hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14. März 2009
Sachverhalt:
Stellungnahme
der Verwaltung
Mit Schreiben vom 14. März 2009 hat die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in 2009 ein Klimaschutzkonzept zu erstellen und vorzulegen, das konkrete Ziele für CO²Einsparungen auf Haaner Stadtgebiet vorsieht und dazu entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung mit entsprechendem Zeitrahmen enthält.
1.2.Die Verwaltung wird
beauftragt, Fördermittel für die Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes zu
beantragen.
1.3.Die noch anfallenden
Kosten für das zu erstellende Klimaschutzkonzept werden im Haushalt 2009
eingestellt.
Mit dieser Vorlage möchte die Verwaltung über Rahmenbedingungen informieren und einen nach dem gegenwärtigen Sachstand denkbaren Umgang mit diesem Thema darstellen.
1. IEKP-Programm der Bundesregierung Förderung
eines Klimaschutzkonzeptes
Förderprogramm
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert die Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten sowie die begleitende Beratung bei deren Umsetzung („Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative vom 1. Januar 2009“).
Gefördert werden zum einen „integrierte
Klimaschutzkonzepte“, die praktisch umfassend, ganzheitlich
und vernetzt alle klimarelevanten Bereiche einer
Kommune beleuchten und optimieren. Dies betrifft sowohl die Arbeitsbereiche der
verschiedenen Fachämter als auch die Bürger direkt betreffende Themenkomplexe. Nähere
Informationen können den als Anlage beigefügten Merkblättern entnommen
werden.
Das Programm fördert zum anderen Teilkonzepte, bspw. „integrierte Wärmenutzung“ oder „Klimaschutzmanagement für kommunale Liegenschaften“. Hier werden einzelne Aspekte detailliert untersucht.
Gefördert werden bei der Erstellung wie auch bei der späteren Umsetzung bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei der Umsetzung gilt dies für einen Zeitraum von drei Jahren.
2. Externe Beratung
Nach Auskunft von
Beratungsunternehmen, die sich auf Erstellung von kommunalen Klimaschutzkonzepten
sowie die begleitende Beratung spezialisiert haben, sind die Kosten für die
erstmalige Erstellung eines Konzeptes im wesentlichen davon abhängig, in
welchem Umfang Daten erhoben bzw. generiert werden müssen; hier ist man auf die
umfassende und ggfls. aufwendige Zuarbeitung der Verwaltung angewiesen. Außerdem
beeinflusst die Form und Intensität der Öffentlichkeitsarbeit den Kostenrahmen
der zwischen 50 und 80T€/n. liegt.
Für die erstmalige Erstellung eines Konzeptes werden ca. 10
Monate ab
Auftragserteilung benötigt. Da momentan kein Mitarbeiter
der Verwaltung über themenbezogenes Fachwissen verfügt, kann nicht davon
ausgegangen werden, dass die Auftragsvergabe an ein externes Büro von der
Verwaltung kurzfristig zu bewältigen ist.
Des
weiteren
ist zu berücksichtigen, dass jede Tätigkeit eines externen
Beraterbüros auch auf Seiten der Verwaltung, teils nicht unerheblichen
Arbeitsaufwand auslöst, durch die Wahrnehmung der Auftraggeberinteressen, in Form von
Zuarbeit durch Datenerhebung oder Projektsteuerungsaufwand. Personalkapazität
hierfür ist momentan in der Verwaltung nicht vorhanden.
Es muss außerdem darauf hingewiesen
werden, dass die Beauftragung eines Externen derzeit nicht möglich ist, da
entsprechende Haushaltsmittel nicht zur Verfügung stehen und keine
Gegenfinanzierung in Form bewilligter Zuschussmittel vorliegt.
3. Begleitende Beratung bei derung und Umsetzung der
Klimaschutzkonzepte
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes werden
lediglich die Grundlagen zur Umsetzung eines Zielkatalogs geschaffen. Die
eigentliche Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes /
Klimaschutzprojekten und daraus resultierende notwendige Investitionen sind nicht
förderfähig. Sie liegt in der Verantwortung der Antragsteller. Lediglich
die Kosten nachfolgender begleitender Beratungsleistungen
sind ggfls. ebenfalls förderfähig.
Die Arbeit
muss mit einem entsprechenden Berichtswesen fortgesetzt werden welches u.a.
folgende Leistungen umfasst:
·
Systematische
Erfassung der für den Klimaschutz relevanten Daten
·
fachliche
Beratung von Entscheidungsträgern und Sachbearbeitern
·
Initialisierung
von Klimaschutzprojekten in Bildungseinrichtungen
·
Durchführung
von Vernetzungsaktivitäten
·
Koordinierung
der Umsetzung von Maßnahmen
·
etc.
allerdings nur für einen Zeitraum von max. 3
Jahren.
Voraussetzung ist
ein Konzept, welches nicht älter als 3 Jahre sein darf. Außerdem muss
zur Umsetzung der Konzeptinhalte ein verbindlicher Beschluss vorliegen, der
auch den Aufbau eines Klimaschutzcontrollingsystems vorsieht. Die Förderung
kann allerdings nur für einen Zeitraum von max. 3 Jahren in Anspruch genommen
werden.
2. Umsetzungsmöglichkeiten des
Antrags der SPD-Fraktion
Aufgrund der
oben beschriebenen Zusammenhänge ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes bereits
in 2009 als
unrealistisch anzusehen.
In einem
ersten Schritt ist daher der Umfang und
die Ausrichtung der Klimaschutzkonzeption vom Rat grundsätzlich festzulegen:
a) Die
Entscheidung für einen umfassenden Ansatz eines integrierten,
ganzheitlichen Konzeptes bringt zwingend eine personelle Verstärkung im Rahmen
einer ämterübergreifenden, konzeptionell arbeitenden Stabsstelle
mit sich. Diese Aufgabe kann aus „Bordmitteln“ nicht abgedeckt werden,
da weder Personalkapazität noch Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation
zur Verfügung stehen. Hier ist auch die Frage zu stellen, ob ein so weit
gefasster Ansatz für die Stadt Haan sinnvoll ist. Die Verwaltung
empfiehlt bei der Bestandserhebung von Daten, keinesfalls allzu „akademisch“
vorzugehen, da die grundsätzlichen Handlungsdefizite in Haan weniger in der
jeweiligen Erkenntnislage als in der notwendigen Schlussfolgerung/
Umsetzung/ Finanzierung lagen/ liegen.
b) Als
Alternative kommt die Erarbeitung von Teilkonzepten in Betracht. Zur
Umsetzungsmöglichkeit siehe hierzu folgenden Punkt.
3. Mögliche
Bearbeitung durch den „Energiemanager“ des Amtes 65
4. Einrichtung einer Stelle für Energiemanagement
und Klimaschutz
Der Rat der Stadt hat am 31.3.2009 die Einrichtung einer
Stelle für „Energiemanagement und die Umsetzung
des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms bezüglich der städtischen
Gebäude“ im
Aufgabenbereich des GebäudemanagementsKlimaschutz
beschlossen.
Bei der Festlegung
der Aufgabeninhalte, des zeitlichen Umfangs und der Wertigkeit dieser Stelle
geht die Verwaltung von einer operativen, umsetzungsorientierten, pragmatischen Ausrichtung
aus. Die Besetzung soll durch einen praxiserfahrenen Ingenieur für technische
Gebäudeausrüstung erfolgen. Zielrichtung ist die möglichst
kurzfristige Umsetzung von konkreten Maßnahmen der CO2-Reduzierung.
Als
Aufgabenschwerpunkte sind definiert:
·
Erhebung
der notwendigen Grunddaten
·
Erschließung von
Einsparpotentialen auf der Nutzerebene
·
Kurzfristige
Reduzierung der Energieverbräuche durch
Kleinmaßnahmen, die aus dem Budget der laufenden Bauunterhaltung abgedeckt
werden können (Austausch von einzelnen Systemkomponenten,
Optimierung von Steuerungen etc.)
·
Ausarbeitung
einer Prioritätenliste für mittelfristige größere
energetische Sanierungsmaßnahmen
·
Umsetzung
des Punktes 3 des 10-Punkte-Klimaschutzprogramms (Bereitstellung
der Dächer städtischer Gebäude für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen durch Dritte)
Zu den
vorrangigen Aufgaben des neu einzustellenden „Energiemanagers“ wird der Aufbau
einer entsprechenden Datenbasis (Bestand) sowie die Steuerung von konkret der
CO2-Reduzierung dienenden Maßnahmen gehören. Die Verwaltung empfiehlt bei der
Bestands-erhebung von Daten, keinesfalls allzu „akademisch“ vorzugehen, da die
grundsätzlichen Handlungs-Defizite in Haan weniger in der jeweiligen
Erkenntnislage als in der notwendigen Schlussfolgerung lagen/ liegen.
Im Rahmen dieser Stelle / Aufgabendefinition kann
zwar das weite Feld des integrierten ganzheiltichen
Klimaschutzkonzeptes nicht abgedeckt werden. Es ist jedoch möglich, für den
wichtigen und umfangreichen Teil der
städtischen Liegenschaften im Rahmen des oben beschriebenen Aufgabenkatalogs
die Möglichkeit der Erstellung von Teilkonzepten für den
Klimaschutz zu untersuchen. Hierbei ist auch eine Unterstützung
durch externe Berater sinnvoll.
Die Stellenbesetzung wird voraussichtlich zum Herbst diesen Jahres erfolgen, so dass eine Umsetzung ab 2010 erfolgen kann.
Aus dieser Darstellung wird
deutlich, dass mit diesem Konzept und der damit verbundenen qualitativen
Anforderung an den/die Stelleninhaber/in nicht die dauerhafte Umsetzung und
Begleitung eines Klimaschutzkonzeptes im Sinne der Förderrichtlinien möglich
ist.
Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
keine