Betreff
Bürgerantrag: Verbot von Burka und Nikab in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen
Vorlage
10/068/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 21.01.2016 stellt der Landesvorsitzende der Republikaner Nordrhein-Westfalen, Herr Andre Maniera, einen Bürgerantrag gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW (Anlage 1).

 

Dieser enthält das Begehren, dass der Rat ein Burka- und Nikabverbot für alle öffentlichen Räume und Plätze erlässt.

 

Gemäß Eingabe des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (Anlage 2) ist der Antrag unzulässig, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen geht, um den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.

 

Daher seien die Räte bzw. zuständigen Ausschüsse nicht verpflichtet, sich mit der Eingabe der Republikaner inhaltlich zu befassen.

 

Gleichwohl sei der Bürgerantrag dem zuständigen Ausschuss, hier dem HFA, vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung empfiehlt dem HFA, den Bürgerantrag des Herrn Andre Maniera entsprechend der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Anlage 2), als unzulässig zurückzuweisen.