Betreff
Gemeinschaftsgrundschule Gruiten
hier: Schäden an der Dachkonstruktion des rückwärtigen Teils des Schulgebäudes
Vorlage
65/016/2009
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Ausgangssituation

Am Grundschulstandort Gruiten befindet sich im nordwestlich gelegenen Teil des Gebäudekomplexes der sogenannte „Neubau“ des Schulgebäudes, ein zweigeschossiger Schulanbau an das Hauptgebäude aus dem Jahre 1962. Dieser nun 47 Jahre alte Gebäudeteil wurde bisher noch keiner Grundinstandsetzung unterzogen. Von den Baumaßnahmen für die Einrichtung der Offenen Ganztagsschule war dieser Gebäudeteil ebenfalls nicht betroffen.

 

 

Überprüfung Standsicherheit

Im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung der Standsicherheit der städtischen Gebäude wurde bereits im vergangenen Jahr eine leichte Durchbiegung der Dachkonstruktion festgestellt. Bei einer erneuten Begehung kurz vor den Osterferien am 2.4.2009 stellte das Gebäudemanagement nun eine dramatische Verschlechterung des Zustandes der gesamten Dachkonstruktion fest. Auf beiden Seiten des Daches zeigten sich besorgniserregende Durchbiegungen.

 

Bei der vorhandenen Dachkonstruktion handelt es sich um ein flach geneigtes Satteldach mit Ziegeleindeckung. Die sogenannte Sparrendachkonstruktion wurde, wie damals häufig eingesetzt, anstelle von Massivholzsparren mit sogenannten „Wellstegbindern“, einer Brett-/ Sperrholzkonstruktion, hergestellt. Die Verleimung der Sperrholzschichten löst sich nun großflächig, sodass die gesamte Konstruktion ihre tragenden Eigenschaften verliert.

 

 

Getroffene Maßnahmen

Ein noch am gleichen Tag hinzugezogener Statik-Ingenieur stufte die gesamte Dachkonstruktion als akut einsturzgefährdet ein. Das Gebäudemanagement veranlasste umgehend eine von dem Statiker berechnete Notunterstützung der gesamten Konstruktion. Diese wurde während der Osterferien eingebaut, sodass die akute Einsturzgefahr vorerst gebannt ist.

 

Der Schulunterricht kann nun nach den Osterferien ohne Gefahr für die Nutzer wieder aufgenommen werden.

 

 

Weiteres Vorgehen

Die im Winter ggflls. auftretenden Schneelasten wird die Notunterstützung jedoch nicht aufnehmen können. Eine Reparatur / Ertüchtigung der vorhandenen Dachkonstruktion ist ebenfalls unmöglich. Daher ist eine komplette Erneuerung der Dachkonstruktion unumgänglich.

 

Da erst in der letzten Ratssitzung für den Grundschulstandort Gruiten eine Erweiterung, bisher allerdings in Form eines Anbaus, beschlossen wurde, wird das Gebäudemanagement nun prüfen, ob es aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, die Dacherneuerung und die Erweiterungspläne miteinander zu verknüpfen.

 

Zu gegebener Zeit wird das Gebäudemanagement über die weitere Entwicklung wieder berichten.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bericht der Verwaltung über die Schäden an der Dachkonstruktion des rückwärtigen Teils des Schulgebäudes an der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

Die finanziellen Folgen können bisher noch nicht abgesehen werden. Eine Kostenschätzung wird sinnvoller weise erst erstellt, wenn entschieden ist, ob das Dach lediglich erneuert wird, oder die Erneuerung der Dachkonstruktion in die Erweiterungspläne mit einbezogen werden kann.