Betreff
Jährliche Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten)
hier: Übertragung von Ermächtigungen aus 2015 nach 2016
Vorlage
20/024/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Ermächtigungen (= Haushaltsmittel) für Auszahlungen für Investitionen bleiben grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Das bedeutet, dass noch nicht in Anspruch genommene aber weiterhin erforderliche Ermächtigungen in das Folgejahr übernommen, d. h. übertragen werden müssen. Sie erhöhen dann die Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres. Nur dieses Verfahren stellt sicher, dass für die dann im Folgejahr erforderlichen Auszahlungen für Investitionen auch die Liquidität eingeplant und verfügbar gemacht wird.

Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Finanzplan 2016 vorzulegen. Es sollen Ermächtigungen aus 2015 für Auszahlungen für Investitionen von rd. 4,9 Mio. EUR nach 2016 übertragen werden (siehe Anlage). Aufgrund des noch aufzustellenden Jahresabschlusses 2015 können sich die Beträge verändern.

Die Übertragungen erhöhen die Auszahlungsermächtigungen im Finanzplan 2016. Die jetzt zu übertragenen Auszahlungsermächtigungen werden durch dafür vorhandene liquide Mittel und Einzahlungen aus den Kreditaufnahmen aus der Kreditermächtigung 2015 finanziert.

 

Verfasser: Bernd Küper, Amt für Finanzmanagement

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Übertragung von Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen im Finanzplan von 2015 nach 2016 entsprechend der Anlage zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen.