Betreff
Erstellung eines Klimakonzeptes für die Stadt Haan
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14. März 2009
Vorlage
SKA/005/2009
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Mit Schreiben vom 14. März 2009 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, in 2009 ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und vorzulegen, das konkrete Ziele für CO²Einsparungen auf Haaner Stadtgebiet vorsieht und dazu entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung mit entsprechendem Zeitrahmen enthält.

1.2.Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel für die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu beantragen.

1.3.Die noch anfallenden Kosten für das zu erstellende Klimaschutzkonzept werden im Haushalt 2009 eingestellt.

Mit dieser Vorlage möchte die Verwaltung über Rahmenbedingungen informieren und einen nach dem gegenwärtigen Sachstand denkbaren Umgang mit diesem Thema darstellen.

 

 

1.    IEKP-Programm der Bundesregierung Förderung eines Klimaschutzkonzeptes

 

Förderprogramm

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sowie die begleitende Beratung bei deren Umsetzung („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 1. Januar 2009“).

 

Gefördert werden zum einen „integrierte Klimaschutzkonzepte“, die praktisch umfassend, ganzheitlich und vernetzt alle klimarelevanten Bereiche einer Kommune beleuchten und optimieren. Dies betrifft sowohl die Arbeitsbereiche der verschiedenen Fachämter als auch die Bürger direkt betreffende Themenkomplexe. Nähere Informationen können den als Anlage beigefügten Merkblättern entnommen werden.

 

Das Programm fördert zum anderen Teilkonzepte, bspw. „integrierte Wärmenutzung“ oder „Klimaschutzmanagement für kommunale Liegenschaften“. Hier werden einzelne Aspekte detailliert untersucht.

 

Gefördert werden bei der Erstellung wie auch bei der späteren Umsetzung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Umsetzung gilt dies für einen Zeitraum von drei Jahren.

 

 

 

 

 

2. Externe Beratung

 

Nach Auskunft von  Beratungsunternehmen, die sich auf Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sowie die begleitende Beratung spezialisiert haben, sind die Kosten für die erstmalige Erstellung eines Konzeptes im wesentlichen davon abhängig, in welchem Umfang Daten erhoben bzw. generiert werden müssen; hier ist man auf die umfassende und ggfls. aufwendige Zuarbeitung  der Verwaltung angewiesen. Außerdem beeinflusst die Form und Intensität der Öffentlichkeitsarbeit den Kostenrahmen der zwischen 50 und 80T€/n. liegt. 

 

Für die erstmalige Erstellung eines Konzeptes werden ca. 10 Monate ab Auftragserteilung benötigt. Da momentan kein Mitarbeiter der Verwaltung über themenbezogenes Fachwissen verfügt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Auftragsvergabe an ein externes Büro von der Verwaltung kurzfristig zu bewältigen ist.

 

Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass jede Tätigkeit eines externen Beraterbüros auch auf Seiten der Verwaltung, teils nicht unerheblichen Arbeitsaufwand auslöst, durch die Wahrnehmung der Auftraggeberinteressen, in Form von Zuarbeit durch Datenerhebung oder Projektsteuerungsaufwand. Personalkapazität hierfür ist momentan in der Verwaltung nicht vorhanden.

 

Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass die Beauftragung eines Externen derzeit nicht möglich ist, da entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und keine Gegenfinanzierung in Form bewilligter Zuschussmittel vorliegt.

 

 

3. Begleitende Beratung bei derung und Umsetzung der Klimaschutzkonzepte

 

Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes werden lediglich die Grundlagen zur Umsetzung eines Zielkatalogs geschaffen. Die eigentliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes / Klimaschutzprojekten und daraus resultierende notwendige Investitionen sind nicht förderfähig. Sie liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Lediglich die Kosten nachfolgender begleitender Beratungsleistungen sind ggfls. ebenfalls förderfähig.

 

Die Arbeit muss mit einem entsprechenden Berichtswesen fortgesetzt werden welches u.a. folgende Leistungen umfasst:

·        Systematische Erfassung der für den Klimaschutz relevanten Daten

·        fachliche Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern

·        Initialisierung von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen

·        Durchführung von Vernetzungsaktivitäten

·        Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen

·        etc.

 

allerdings nur für einen Zeitraum von max. 3 Jahren.

Voraussetzung ist  ein Konzept, welches nicht älter als 3 Jahre sein darf. Außerdem muss zur Umsetzung der Konzeptinhalte ein verbindlicher Beschluss vorliegen, der auch den Aufbau eines Klimaschutzcontrollingsystems vorsieht. Die Förderung kann allerdings nur für einen Zeitraum von max. 3 Jahren in Anspruch genommen werden.

 

 

 

2.       Umsetzungsmöglichkeiten des Antrags der SPD-Fraktion

 

Aufgrund der oben beschriebenen Zusammenhänge ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bereits in 2009 als unrealistisch anzusehen.

 

In einem ersten Schritt ist daher der Umfang und die Ausrichtung der Klimaschutzkonzeption vom Rat grundsätzlich festzulegen:

 

a) Die Entscheidung für einen umfassenden Ansatz eines integrierten, ganzheitlichen Konzeptes bringt zwingend eine personelle Verstärkung im Rahmen einer ämterübergreifenden, konzeptionell arbeitenden Stabsstelle mit sich. Diese Aufgabe kann aus „Bordmitteln“ nicht abgedeckt werden, da weder Personalkapazität noch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation zur Verfügung stehen. Hier ist auch die Frage zu stellen, ob ein so weit gefasster Ansatz für die Stadt Haan sinnvoll ist. Die Verwaltung empfiehlt bei der Bestandserhebung von Daten, keinesfalls allzu „akademisch“ vorzugehen, da die grundsätzlichen Handlungsdefizite in Haan weniger in der jeweiligen Erkenntnislage als in der notwendigen Schlussfolgerung/ Umsetzung/ Finanzierung  lagen/ liegen.

 

b) Als Alternative kommt die Erarbeitung von Teilkonzepten in Betracht. Zur Umsetzungsmöglichkeit siehe hierzu folgenden Punkt.

 

 

 

3.       Mögliche Bearbeitung durch den Energiemanager des Amtes 65

4. Einrichtung einer Stelle für Energiemanagement und Klimaschutz

Der Rat der Stadt hat am 31.3.2009 die Einrichtung einer Stelle für Energiemanagement und die Umsetzung des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms bezüglich der städtischen Gebäude im Aufgabenbereich des GebäudemanagementsKlimaschutz beschlossen.

 

Bei der Festlegung der Aufgabeninhalte, des zeitlichen Umfangs und der Wertigkeit dieser Stelle  geht die Verwaltung von einer operativen, umsetzungsorientierten, pragmatischen Ausrichtung aus. Die Besetzung soll durch einen praxiserfahrenen Ingenieur für technische Gebäudeausrüstung erfolgen. Zielrichtung ist die möglichst kurzfristige Umsetzung von konkreten Maßnahmen der CO2-Reduzierung.

 

Als Aufgabenschwerpunkte sind definiert:

·         Erhebung der notwendigen Grunddaten

·         Erschließung von Einsparpotentialen auf der Nutzerebene

·         Kurzfristige Reduzierung der Energieverbräuche durch Kleinmaßnahmen, die aus dem Budget der laufenden Bauunterhaltung abgedeckt werden können (Austausch von einzelnen Systemkomponenten, Optimierung von Steuerungen etc.)

·         Ausarbeitung einer Prioritätenliste für mittelfristige größere energetische Sanierungsmaßnahmen

·         Umsetzung des Punktes 3 des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms (Bereitstellung der Dächer städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen durch Dritte)

Zu den vorrangigen Aufgaben des neu einzustellenden „Energiemanagers“ wird der Aufbau einer entsprechenden Datenbasis (Bestand) sowie die Steuerung von konkret der CO2-Reduzierung dienenden Maßnahmen gehören. Die Verwaltung empfiehlt bei der Bestands-erhebung von Daten, keinesfalls allzu „akademisch“ vorzugehen, da die grundsätzlichen Handlungs-Defizite in Haan weniger in der jeweiligen Erkenntnislage als in der notwendigen Schlussfolgerung lagen/ liegen.

 

Im Rahmen dieser Stelle / Aufgabendefinition kann zwar das weite Feld des integrierten ganzheiltichen Klimaschutzkonzeptes nicht abgedeckt werden. Es ist jedoch möglich, für den wichtigen und umfangreichen Teil der städtischen Liegenschaften im Rahmen des oben beschriebenen Aufgabenkatalogs die Möglichkeit der Erstellung von Teilkonzepten für den Klimaschutz zu untersuchen. Hierbei ist auch eine Unterstützung durch externe Berater sinnvoll.

Die Stellenbesetzung wird voraussichtlich zum Herbst diesen Jahres erfolgen, so dass eine Umsetzung ab 2010 erfolgen kann.

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass mit diesem Konzept und der damit verbundenen qualitativen Anforderung an den/die Stelleninhaber/in nicht die dauerhafte Umsetzung und Begleitung eines Klimaschutzkonzeptes im Sinne der Förderrichtlinien möglich ist.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

keine