämpfung von den Städten eigenverantwortlich durchgeführt wird. Die Verwaltung folgt dem
Vorschlag des Sachverständigen und schlägt vor, in diesen Fällen die
Rattenbekämpfung den Grundstückseigentümern zu übertragen.
Eine neue Ausschreibung kommt daher nur für
die Kanalbelegung und systematische Bekämpfung auf öffentlichen Anlagen und
Flächen in Betracht.
In einer weiteren Besprechung der
Ordnungsämter sind bei Anwesenheit aller kreisangehörigen Städte folgende
Vereinbarungen getroffen worden:
·
Zeitplan
Im
1. Quartal 2016 wird der Sachverständige in jeder kreisangehörigen Stadt die
Befallsschwerpunkte ermitteln und besichtigen – dabei stimmt er auch die für
die Befallsstellen notwendigen Köderstationen/Material ab (wichtig für die
Ausschreibung). Ebenso wird der Aufbau eines Meldesystems erfolgen (z.B.
Einbeziehung der Spülkolonnen (Meldung von Lebendsichtungen und/oder
Rattenspuren).
Bis
voraussichtlich zum 31.05.16 wird der Sachverständige mit der Vorbereitung der
Konzepterstellung fertig sein.
Im
3. Quartal 2016 soll dann die Ausschreibung und Vergabe erfolgen.
·
Ausschreibung
Die
Ausschreibung wird gesplittet. Zum einen erfolgt eine Ausschreibung für die
Kanalbelegung, zum anderen für die Bekämpfung der Befallsschwerpunkte auf
öffentlichen Grünflächen.
Für
die Bekämpfung auf privaten Grundstücken ist künftig jede Stadt selbst
zuständig. Ebenso werden Bekämpfungen, die z.B. durch das Gebäudemanagement
erfolgen (Schulen, Kindergärten etc) nicht in das Verfahren einbezogen.
·
Abgrenzung Grünflächen
Eine
Abstimmung welche Flächen und Plätze unter „öffentliche Grünflächen“ fallen,
wird nach den Begehungen und der Bestandsaufnahme vom Sachverständigen erfolgen (z.B. Sportplätze, Bachläufe im
anderen Eigentum etc).
·
Kostenaufteilung
Kanal:
Hier
muss eine Spitzabrechnung mit der jeweiligen Stadt erfolgen (diese
Notwendigkeit besteht für die Aufnahme der Kosten in die Abwassergebühren)
Öffentliche
Flächen:
Die Kosten
der Bekämpfung auf öffentlichen Flächen wird mittels des Schlüssels
„Einwohnerzahl“ unter den kreisangehörigen Städten aufgeteilt.
·
Kostenvoranschlag Sachverständiger
Die
im Kostenvoranschlag genannten Kosten für die Konzepterstellung wird unter den
kreisangehörigen Städten aufgeteilt (Schlüssel: Einwohnerzahl). Der Kreis
Mettmann wird zunächst die Rechnung begleichen und im Anschluss diese Kosten
den Städten in Rechnung stellen.
·
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung / Ordnungsbehördliche
Verordnung
Das
Kreisgesundheitsamt wird für das Jahr 2017 zu gegebener Zeit eine
öffentlich-rechtliche Vereinbarung formulieren und diese den Ordnungsämtern zur
Verfügung stellen. Die ordnungsbehördliche Verordnung durch den Kreis für das
Jahr 2017 entfällt, da diese künftig durch die Städte selbst erlassen werden
muss.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der
Verwaltung und die innerhalb des Kreises Mettmann abgestimmte weitere Vorgehensweise
zur Kenntnis:
1./ Es besteht weiterhin die Absicht, sich einer gemeinsamen
Rattenbekämpfung aller kreisangehörigen Gemeinden anzuschließen. Die hierzu notwendige neue öffentlich-rechtliche
Vereinbarung ab dem Jahr 2017 und die damit verbundenen genauen Kosten werden
dem Ausschuss nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und der sonstigen
notwendigen Vorarbeiten durch den Kreis Mettmann voraussichtlich im Herbst
dieses Jahres vorgelegt.
2./ Die Rattenbekämpfung außerhalb der kreisweiten Vereinbarung (auf
Privatgrundstücken) wird künftig den Grundstückseigentümern auf Grundlage des
allgemeinen Ordnungsrechtes übertragen. Die Kosten tragen die
Grundstückseigentümer. Die Verwaltung wird zeitgleich mit den Unterlagen zu
Ziffer 1 die dazu erforderliche „Ordnungsbehördliche Verordnung“ vorlegen.
Finanz. Auswirkung ab 2017:
- Kosten der Bekämpfung auf öffentlichen Flächen zu Lasten des Haushaltes
- Bekämpfung in den Kanälen zu Lasten der Kanalunterhaltung und Refinanzierung über die Kanalgebühren
- Bürger tragen Kosten der Bekämpfungsmaßnahmen auf dem eigenen Grundstück