Sachverhalt:
Die „Anbindung des Haaner Stadtgebiets an
die S1“ ist im Arbeitsprogramm für den Unterausschuss ÖPNV enthalten. Die
Verwaltung legt diese Vorlage vor, da in der letzten Sitzung eine Beratung am
11.04.2016 festgelegt wurde.
Fahrtenangebot auf der
S1
Die S1 verbindet Solingen Hauptbahnhof mit
Dortmund Hauptbahnhof über die Städte Hilden, Düsseldorf, Duisburg, Mühlheim,
Wattenscheid und Bochum. Sie wird montags bis freitags ab rd. 05.00 Uhr bis rd.
18:30 Uhr in einem 20-Minuten-Takt bedient. In der Hauptverkehrszeit vormittags
werden zwischen Solingen und Düsseldorf Hauptbahnhof / Wehrhahn
„Verstärkerfahrten“ angeboten, so dass in diesem Linienabschnitt dann ein
10-Minuten-Takt vorliegt. Samstags, sonn- und feiertags wird die Linie in einem
Halbstunden-Takt bedient. In der Nachtverkehrszeit erfolgt max. eine stündliche
Bedienung.
Kriterien zur Beurteilung der
Anbindung und Standards des Nahverkehrsplans
Kriterien zur Beurteilung einer Anbindung im
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind aus Sicht der Verwaltung in jedem
Fall die Erschließungs- und Bedienungssituation, Fahrtdauer, Umsteigehäufigkeit
und Anschlussbildung an Verknüpfungspunkten[1].
Im Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann werden zwar für die o. g.
Beurteilungskriterien Standards definiert. Dies erfolgt differenziert nach
Gebietskategorien, Verbindungskategorien[2] und Verkehrszeiten.[3]
Im Nahverkehrsplan gibt es jedoch keine Verbindungskategorie, die sich
auf SPNV-/ Regionalverkehrsangebote bezieht, dahingehende Bedienungsqualitäten
und max. Umsteigehäufigkeiten werden nicht definiert. Zudem gelten die
benannten Anforderungen an die Anschlussbildung nur für die Verknüpfungspunkte
innerhalb des Kreisgebiets.
Die Standards aus dem Nahverkehrsplan sind somit allenfalls für
Teilaspekte der Anbindung des Stadtgebiets an die S1 maßgebend.[4]
Ist-Situation der
Anbindung an die S1
Hinsichtlich der Erschießungssituation
und Umsteigehäufigkeit stellt sich die Anbindung an die S1 derzeit wie
folgt dar:
Im Stadtgebiet von Haan sind folgende Orte
mit mind. einem Umstieg an die S1 angebunden:
•
Einzugsbereich
des SPNV-Haltepunktes Gruiten
(RB 48 über Solingen Hauptbahnhof, S 8 / S
68 über Düsseldorf Hauptbahnhof)
•
Einzugsbereich
des SPNV-Haltepunktes Haan (RB 48 über Solingen Hauptbahnhof)
•
Einzugsbereiche
der Haltestellen der Verbundlinie O1 / 792 (z. B. Hülsberger Busch) über den
Haltepunkt Solingen Vogelpark oder Solingen Hauptbahnhof
•
Einzugsbereiche
der Haltestellen der Linie 784 (z. B. Waldfriedhof, Tückmantel) über den
SPNV-Haltepunkt Hilden.
Folgende Orte im Stadtgebiet von Haan, die nicht in o. g.
Einzugsbereichen liegen, sind mit mind. zwei Umstiegen an die S1 angebunden:
•
Einzugsbereiche
der Linie SB 50 (z. B. Kellertor, Nachbarsberg)
•
Einzugsbereiche
der Linie 786 (z. B. Bettina-von-Arnim-Straße)
•
Einzugsbereiche
der Linie 742 (z. B. Gruiten Dorf, Ellscheid)
•
Einzugsbereiche
der Linie 692 (z. B. Ittertalstraße)
• Einzugsbereiche der Linie 641 (z. B. Abzwg. Schöller)
Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet von Haan nach den im
Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann genannten Erschließungsstandards
weiterhin Orte, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Haltestelle nicht als
ÖPNV-bedient gelten und somit nicht an die S1 angebunden sind (z. B. kleinere
Teile des westlichen Stadtgebiets und Gewerbegebiet Haan Ost).
Bedienungs- und Verbindungsanalyse einschließlich Anschlusssituation
Unter den Untersuchungsgegenstand „Anbindung
des Haaner Stadtgebiets an die S1“ fällt aufgrund der nicht näher bestimmten
Start- und Zielorte eine Vielzahl von möglichen Start-Ziel-Konstellationen.
Zudem können diese bedingt durch das dichte Nahverkehrsnetz über eine Vielzahl
von Knotenpunkten erfolgen.[5] Für eine systematische
Bewertung der Anbindung wäre es zwar sinnvoll, das Angebot gesamthaft nach den
o. g. Kriterien zu untersuchen. Da die Verwaltung jedoch nicht über Werkzeuge
verfügt, die eine solche Analyse in der zur Verfügung stehenden Zeit ermöglichen,
kann die Betrachtung der Anbindung an die S1 von hier aus nur stichprobenartig
erfolgen.
Hierbei stellte sich das Bedienungs- und Verbindungsangebot unter
Berücksichtigung der Zentralität und Einwohnerzahl der Orte in Haan aus Sicht
der Verwaltung im Wesentlichen als angemessen dar.
Für den Haaner und Gruitener Bahnhof wurde das Angebot am Beispiel eines
Ziels nach Verkehrszeiten dargestellt (s. Anlage 1).
Im Einzugsbereich des Haltepunkts Gruiten besteht allein mit der RB 48
werktags jede halbe Stunde innerhalb einer Fahrt- und Wartezeit von rd. 15 bis
20 Minuten ein Anschluss an die S1 über
Solingen Hauptbahnhof. Ab 20.30 Uhr besteht der Anschuss stündlich
(„Hinfahrt“). Samstags erfolgt der Wechsel zur stündlichen Anbindung etwas
früher.
In den Einzugsbereichen der SPNV-Haltepunkte kann ein großer Teil der
rd. 100 Fahrten der S1 in Richtung Düsseldorf erreicht werden. Die Situation
stellt sich in der Gegenrichtung ähnlich dar.
Auch außerhalb der Einzugsbereiche der Haltepunkte Haan und Gruiten gibt
es insbesondere durch die stark bedienten Linien 784 und SB 50 ein beachtliches
Angebot.
Mit dem letzten Fahrplanwechsel wurde die Anschlusssituation der Linien
O1 / 742 auch aus Richtung Innenstadt verbessert, so dass hier zu vielen Zeiten
ein unmittelbarer Anschluss an die S 8 Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof und die
RB 48 nach Solingen Hauptbahnhof besteht, die von der S1 bedient werden.
Beschwerdesituation
Aktuelle Beschwerden aus der Bürgerschaft
zur Anbindung an die S1 sind hier nicht bekannt.
Empfehlung
Im Rahmen von
ÖPNV-Infrastrukturförderungen werden vom Fördergeber regelmäßig Fahrgastzahlen
als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt.
Aus Sicht der Verwaltung darf eine pot. Verbesserung der Anbindung an
die S1 deshalb nicht dazu führen, dass die Fahrgastzahlen an den ÖPNV /
SPNV-Verknüpfungspunkten in Haan zurückgehen.
Im Nahverkehrsplan ist als ein Ansatzpunkt zur Verbesserung der
Anbindung an die S1 bereits der Prüfauftrag „Optimierung der
Verknüpfungssituation an der S-Bahn-Station Solingen-Vogelpark für die Linie
792“ enthalten (Tabelle 72). Hintergrund war die Verbesserung der Verbindungen
von Haan nach Hilden und Düsseldorf über den Verknüpfungspunkt
Solingen-Vogelpark.[6]
Unter den eingangs gennannten Rahmenbedingen ist eine Verschiebung der
Fahrtzeiten der gesamten Verbundlinie, die zu Lasten der Anschlussbeziehungen
im Stadtgebiet Haan (Verknüpfung der Ortsbuslinie O1 zur S-Bahn in Haan und
Gruiten) führen würde, daher aus Sicht der Verwaltung nicht anzustreben.
Eine Trennung der Verbundlinie zur Sicherung des Anschlusses in
Solingen-Vogelpark wurde bereits 2009 vorgenommen und wenig später aufgrund von
Beschwerden aus der Bürgerschaft zurückgenommen.
Da aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Anbindung des Stadtgebiets
an die S1 im Grundsatz ein dem Charakter der angebundenen Orte in Haan
angemessenes Angebot vorliegt und die Situation eher zu einzelnen Verkehrszeiten
unbefriedigend ist, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der
Nahverkehrsplanung prüfen zu lassen, ob ggf. einzelne Fahrten ergänzt werden können.[7]
Prüfauftrag Tabelle 72 sollte unter dieser Prämisse bearbeitet werden.
[1] Wegen z. T. unterschiedlicher Preisstufen sind ggf. auch Kosten bei der Bewertung heranzuziehen.
[2] Die Gebietskategorien bilden ab, wie zentral und bevölkerungsreich ein Ortsteil ist. Die Verbindungskategorien betreffen die Anbindung von Orten in Haan an die Innenstadt und an die Oberzentren Düsseldorf und Wuppertal sowie die Verbindung zwischen Haan und den Mittelzentren Erkrath und Hilden, der Kreisstadt Mettmann und dem außerhalb des Kreises liegenden Mittelzentrum Solingen (von Kernstadt zu Kernstadt).
[3] Die Bedienungs- und Verbindungsanalyse im Rahmen des Nahverkehrsplans zeigte, dass der ÖPNV in Haan recht gut aufgestellt ist. Da die seitdem erfolgten Änderungen insbesondere eine Verdichtung des Bedienungsangebots beinhalteten, dürfte diese Bewertung im Grundsatz weiterhin Gültigkeit haben.
[4] z. B. bei einer Fahrtverbindung mit Umstieg im Kreisgebiet hinsichtlich der Anforderungen an die Anschlussbildung. Dennoch können sie ein Anhaltspunkt zur Einordnung der Anschlusssituation z. B. in Solingen, Düsseldorf und Wuppertal sein.
[5]
Allein vom Haaner
Bahnhof bestehen mit max. 2 Umstiegen, die die Verwaltung im Regelfall
als Obergrenze sieht, u. a. folgende Routenalternativen einer Anbindung an die
S1:
Routenalternativen über Ort /
Haltestelle (mit Linie) |
(und) |
über Ort / Haltestelle (mit Linie) |
- |
|
Solingen
/ Hauptbahnhof (RB 48) |
- |
|
Solingen
/ Vogelpark (O1 - 792) |
- |
|
Hilden
/ S-Bahnhof (784) |
Gruiten
(RB 48) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (S8 / S 68) |
Gruiten
(O1 - 792) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (S8 / S 68) |
Wuppertal
/ Vohwinkel (784) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (RE 4 / RE 13 / S8) |
Düsseldorf
/ Benrath (784) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (RE 1 / RE 5 / S6) |
Düsseldorf
/ Werstener Dorfstraße (SB 50) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (U74 / U77 / U79) |
Düsseldorf
/ Unikliniken (SB 50) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (704) |
Berliner
Allee (SB 50) |
und |
Düsseldorf
/ Hauptbahnhof (708 / 709) |
Düsseldorf
/ Unikliniken (SB 50) |
und |
Düsseldorf
/ Wehrhahn (U71 / U72 / U73) |
Erkrath
/ Hochdahler Markt (786) |
und |
Hilden
/ S-Bahnhof Süd (741) |
[6] hier gibt es derzeit bei Einzelfahrten lange Übergangszeiten von der S1 in die 792 von knapp einer Stunde.
[7]
Z. B. werktags auf der Linie 792: Verschiebung des
Wechsel zur stündlichen Bedienung um eine Stunde nach hinten, um dadurch auch
spätere Arbeitszeiten abdecken zu können.
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“
Finanz. Auswirkung:
keine