Betreff
Bürgerantrag des Deutschen Schaustellerbundes vom 11. 04. 2016
Vorlage
32-1/008/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 11. 04. 2016 (sh. Anlage 1) wendet sich der Deutsche Schaustellerbund an die Bürgermeisterin mit der Bitte, die Schaffung eines Rundlaufes unter Einbeziehung der Mittelstraße und die Gewährung eines Werbekostenzuschusses in den politischen Gremien zu beraten. Diesbezüglich verweisen die Schausteller auf die Beratungen zur letzten Kirmesgebührensatzung, in deren Zuge die vg. Maßnahmen als ein möglicher Beitrag zur Senkung der Standgebühren angerissen wurden (sh. Beschlussvorlage Nr. 32-2/013/2015 zur Sitzung des HFA am 09. und des Rates am 16. 06. 2015 und Protokoll der vg. HFA-Sitzung).

 

Nach § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung hat der Haupt- und Finanzausschuss hat einen Bürgerantrag inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er den Bürgerantrag an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Wegen der Auswirkungen auf die Gestaltung städtischer Grundstücke und die Stadtentwicklung schlägt die Verwaltung vor, den Antrag zu Nr. 1 an den SUVA zu überweisen. Mit der Gewährung eines Werbekostenzuschusses müsste sich zunächst der WLSTA befassen, so dass die Überweisung des Antrages zu Nr. 2 an diesen Ausschuss empfohlen wird.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Umsetzung des Antrages zu Nr. 1 noch zur diesjährigen Kirmes möglich wäre. Eine Beteiligung der Stadt an den Werbekosten wäre eine freiwillige Leistung. Sie könnte im Haushaltsplan ab nächstem Jahr in Aussicht gestellt werden, oder der Rat beauftragt die Verwaltung, im Ergebnishaushalt an anderer Stelle einen Ausgleich zu schaffen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Zur weiteren Behandlung werden der Bürgerantrag zu

Nr. 1 an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) und

Nr. 2 an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA)

überwiesen.