hier: - Bericht über das Ergebnis des Eigentümergesprächs,
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, §4 (1) BauGB,
- Beschluss über das weitere Verfahren
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 25.11.2014
berichtete die Verwaltung über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und stellte vier
Vorentwurfsvarianten als Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligungsverfahren zur Bauleitplanung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zur
Diskussion. Nach Beratung im Ausschuss wurde einvernehmlich angeregt, bei der
Planung pro Wohneinheit zwei unabhängig voneinander zu erreichende Stellplätze
vorzusehen und die Planung dahingehend zu ergänzen, im Bereich „Stöcken“ die Erschließung
der geplanten Wohngebäude in Form eines hofartigen Platzes vorzusehen und auf
eine PKW-Erschließung über die Luisenstraße ganz zu verzichten.
Daraufhin
hat die Verwaltung die Variante E entwickelt, welche die Anregung aus dem
Ausschuss aufnimmt, indem die geplante Bebauung ausschließlich über den Bereich
Stöcken entwickelt und der Hofschafts-Charakter stärker betont wird. Der
Ausschuss hat daraufhin am 03.03.2015 den Beschluss zur Durchführung der
frühzeitigen Beteiligungsverfahren auf Basis der Varianten A - E gefasst.
2./ Ergebnis des Eigentümergesprächs
Vor der
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Verwaltung die
von der Planung maßgeblich berührten Grundstückseigentümer angesprochen und
ihnen in einem gemeinsamen Erörterungstermin im Sitzungssaal des Rathauses am
05.11.2015 die Planung vorgestellt und mit ihnen diskutiert. Hierbei erläuterte
die Verwaltung den Anlass der Planung, die Abgrenzung / Einbeziehung der
überplanten Flächen, die städtebaulichen Entwürfe A – E, das Planverfahren,
sowie die mit der Planung verbundenen Möglichkeiten zur Grundstücksregelung (z.
B. Umlegung).
Im Ergebnis
sprachen sich von den insgesamt 7 eingeladenen Parteien
·
zwei Grundstücksparteien gegen eine Nutzung ihrer
Grundstücke im Sinne der vorgestellten Planung aus (hiervon sind die
Erschließung von der Luisenstraße aus sowie eine Bebauungsmöglichkeit auf einem
Grundstück betroffen);
·
eine Grundstückspartei steht einer Nutzung ihres
rückwärtigen Gartengrundstücks eher skeptisch gegenüber;
·
zwei Grundstücksparteien sprachen sich nicht
grundsätzlich gegen die Planung aus, wollen aber deutlich weniger
Grundstücksflächen für eine Bebauung, als in den Varianten dargestellt, zur
Verfügung stellen;
·
zwei Grundstücksparteien befürworten die Planung.
(Hinweis:
Das Ergebnisprotokoll wurde im Anschluss an das Gespräch an die beteiligten
Eigentümerparteien verschickt; Änderungswünsche zum Protokoll wurden seitens
der Adressaten nicht an die Verwaltung herangetragen. Das Ergebnisprotokoll mit
den namentlich aufgeführten Grundstücksbeteiligten ist im nicht-öffentlichen
Teil in das Ratsinformationssystem eingestellt.)
3./ Ergebnisse der
Beteiligungsverfahren nach § 3 (1) und 4 (1) BauGB
3.1 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft im
Verfahren nach § 3 (1) BauGB
Nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt
am 26.02.2016 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 BauGB am 10.03.2016 in Form einer Diskussionsveranstaltung im
Sitzungssaal des Rathauses durchgeführt. In der Zeit vom 07.03.2016 bis zum
29.03.2016 konnten die Unterlagen im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht der
Stadt Haan zudem eingesehen werden. Die Ergebnisniederschrift zur
Diskussionsveranstaltung ist der Anlage A zu entnehmen.
Im
Nachgang zur Diskussionsveranstaltung sind schriftliche Stellungnahmen
eingegangen:
Die Sammeleingaben
der Haaner Initiative „Rettet die
Gartenstadt“ vom 24.03.2016 und vom 26.03.2016 enthalten Stellungnahmen von
insgesamt 60 Personen.
Hiervon unterzeichneten
24 Personen folgende
„Erklärung
zu Händen der politischen Entscheidungsträger und der Stadtverwaltung Haan:
Ich
bin gegen den Bebauungsplan Nr. 133 der Stadt Haan. Sollte mein Grundstück von
einer Bebauung oder einer anderen Maßnahme im Rahmen dieses oder eines anderen
Bebauungsplans betroffen sein, erkläre ich, dass ich keinen Teil meines
Grundstücks dazu zur Verfügung stellen und veräußern werde.
Ich
möchte, dass der Grüncharakter („grüne Lunge“) der Gartenstadt Haan erhalten
bleibt.“
3 Personen
unterzeichneten folgende
„Erklärung
zu Händen der politischen Entscheidungsträger und der Stadtverwaltung Haan:
Ich
bin gegen den Bebauungsplan Nr. 133 der Stadt Haan. Sollte mein Grundstück von
einer Bebauung oder einer anderen Maßnahme im Rahmen dieses oder eines anderen
Bebauungsplans betroffen sein, erkläre ich, dass ich keinen Teil meines
Grundstücks dazu zur Verfügung stellen und veräußern werde.
Ich
möchte, dass der Grüncharakter („grüne Lunge“) der Gartenstadt Haan erhalten bleibt.
Ergänzung als Anwohnerin / Anwohner Stöcken:
Ich
bin gegen das erhöhte Verkehrsaufkommen, verbunden mit gesundheitsgefährdenden
Abgasen und Lärm sowie zugeparkter Straße.“
33
Personen unterzeichneten folgende
„Erklärung
zu Händen der politischen Entscheidungsträger und der Stadtverwaltung Haan:
Ich
bin gegen den Bebauungsplan Nr. 133 der Stadt Haan. Sollte mein Grundstück von
einer Bebauung oder einer anderen Maßnahme im Rahmen dieses oder eines anderen
Bebauungsplans betroffen sein, erkläre ich, dass ich keinen Teil meines
Grundstücks dazu zur Verfügung stellen und veräußern werde.
Ich
möchte, dass der Grüncharakter („grüne Lunge“) der Gartenstadt Haan erhalten
bleibt.
Ergänzende
Erklärung als Anwohnerin / Anwohner / Eigentümer „Stöcken“
Ich
bin für die Erhaltung der besonderen stadthistorischen Bedeutung und Beachtung
der Belange des Umweltschutzes im Bereich der Hofschaft Stöcken und damit gegen
das dort zu erwartende erhöhte Verkehrsaufkommen verbunden mit
gesundheitsgefährenden Abgasen und Lärm.
Ich wehre mich gegen die zu erwartende Verschärfung
der Parksituation im Stöcken. Weitere zugeparkte Flächen in der ohnehin schon
beengten Sackgasse „Stöcken“ führen zu einer nicht hinnehmbaren erhöhten
Gefahrenlage (kein Durchkommen für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge).“
In einem weiteren,
separaten Schreiben vom 21.03.2016 spricht sich der Verwaltungsbeirat der
Eigentümergemeinschaft des Wohngebäudes Talstraße 36 ebenfalls aus formellen
und materiellen Gründen gegen die Planung aus.
(Anmerkung:
Das im Schreiben vorgetragene Argument einer fehlerhaften, weil zu kurzen
„Offenlage des Bebauungsplans“ geht fehl, da es sich hier nicht um eine
Beteiligung nach § 3 (2) BauGB („Offenlage“), sondern um eine 2-wöchige,
freiwillige Auslegung der Planvarianten vor und nach der
Diskussionsveranstaltung, § 3 (1) BauGB, handelt.)
Seitens eines
Grundstückseigentümers von der Luisenstraße werden in einem undatierten
Schreiben an die Verwaltung alternative Erschließungsmöglichkeiten und
Bebauungsformen angeregt. Hierbei werden insbesondere Erschließungsansätze von
der Bahnhofstraße, über das Grundstück Luisenstraße 7 und von der Straße
Stöcken - südlich der Hofschaft - vorgeschlagen. Grundsätzliche Bedenken gegen
die Planung werden nicht vorgetragen.
(Anmerkung:
Dem Schreiben sind zur Verdeutlichung Auszüge aus einem privaten
Baugenehmigungsverfahren beigefügt. Diese unterliegen dem Datenschutz und sind
nicht Bestandteil der Sitzungsvorlage. Des Weiteren ist dem Schreiben Werbematerial
eines Anbieters für Gebäude in Holzbauweise beigefügt, welches ebenfalls nicht
Bestandteil der Sitzungsvorlage ist.).
Schließlich
spricht sich eine Grundstückseigentümerin von der Luisenstraße in einer Email
an die Verwaltung für die Planung aus.
Die seitens der
Bürgerschaft nachträglich abgegebenen, schriftlichen Stellungnahmen sind der Anlage
B zu entnehmen.
(Hinweis:
Bei den Sammeleingaben werden nur die Anschreiben wiedergegeben; die Texte der
Stellungnahmen sind Bestandteil dieser Sitzungsvorlage, s. o.).
3.2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange im Verfahren nach § 4 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit
Schreiben vom 25.01.2016 mit Fristsetzung zur Abgabe einer Stellungnahme bis
zum 04.03.2016. Die seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange abgegebenen, schriftlichen Stellungnahmen sind ebenfalls der Anlage
B zu entnehmen.
Bedenken
seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gegen die Planung werden nicht vorgetragen.
4./ Empfehlung der Verwaltung und weitere
Vorgehensweise
4.1 Nachverdichtung des
Innenbereichs Stöcken
Das Neubauvorhaben eines
Mehrfamilienhauses (Doppelhaushälfte in Ergänzung zu Haus Stöcken Nr. 12) war
auf Grundlage des § 34 BauGB (Bauen im unbeplanten Innenbereich) zu genehmigen.
Unter Beibehaltung dieses Beurteilungsrahmens ist bei einer entsprechenden
Grundstücksteilung noch maximal die Errichtung eines weiteren, kleineren
Einfamilienwohngebäudes (östlich des Gebäudes Stöcken Nr. 5) vorstellbar.
Eine Bauleitplanung als
Grundlage für eine darüber hinaus gehende bauliche Entwicklung im Bereich
Stöcken erscheint derzeit auf Grund der überwiegend negativen Haltung seitens
der Grundstückseigentümer und der Anwohner auch im Rahmen eines
Umlegungsverfahrens nicht umsetzbar.
4.2 Bewahrung des einheitlichen
Charakters der Luisenstraße
Vorhaben, welche den
einheitlichen Charakter des Straßenzugs der Luisenstraße gefährden können, sind
derzeit nicht zu erwarten. Die nach § 34 BauGB genehmigten Neubauvorhaben
Luisenstraße Nr. 9 und Nr. 18 entsprechen den beabsichtigten gestalterischen
Zielen des Bebauungsplans Nr. 133 weitgehend; die übrigen Wohngebäude innerhalb
des Straßenzugs befinden sich in einem gepflegten, teilweise aufwändig
restaurierten Zustand. Vorhaben, welche den im Aufstellungsbeschluss des
Bebauungsplans Nr. 133 formulierten städtebaulichen Zielen widersprechen, sind
somit vorerst nicht zu erwarten.
4.3 Fazit
Die Verwaltung empfiehlt, vor
dem Hintergrund der Ergebnisse des Eigentümergesprächs, der
Diskussionsveranstaltung sowie der eingegangenen schriftlichen Stellungnahmen
das Planverfahren bezüglich einer baulichen Nachverdichtung des
Block-Innenbereichs Luisenstraße / Stöcken (Varianten A - E) ruhend zu stellen
und gegenwärtig nicht weiter zu führen. Grundsätzlich besteht bei Fortführung
des Bauleitplanverfahrens die Möglichkeit, den Plangeltungsbereich zu
verkleinern und auf den Bestand der Luisensraße zu begrenzen.
Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, den gefassten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 133 nicht
gänzlich aufzuheben, sondern formell bestehen zu lassen. Mit dem gefassten Aufstellungsbeschluss
wird die Verwaltung in die Lage versetzt, möglicherweise auftretenden baulichen
Fehlentwicklungen im Bereich der Luisenstraße situativ entgegen wirken zu
können (durch Zurückstellung von Bauvorhaben gem. § 15 BauGB, ggfs. durch
Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB und Fortführung des
Bauleitplanverfahrens).
Beschlussvorschlag:
„1. Das
Ergebnis des Eigentümergesprächs sowie der frühzeitigen Beteiligungsverfahren
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB wird zur Kenntnis genommen.
2. Den Ergebnissen entsprechend, empfiehlt die Verwaltung, das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 133 „Luisenstraße / Stöcken“ ruhend
zu stellen und gegenwärtig nicht fortzuführen.“
Finanz. Auswirkung:
keine