Sachverhalt:
Mit Vorlage 51/042/2015 stellte die
Verwaltung im Sozial- und Integrationsausschuss am 18.02.2015 das Rohkonzept
für die seniorengerechte Quartiersentwicklung vom 10.01.2015 im Quartier
„Mittelhaan“ (siehe Anlage 1 zu Vorlage 51/042/20158) vor. Grundlage für
diese Arbeit ist das vom Kreis mit den ka Kommunen entwickelt Rahmenkonzept
zur seniorengerechten Quartiersentwicklung aus Oktober 2013 (siehe Anlage 2
zu Vorlage 51/042/2015). Für diese Arbeit im ausgesuchten Quartier
„Mittelhaan“ ging die Stadt eine Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt,
Ortsverein Haan, ein insbesondere vor dem Hintergrund der erforderlichen
Weiterentwicklung des Treffs „Alt und Jung“ der Arbeiterwohlfahrt auf der
Grundlage der sich zum damaligen Zeitpunkt in Überarbeitung befindlichen
Förderrichtlinien des Kreises für Seniorentreffs sowie unter der Voraussetzung
der Förderung der Quartiersentwicklung durch den Kreis. Der Einsatz städtischer
Mittel war nicht vorgesehen. Für die Entwicklungsarbeit standen und stehen bei
der Stadt keine Ressourcen zur Verfügung.
Vorgenanntes Rohkonzept war Grundlage für
die Beantragung der Förderung durch den Kreis. Mitte Mai 2015 stellte der Kreis
für das Projekt Fördermittel in Höhe von 9.054 EUR zur Verfügung. Nach weiteren
Klärungen gewährte die Stadt der Arbeiterwohlfahrt mit Bescheid vom 15.06.2015
über die Gewährung eines Zuschusses der Stadt Haan aus Mitteln des Kreises
Mettmann den Betrag von 9.054 EUR für die Projektarbeit.
Detailplanungen und erforderliche
Weiterentwicklungen der Projektarbeit auch betreffend des Treffs „Alt und Jung“
als einzige im Quartier (und der Stadt) vom Kreis geförderten Begegnungsstätte
erfolgte in enger Abstimmung zwischen den Kooperationspartnern und externer
Beratung durch ZWAR NRW (ZWAR = „Zwischen Arbeit und Ruhestand“ / ZWAR unterstützt Kommunen, eine Infrastruktur
für selbstorganisierte Netzwerke vor Ort aufzubauen, um damit Teilhabe,
Mitgestaltung und bürgerschaftliches Engagement älterer Menschen zu
ermöglichen). Beratungsstunden durch ZWAR war Bestandteil der Projektförderung
durch den Kreis.
Durch die Arbeiterwohlfahrt wurde im
September 2015 ein Zwischenbericht erstellt (Anlage 1).
Gegenüber dem Kreis wurde unter dem
15.11.2015 die Verwendung der Fördermittel 2015 nachgewiesen.
Im Rahmen der Projektarbeit in 2015 wurde
schnell deutlich, dass im Hinblick auf die in 2015 relativ kurze verfügbare
Zeit (konkrete Arbeitsaufnahme bei Bereitstellung der Fördermittel Mitte Juni
2015 und Verwendung der Mittel bis zur Erteilung des Verwendungsnachweises
Mitte November 2015) für die Projektdurchführung sowie der Umfang der Arbeiten
im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln eine vollständige Abwicklung / der
Abschluss aller Aufgabenstellungen nicht in 2015 möglich war.
Unter Heranziehung des Zwischenberichts aus
September 2015 wurde beim Kreis die Fortsetzung der Förderung in 2016 für die
Fortsetzung des Projekts in 2016 beantragt. Unter dem 04.04.2016 teilt der
Kreis mit, dass das Projekt weiterhin als förderfähig erachtet wird und stellt
einen Betrag von 9.054 EUR für 2016 zur Verfügung. Die Mittelauszahlung durch
den Kreis erfolgt nach Genehmigung des Kreishaushalts durch die
Bezirksregierung.
Der Zwischenbericht aus September 2015
verdeutlicht, dass bereits einige „Bausteine“ auf den Weg gebracht wurden,
aber auch, dass noch wichtige Schritte in 2016 erfolgen müssen. Stand in 2015
besonders im Vordergrund, die Arbeit des Treffs der Arbeiterwohlfahrt im Sinne
der Förderrichtlinien des Kreises auch als Quartiersarbeit zu sichern - dies
ist zunächst gelungen -, muss die
weitere Projektentwicklung über diesen Rahmen hinausgehen.
Neben den im Zwischenbericht genannten
Punkten muss als wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden
Quartiersarbeit die Vernetzung alle Akteure und die Angebotsabstimmung
Zielsetzung sein. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung zusammen mit dem
Kooperationspartner Arbeiterwohlfahrt Mitte dieses Jahres die im Quartier
vorhandenen / tätigen Verbände und Institutionen zu einem Abstimmungsgespräch
(Runder Tisch) einzuladen.
Herauszustellen ist, dass weder die Stadt,
noch die Arbeiterwohlfahrt die weitere Quartiersentwicklung / Quartiersarbeit
federführend / bestimmend gestalten /
durchführen können. Die sich aus dem
Rahmenkonzept des Kreises und des Rohkonzepts der Stadt ergebenden Ziele sind
nur mit viel Gemeinsamkeit und möglichst vielen Akteuren zu erreichen.
Hinweis:
Betreffend die zum 01.01.2016 in Kraft
getretenen neuen Richtlinien des Kreises Mettmann zur Förderung der
Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren im Kreis Mettmann, die der
Kreistag in seiner Sitzung am 12.11.2015 beschloss, sind die Sitzungsvorlage
50/041/2015 für den Kreistag sowie die Richtlinien in Anlage 2
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung sowie den Zwischenbericht der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan,
aus September 2015 zur Kenntnis.