Betreff
Seniorengerechte Quartiersentwicklung - Sachstandsbericht
Vorlage
51/112/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 51/042/2015 stellte die Verwaltung im Sozial- und Integrationsausschuss am 18.02.2015 das Rohkonzept für die seniorengerechte Quartiersentwicklung vom 10.01.2015 im Quartier „Mittelhaan“ (siehe Anlage 1 zu Vorlage 51/042/20158) vor. Grundlage für diese Arbeit ist das vom Kreis mit den ka Kommunen entwickelt Rah­menkonzept zur seniorengerechten Quartiersentwicklung aus Oktober 2013 (siehe Anlage 2 zu Vorlage 51/042/2015). Für diese Arbeit im ausgesuchten Quartier „Mittelhaan“ ging die Stadt eine Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, ein ins­besondere vor dem Hintergrund der erforderlichen Weiterentwicklung des Treffs „Alt und Jung“ der Arbeiterwohlfahrt auf der Grundlage der sich zum damaligen Zeitpunkt in Überarbeitung befindlichen Förderrichtlinien des Kreises für Seniorentreffs sowie unter der Voraussetzung der Förderung der Quartiersentwicklung durch den Kreis. Der Einsatz städtischer Mittel war nicht vorgesehen. Für die Entwicklungsarbeit stan­den und stehen bei der Stadt keine Ressourcen zur Verfügung.

Vorgenanntes Rohkonzept war Grundlage für die Beantragung der Förderung durch den Kreis. Mitte Mai 2015 stellte der Kreis für das Projekt Fördermittel in Höhe von 9.054 EUR zur Verfügung. Nach weiteren Klärungen gewährte die Stadt der Arbei­terwohlfahrt mit Bescheid vom 15.06.2015 über die Gewährung eines Zuschusses der Stadt Haan aus Mitteln des Kreises Mettmann den Betrag von 9.054 EUR für die Projektarbeit.

Detailplanungen und erforderliche Weiterentwicklungen der Projektarbeit auch betreffend des Treffs „Alt und Jung“ als einzige im Quartier (und der Stadt) vom Kreis geförderten Begegnungsstätte erfolgte in enger Abstimmung zwischen den Koopera­tionspartnern und externer Beratung durch ZWAR NRW (ZWAR = „Zwischen Arbeit und Ruhestand“ /  ZWAR unterstützt Kommunen, eine Infrastruktur für selbstorgani­sierte Netzwerke vor Ort aufzubauen, um damit Teilhabe, Mitgestaltung und bürger­schaftliches Engagement älterer Menschen zu ermöglichen). Beratungsstunden durch ZWAR war Bestandteil der Projektförderung durch den Kreis.

Durch die Arbeiterwohlfahrt wurde im September 2015 ein Zwischenbericht erstellt (Anlage 1).

 

Gegenüber dem Kreis wurde unter dem 15.11.2015 die Verwendung der Fördermittel 2015 nachgewiesen.

 

Im Rahmen der Projektarbeit in 2015 wurde schnell deutlich, dass im Hinblick auf die in 2015 relativ kurze verfügbare Zeit (konkrete Arbeitsaufnahme bei Bereitstellung der Fördermittel Mitte Juni 2015 und Verwendung der Mittel bis zur Erteilung des Verwendungsnachweises Mitte November 2015) für die Projektdurchführung sowie der Umfang der Arbeiten im Verhältnis zu den verfügbaren Mitteln eine vollständige Abwicklung / der Abschluss aller Aufgabenstellungen nicht in 2015 möglich war.

Unter Heranziehung des Zwischenberichts aus September 2015 wurde beim Kreis die Fortsetzung der Förderung in 2016 für die Fortsetzung des Projekts in 2016 beantragt. Unter dem 04.04.2016 teilt der Kreis mit, dass das Projekt weiterhin als förderfähig erachtet wird und stellt einen Betrag von 9.054 EUR für 2016 zur Verfü­gung. Die Mittelauszahlung durch den Kreis erfolgt nach Genehmigung des Kreishaushalts durch die Bezirksregierung.

 

Der Zwischenbericht aus September 2015 verdeutlicht, dass bereits einige „Bau­steine“ auf den Weg gebracht wurden, aber auch, dass noch wichtige Schritte in 2016 erfolgen müssen. Stand in 2015 besonders im Vordergrund, die Arbeit des Treffs der Arbeiterwohlfahrt im Sinne der Förderrichtlinien des Kreises auch als Quartiersarbeit zu sichern - dies ist zunächst gelungen -,  muss die weitere Projekt­entwicklung über diesen Rahmen hinausgehen.

Neben den im Zwischenbericht genannten Punkten muss als wesentlicher Bestand­teil einer funktionierenden Quartiersarbeit die Vernetzung alle Akteure und die Ange­botsabstimmung Zielsetzung sein. Hierzu beabsichtigt die Verwaltung zusammen mit dem Kooperationspartner Arbeiterwohlfahrt Mitte dieses Jahres die im Quartier vorhandenen / tätigen Verbände und Institutionen zu einem Abstim­mungsgespräch (Runder Tisch) einzuladen.

Herauszustellen ist, dass weder die Stadt, noch die Arbeiterwohlfahrt die weitere Quartiersentwicklung / Quartiersarbeit federführend /  bestimmend gestalten / durch­führen können. Die sich aus dem Rahmenkonzept des Kreises und des Rohkonzepts der Stadt ergebenden Ziele sind nur mit viel Gemeinsamkeit und möglichst vielen Akteuren zu erreichen.

 

Hinweis:

Betreffend die zum 01.01.2016 in Kraft getretenen neuen Richtlinien des Kreises Mettmann zur Förderung der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren im Kreis Mettmann, die der Kreistag in seiner Sitzung am 12.11.2015 beschloss, sind die Sitzungsvorlage 50/041/2015 für den Kreistag sowie die Richtlinien in Anlage 2 beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Zwischenbericht der Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, aus September 2015 zur Kenntnis.