Betreff
Anbindung des Haaner Stadtgebiets an die S1
Vorlage
61/107/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die „Anbindung des Haaner Stadtgebiets an die S1“ ist im Arbeitsprogramm für den Unterausschuss ÖPNV enthalten. Die Verwaltung legt diese Vorlage vor, da in der letzten Sitzung eine Beratung am 11.04.2016 festgelegt wurde.

 

 

Fahrtenangebot auf der S1

Die S1 verbindet Solingen Hauptbahnhof mit Dortmund Hauptbahnhof über die Städte Hilden, Düsseldorf, Duisburg, Mühlheim, Wattenscheid und Bochum. Sie wird montags bis freitags ab rd. 05.00 Uhr bis rd. 18:30 Uhr in einem 20-Minuten-Takt bedient. In der Hauptverkehrszeit vormittags werden zwischen Solingen und Düsseldorf Hauptbahnhof / Wehrhahn „Verstärkerfahrten“ angeboten, so dass in diesem Linienabschnitt dann ein 10-Minuten-Takt vorliegt. Samstags, sonn- und feiertags wird die Linie in einem Halbstunden-Takt bedient. In der Nachtverkehrszeit erfolgt max. eine stündliche Bedienung.

 

 

Kriterien zur Beurteilung der Anbindung und Standards des Nahverkehrsplans

Kriterien zur Beurteilung einer Anbindung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind aus Sicht der Verwaltung in jedem Fall die Erschließungs- und Bedienungssituation, Fahrtdauer, Umsteigehäufigkeit und Anschlussbildung an Verknüpfungspunkten[1].

 

Im Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann werden zwar für die o. g. Beurteilungskriterien Standards definiert. Dies erfolgt differenziert nach Gebietskategorien, Verbindungskategorien[2] und Verkehrszeiten.[3]

 

Im Nahverkehrsplan gibt es jedoch keine Verbindungskategorie, die sich auf SPNV-/ Regionalverkehrsangebote bezieht, dahingehende Bedienungsqualitäten und max. Umsteigehäufigkeiten werden nicht definiert. Zudem gelten die benannten Anforderungen an die Anschlussbildung nur für die Verknüpfungspunkte innerhalb des Kreisgebiets.

 

Die Standards aus dem Nahverkehrsplan sind somit allenfalls für Teilaspekte der Anbindung des Stadtgebiets an die S1 maßgebend.[4]

 

 

Ist-Situation der Anbindung an die S1

Hinsichtlich der Erschießungssituation und Umsteigehäufigkeit stellt sich die Anbindung an die S1 derzeit wie folgt dar:

Im Stadtgebiet von Haan sind folgende Orte mit mind. einem Umstieg an die S1 angebunden:

     Einzugsbereich des SPNV-Haltepunktes Gruiten

(RB 48 über Solingen Hauptbahnhof, S 8 / S 68 über Düsseldorf Hauptbahnhof)

     Einzugsbereich des SPNV-Haltepunktes Haan (RB 48 über Solingen Hauptbahnhof)

     Einzugsbereiche der Haltestellen der Verbundlinie O1 / 792 (z. B. Hülsberger Busch) über den Haltepunkt Solingen Vogelpark oder Solingen Hauptbahnhof

     Einzugsbereiche der Haltestellen der Linie 784 (z. B. Waldfriedhof, Tückmantel) über den SPNV-Haltepunkt Hilden.

 

Folgende Orte im Stadtgebiet von Haan, die nicht in o. g. Einzugsbereichen liegen, sind mit mind. zwei Umstiegen an die S1 angebunden:

     Einzugsbereiche der Linie SB 50 (z. B. Kellertor, Nachbarsberg)

     Einzugsbereiche der Linie 786 (z. B. Bettina-von-Arnim-Straße)

     Einzugsbereiche der Linie 742 (z. B. Gruiten Dorf, Ellscheid)

     Einzugsbereiche der Linie 692 (z. B. Ittertalstraße)

   Einzugsbereiche der Linie 641 (z. B. Abzwg. Schöller) 

 

Darüber hinaus gibt es im Stadtgebiet von Haan nach den im Nahverkehrsplan für den Kreis Mettmann genannten Erschließungsstandards weiterhin Orte, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Haltestelle nicht als ÖPNV-bedient gelten und somit nicht an die S1 angebunden sind (z. B. kleinere Teile des westlichen Stadtgebiets und Gewerbegebiet Haan Ost).

 

 

Bedienungs- und Verbindungsanalyse einschließlich Anschlusssituation

Unter den Untersuchungsgegenstand „Anbindung des Haaner Stadtgebiets an die S1“ fällt aufgrund der nicht näher bestimmten Start- und Zielorte eine Vielzahl von möglichen Start-Ziel-Konstellationen. Zudem können diese bedingt durch das dichte Nahverkehrsnetz über eine Vielzahl von Knotenpunkten erfolgen.[5] Für eine systematische Bewertung der Anbindung wäre es zwar sinnvoll, das Angebot gesamthaft nach den o. g. Kriterien zu untersuchen. Da die Verwaltung jedoch nicht über Werkzeuge verfügt, die eine solche Analyse in der zur Verfügung stehenden Zeit ermöglichen, kann die Betrachtung der Anbindung an die S1 von hier aus nur stichprobenartig erfolgen.

 

Hierbei stellte sich das Bedienungs- und Verbindungsangebot unter Berücksichtigung der Zentralität und Einwohnerzahl der Orte in Haan aus Sicht der Verwaltung im Wesentlichen als angemessen dar.

 

Für den Haaner und Gruitener Bahnhof wurde das Angebot am Beispiel eines Ziels nach Verkehrszeiten dargestellt (s. Anlage 1).

 

Im Einzugsbereich des Haltepunkts Gruiten besteht allein mit der RB 48 werktags jede halbe Stunde innerhalb einer Fahrt- und Wartezeit von rd. 15 bis 20 Minuten ein  Anschluss an die S1 über Solingen Hauptbahnhof. Ab 20.30 Uhr besteht der Anschuss stündlich („Hinfahrt“). Samstags erfolgt der Wechsel zur stündlichen Anbindung etwas früher.

 

In den Einzugsbereichen der SPNV-Haltepunkte kann ein großer Teil der rd. 100 Fahrten der S1 in Richtung Düsseldorf erreicht werden. Die Situation stellt sich in der Gegenrichtung ähnlich dar.

 

Auch außerhalb der Einzugsbereiche der Haltepunkte Haan und Gruiten gibt es insbesondere durch die stark bedienten Linien 784 und SB 50 ein beachtliches Angebot.

 

Mit dem letzten Fahrplanwechsel wurde die Anschlusssituation der Linien O1 / 742 auch aus Richtung Innenstadt verbessert, so dass hier zu vielen Zeiten ein unmittelbarer Anschluss an die S 8 Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof und die RB 48 nach Solingen Hauptbahnhof besteht, die von der S1 bedient werden.

 

 

Beschwerdesituation

Aktuelle Beschwerden aus der Bürgerschaft zur Anbindung an die S1 sind hier nicht bekannt.

 

 

Empfehlung

Im Rahmen von ÖPNV-Infrastrukturförderungen werden vom Fördergeber regelmäßig Fahrgastzahlen als Beurteilungsgrundlage zugrunde gelegt.

 

Aus Sicht der Verwaltung darf eine pot. Verbesserung der Anbindung an die S1 deshalb nicht dazu führen, dass die Fahrgastzahlen an den ÖPNV / SPNV-Verknüpfungspunkten in Haan zurückgehen.

 

Im Nahverkehrsplan ist als ein Ansatzpunkt zur Verbesserung der Anbindung an die S1 bereits der Prüfauftrag „Optimierung der Verknüpfungssituation an der S-Bahn-Station Solingen-Vogelpark für die Linie 792“ enthalten (Tabelle 72). Hintergrund war die Verbesserung der Verbindungen von Haan nach Hilden und Düsseldorf über den Verknüpfungspunkt Solingen-Vogelpark.[6]

 

Unter den eingangs gennannten Rahmenbedingen ist eine Verschiebung der Fahrtzeiten der gesamten Verbundlinie, die zu Lasten der Anschlussbeziehungen im Stadtgebiet Haan (Verknüpfung der Ortsbuslinie O1 zur S-Bahn in Haan und Gruiten) führen würde, daher aus Sicht der Verwaltung nicht anzustreben.

 

Eine Trennung der Verbundlinie zur Sicherung des Anschlusses in Solingen-Vogelpark wurde bereits 2009 vorgenommen und wenig später aufgrund von Beschwerden aus der Bürgerschaft zurückgenommen.

 

Da aus Sicht der Verwaltung hinsichtlich der Anbindung des Stadtgebiets an die S1 im Grundsatz ein dem Charakter der angebundenen Orte in Haan angemessenes Angebot vorliegt und die Situation eher zu einzelnen Verkehrszeiten unbefriedigend ist, schlägt die Verwaltung vor, im Rahmen der Nahverkehrsplanung prüfen zu lassen, ob ggf. einzelne Fahrten ergänzt werden können.[7]

 

Prüfauftrag Tabelle 72 sollte unter dieser Prämisse bearbeitet werden.

 



[1] Wegen z. T. unterschiedlicher Preisstufen sind ggf. auch Kosten bei der Bewertung heranzuziehen.  

[2] Die Gebietskategorien bilden ab, wie zentral und bevölkerungsreich ein Ortsteil ist. Die Verbindungskategorien betreffen die Anbindung von Orten in Haan an die Innenstadt und an die Oberzentren Düsseldorf und Wuppertal sowie die Verbindung zwischen Haan und den Mittelzentren Erkrath und Hilden, der Kreisstadt Mettmann und dem außerhalb des Kreises liegenden Mittelzentrum Solingen (von Kernstadt zu Kernstadt).

[3] Die Bedienungs- und Verbindungsanalyse im Rahmen des Nahverkehrsplans zeigte, dass der ÖPNV in Haan recht gut aufgestellt ist. Da die seitdem erfolgten Änderungen insbesondere eine Verdichtung des Bedienungsangebots beinhalteten, dürfte diese Bewertung im Grundsatz weiterhin Gültigkeit haben.

[4] z. B. bei einer Fahrtverbindung mit Umstieg im Kreisgebiet hinsichtlich der Anforderungen an die Anschlussbildung. Dennoch können sie ein Anhaltspunkt zur Einordnung der Anschlusssituation z. B. in Solingen, Düsseldorf und Wuppertal sein.

[5] Allein vom Haaner Bahnhof bestehen mit max. 2 Umstiegen, die die Verwaltung im Regelfall als Obergrenze sieht, u. a. folgende Routenalternativen einer Anbindung an die S1:
 

Routenalternativen über Ort / Haltestelle (mit Linie)            

(und)

über Ort / Haltestelle (mit Linie)

-

 

Solingen / Hauptbahnhof (RB 48)

-

 

Solingen / Vogelpark (O1 - 792)

-

 

Hilden / S-Bahnhof (784)

Gruiten (RB 48)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (S8 / S 68)

Gruiten (O1 - 792)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (S8 / S 68)

Wuppertal / Vohwinkel (784)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (RE 4 / RE 13 / S8)

Düsseldorf / Benrath (784)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (RE 1 / RE 5 / S6)

Düsseldorf / Werstener Dorfstraße (SB 50)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (U74 / U77 / U79)

Düsseldorf / Unikliniken (SB 50)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (704)

Berliner Allee (SB 50)

und

Düsseldorf / Hauptbahnhof (708 / 709)

Düsseldorf / Unikliniken (SB 50)

und

Düsseldorf / Wehrhahn (U71 / U72 / U73)

Erkrath / Hochdahler Markt (786)

und

Hilden / S-Bahnhof Süd (741)

 

[6] hier gibt es derzeit bei Einzelfahrten lange Übergangszeiten von der S1 in die 792 von knapp einer Stunde.

[7] Z. B. werktags auf der Linie 792: Verschiebung des Wechsel zur stündlichen Bedienung um eine Stunde nach hinten, um dadurch auch spätere Arbeitszeiten abdecken zu können.

 

Beschlussvorschlag:

„Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine