Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Haan
Vorlage
20/023/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2014 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2014, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 08.03.2016 vor der Sitzung des Rates verteilt (wegen des Umfangs erhalten alle Stadtverordneten den Jahresabschluss mit Teilrechnungen als CD).

 

Der im Haushaltsjahr 2014 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.460.433,40 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 448.626,23 € und erstmals durch Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 3.011.807,17 € gedeckt. Im Haushaltsplan 2014 ist der Jahresfehlbetrag mit 6.721.399,00 € veranschlagt.

 

Das Jahresergebnis hat sich hauptsächlich auf der Ertragsseite durch Gewerbesteuermehrerträge und auf der Aufwandsseite im Wesentlichen durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan 2014 verbessert.

 

Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) aus 2014 in das Haushaltsjahr 2015 wurden nicht übertragen. Die aus 2014 nach 2015 übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen betragen 6.100.329,68 EUR.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2014 gemäß § 101 GO NRW soll am 09.06.2016 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 13.09.2016 und im Rat am 20.09.2016 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder.

 

 

 

Anlagen (werden am 08.03.2016 vor der Sitzung verteilt):

Bilanz zum 31.12.2014

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Anhang

Lagebericht

Jahresabschluss 2014 mit Teilrechnungen und Anlagen (als CD)

 

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Stadt Haan wird

zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.