Betreff
Straßensanierungsprogramm
Vorlage
66/029/2016
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

 

Aufgrund des SUVA-Beschlusses vom 20.01.2015 die nach BauGB zu sanierenden Straßen vorzuziehen, wurde die Liste vollständig überarbeitet.

 

 

Ausgangslage

In seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofs. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien, und erlaubt so eine -weitestgehend- objektive Beurteilung des Straßenzustands.

Die als dringend erkannten Maßnahmen wurden gewichtet und in einer Prioritätenliste zusammengefasst. Von den bis Ende 2015 vorgesehenen  Sanierungsmaßnahmen wurden bisher lediglich 8 (!) realisiert. Somit ist das gesamte Sanierungsprogramm in Verzug geraten und wird auch chronologisch nicht mehr planmäßig umgesetzt.

 

 

 

Liste Straßensanierungsprogramm

Da nun durch das Vorziehen der nach BauGB abzurechnenden Maßnahmen auch die Reihenfolge völlig verändert wird, hat die Verwaltung auf Basis der alten Liste eine neue Liste erstellt. An erster Stelle steht noch die für dieses Jahr und nächstes Jahr geplanten zwei Abschnitte der Dieker Straße. Ab Position Nr. 2 folgen dann die Straßen, die nach BauGB abgerechnet werden. Die Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammen gefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Desweiteren wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Einzelmaßnahmen nicht zu groß ist (max. 4-5 pro Jahr), sowie die jährlichen Kosten zwischen ca. 600.000- 800.000 € liegen. Diese Summe ist notwendig um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen.

Die Kosten wurden von der Verwaltung auf den neuesten Stand gebracht und beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005.

Sie wurden anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Da eine einfache Deckensanierung auch aufgrund des Sanierungsstaus bei den Straßen nicht mehr möglich ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau gerechnet. Dies beinhaltet den Ausbau und Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags, sowie der Schottertrag- und Frostschutzschicht.

Als Folge der in der Vergangenheit zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. In der Vergangenheit musste der Baubetriebshof erheblichen finanziellen Aufwand hierfür betreiben. Die Lebensdauer der Straßen wird dadurch jedoch keineswegs verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren sind unausweichlich, sollten die Straßen nicht neu ausgebaut werden. Um weitere Kosten zur Erhaltung zu vermeiden, ist die Erneuerung der aufgeführten Straßen zwingend notwendig.

 

 

Beschlussentwurf:

Der Ausschuss nimmt die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis und stimmt der Reihenfolge zu.

 

Anlagen:

Anlage 1: Liste Straßensanierungsprogramm Stand Januar 2016

 

Verfasser: Thorsten Fischer, Tiefbauamt

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis und stimmt der Reihenfolge zu

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

 

Entsprechend des Straßensanierungsprogramms