Beauftragung einer externen Begutachtung
Sachverhalt:
1. Steuerliche Optimierung
Die
Stadt Haan ist zu 74,9 % an der Stadtwerke Haan GmbH beteiligt. Die Stadtwerke
Haan GmbH erwirtschaftet seit Jahren erhebliche Gewinne. Steuern entstehen
sowohl auf Ebene der Stadtwerke Haan GmbH als auch im Rahmen der Ausschüttung
durch Abführung der Kapitalertragsteuer. Eine steueroptimierte
Beteiligungsverwaltung versucht, die Steuerbelastung auf beiden Ebenen zu
reduzieren.
Die
Steuerbelastung kann unter anderem durch Verrechnung mit negativen Einkünften
anderer städtischer Betriebe gewerblicher Art reduziert werden. In erster Linie
ist hier das städtische Schwimmbad zu nennen, in zweiter Linie können aber auch
andere Betriebe gewerblicher Art infrage kommen.
Schon
im letzten Jahr wurde das Potential einer Steueroptimierung erkannt. Der Rat
der Stadt Haan hat am 12.5.2015 nachstehenden Beschluss gefasst:
Es wird
eine externe Begutachtung beauftragt. Die dafür erforderlichen 40.000 € sind
vom Rat bereit zu stellen.
Es soll
untersucht werden, wie im Konzern Stadt Haan die tragfähigste Ausgangsgrundlage
zur Realisierung des steuerlichen Querverbundes hergestellt werden kann unter
Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Netzregulierung bzw. der regulatorischen Risiken von Netzfinanzierungen, der
Liberalisierung der Energiewirtschaft mit volatilem Marktverhalten und der
unternehmens- und standortbezogenen Rahmenbedingungen der Stadtwerke Haan GmbH.
Beihilferechtliche Vorschriften des EU-Rechts sind in die Begutachtung
einzubeziehen.
Auf
die Vorlage I/001/2015 wird verwiesen.
Der
im Mai 2015 gefasste Ratsbeschluss greift zu kurz: Die Untersuchung der
steuerlichen Optimierung darf nicht allein auf den steuerlichen Querverbund
zwischen Schwimmbad und Stadtwerke Haan GmbH beschränkt bleiben.
Optimierungspotential kann auch darüber hinaus z.B. durch eine Organschaft oder
durch die Reduzierung der Kapitalertragssteuerpflicht bei Ausschüttungen
realisiert werden. Gerade die Reduzierung der Kapitalertragssteuerpflicht muss Ziel sein.
Im
Rahmen einer ergebnisoffenen Begutachtung soll deshalb untersucht werden, wie
steuerliche Optimierungen - ggfs. auch über die Wahl der Rechtsform -
realisiert werden können.
Die
Begutachtung muss valide Aussagen machen zu
·
organisatorischen / gesellschaftsrechtlichen
Fragen,
·
den finanziellen Auswirkungen auf Haushalt
der Stadt Haan / Bilanz der Stadtwerke / Gebühren,
·
der rechtlichen Zulässigkeit im Rahmen des
Gemeinderechts,
·
steuerrechtlichen Fragen,
·
den Einflussmöglichkeiten der Stadt Haan.
Die
Auswahl der Gutachter erfolgt als freihändige Vergabe. Es werden mindestens
drei Gesellschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
Hinzuweisen
ist darauf, dass bis zur Vorlage des Gutachtens oder zumindest bis zu einer
ersten Einschätzung durch die Gutachter möglichst kein Ausschüttungsbeschluss
bei der Stadtwerke Haan GmbH getroffen werden sollte. Eine Ausschüttung in der
gegenwärtigen Struktur bedeutet, dass für die Ausschüttung Kapitalertragsteuer
abgeführt werden müsste. Durch eine optimierte Beteiligungsstruktur kann
versucht werden, die Höhe der Kapitalertragssteuer ganz wesentlich zu
reduzieren. Dieser Vorteil wäre vertan, wenn bereits in der jetzigen
Beteiligungsstruktur der Ausschüttungsbeschluss gefasst werden würde.
2. Kartellrechtliche
Anforderungen
Kartellbehörden
bemängeln teilweise die Wasserversorgung durch privatisierte Gesellschaften. Es
gibt deshalb Bestrebungen, die Wasserversorgung zu rekommunalisieren. Kommunen
in Hessen haben die Rekommunalisierung bereits vollzogen.
Sollte
aus kartellrechtlichen Gründen eine Neuorganisation der Wassersparte geboten
sein, so ist die daraus resultierende Neuorganisation im Rahmen der
steuerlichen Optimierung (Gutachtenauftrag nach Ziffer I) mitzugestalten. Eine
Trennung beider Gutachteninhalte ist abzulehnen. Eine Trennung der
Gutachteninhalte könnte zu sich widersprechenden Organisationsergebnissen
führen und sollte vermieden werden.
3. Geschätzte Höhe des
Gutachtenauftrags und Vergabe durch die Stadt
Die
Erweiterung des Gutachtenauftrags sowohl um die generelle steuerliche
Gestaltung als auch um die kartellrechtlichen Inhalte wird voraussichtlich zu
einem höheren Auftragswert führen. Der Auftragswert wird auf 60.000 € brutto
geschätzt.
Der
Auftrag ist durch die Stadt und nicht etwa durch die Stadtwerke Haan GmbH zu
vergeben, da die Gutachteninhalte im Wesentlichen die Gesellschafterstellung
der Stadt Haan an der Stadtwerke GmbH und die städtische Beteiligungsverwaltung
betreffen. Die Vergabe durch die Stadtwerke Haan GmbH könnte deshalb als
verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden. Das Risiko einer verdeckten
Gewinnausschüttung sollte vermieden werden.
Beschlussvorschlag:
Es
wird eine externe Begutachtung zur steuer-
und kartellrechtlichen Optimierung der Beteiligungen beauftragt.
Die
erforderlichen Mittel von voraussichtlich 60.000 € brutto werden vom Rat
bereitgestellt.
Finanz. Auswirkung:
·
Kosten
von voraussichtlich 60.000 € brutto für die externe Begutachtung.
·
Das
Einsparpotential ist erheblich, kann vor der Begutachtung aber noch nicht
sicher prognostiziert werden.