Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW
hier: Zusätzliche Mittelbereitstellung in Höhe von 292.080 ? für den Einsatz eines Sicherheitsdienstunternehmens und in Höhe von 738.810 ? für das Vergabeverfahren für die Standorte Düsselberger Str. und Kaiserstr. im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
II/017/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 14.02.2016 wurde auf Grundlage der Anlage 1 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese ist gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dem Rat in seiner darauf folgenden Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die mit Datum vom 14.02.2016 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß Anlage 1 wird genehmigt.