Betreff
Steuerliche Optimierung der städtischen Beteiligungen -
Beauftragung einer externen Begutachtung
Vorlage
BM/005/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Steuerliche Optimierung

 

Die Stadt Haan ist zu 74,9 % an der Stadtwerke Haan GmbH beteiligt. Die Stadtwerke Haan GmbH erwirtschaftet seit Jahren erhebliche Gewinne. Steuern entstehen sowohl auf Ebene der Stadtwerke Haan GmbH als auch im Rahmen der Ausschüttung durch Abführung der Kapitalertragsteuer. Eine steueroptimierte Beteiligungsverwaltung versucht, die Steuerbelastung auf beiden Ebenen zu reduzieren.

 

Die Steuerbelastung kann unter anderem durch Verrechnung mit negativen Einkünften anderer städtischer Betriebe gewerblicher Art reduziert werden. In erster Linie ist hier das städtische Schwimmbad zu nennen, in zweiter Linie können aber auch andere Betriebe gewerblicher Art infrage kommen.

 

Schon im letzten Jahr wurde das Potential einer Steueroptimierung erkannt. Der Rat der Stadt Haan hat am 12.5.2015 nachstehenden Beschluss gefasst:

 

Es wird eine externe Begutachtung beauftragt. Die dafür erforderlichen 40.000 € sind vom Rat bereit zu stellen.

Es soll untersucht werden, wie im Konzern Stadt Haan die tragfähigste Ausgangsgrundlage zur Realisierung des steuerlichen Querverbundes hergestellt werden kann unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzregulierung bzw. der regulatorischen Risiken von Netzfinanzierungen, der Liberalisierung der Energiewirtschaft mit volatilem Marktverhalten und der unternehmens- und standortbezogenen Rahmenbedingungen der Stadtwerke Haan GmbH. Beihilferechtliche Vorschriften des EU-Rechts sind in die Begutachtung einzubeziehen.

 

Auf die Vorlage I/001/2015 wird verwiesen.

 

Der im Mai 2015 gefasste Ratsbeschluss greift zu kurz: Die Untersuchung der steuerlichen Optimierung darf nicht allein auf den steuerlichen Querverbund zwischen Schwimmbad und Stadtwerke Haan GmbH beschränkt bleiben. Optimierungspotential kann auch darüber hinaus z.B. durch eine Organschaft oder durch die Reduzierung der Kapitalertragssteuerpflicht bei Ausschüttungen realisiert werden. Gerade die Reduzierung der Kapitalertragssteuerpflicht muss Ziel sein.

 

Im Rahmen einer ergebnisoffenen Begutachtung soll deshalb untersucht werden, wie steuerliche Optimierungen - ggfs. auch über die Wahl der Rechtsform - realisiert werden können.

Die Begutachtung muss valide Aussagen machen zu

 

·         organisatorischen / gesellschaftsrechtlichen Fragen,

·         den finanziellen Auswirkungen auf Haushalt der Stadt Haan / Bilanz der Stadtwerke / Gebühren,

·         der rechtlichen Zulässigkeit im Rahmen des Gemeinderechts,

·         steuerrechtlichen Fragen,

·         den Einflussmöglichkeiten der Stadt Haan.

Die Auswahl der Gutachter erfolgt als freihändige Vergabe. Es werden mindestens drei Gesellschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass bis zur Vorlage des Gutachtens oder zumindest bis zu einer ersten Einschätzung durch die Gutachter möglichst kein Ausschüttungsbeschluss bei der Stadtwerke Haan GmbH getroffen werden sollte. Eine Ausschüttung in der gegenwärtigen Struktur bedeutet, dass für die Ausschüttung Kapitalertragsteuer abgeführt werden müsste. Durch eine optimierte Beteiligungsstruktur kann versucht werden, die Höhe der Kapitalertragssteuer ganz wesentlich zu reduzieren. Dieser Vorteil wäre vertan, wenn bereits in der jetzigen Beteiligungsstruktur der Ausschüttungsbeschluss gefasst werden würde.

 

 

2. Kartellrechtliche Anforderungen

 

 

Kartellbehörden bemängeln teilweise die Wasserversorgung durch privatisierte Gesellschaften. Es gibt deshalb Bestrebungen, die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Kommunen in Hessen haben die Rekommunalisierung bereits vollzogen.

 

Sollte aus kartellrechtlichen Gründen eine Neuorganisation der Wassersparte geboten sein, so ist die daraus resultierende Neuorganisation im Rahmen der steuerlichen Optimierung (Gutachtenauftrag nach Ziffer I) mitzugestalten. Eine Trennung beider Gutachteninhalte ist abzulehnen. Eine Trennung der Gutachteninhalte könnte zu sich widersprechenden Organisationsergebnissen führen und sollte vermieden werden.

 

 

3. Geschätzte Höhe des Gutachtenauftrags und Vergabe durch die Stadt

 

 

Die Erweiterung des Gutachtenauftrags sowohl um die generelle steuerliche Gestaltung als auch um die kartellrechtlichen Inhalte wird voraussichtlich zu einem höheren Auftragswert führen. Der Auftragswert wird auf 60.000 € brutto geschätzt.

 

Der Auftrag ist durch die Stadt und nicht etwa durch die Stadtwerke Haan GmbH zu vergeben, da die Gutachteninhalte im Wesentlichen die Gesellschafterstellung der Stadt Haan an der Stadtwerke GmbH und die städtische Beteiligungsverwaltung betreffen. Die Vergabe durch die Stadtwerke Haan GmbH könnte deshalb als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden. Das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung sollte vermieden werden.

Beschlussvorschlag:

 

Es wird eine externe Begutachtung zur steuer-  und kartellrechtlichen Optimierung der Beteiligungen beauftragt.

Die erforderlichen Mittel von voraussichtlich 60.000 € brutto werden vom Rat bereitgestellt.

Finanz. Auswirkung:

 

·         Kosten von voraussichtlich 60.000 € brutto für die externe Begutachtung.

·         Das Einsparpotential ist erheblich, kann vor der Begutachtung aber noch nicht sicher prognostiziert werden.