Sachverhalt:
Mit Schreiben / Antrag vom 17.02.2016 (Anlage
1) teilt die Arbeiterwohlfahrt, Ortsverein Haan, Breidenhofer Str. 7 in
Haan, mit, sie richte für das Projekt „Willkommen in Haan“ einen Antrag auf
Förderung an die Stiftung Deutsches Hilfswerk (Berlin).
Das Projekt ist ausgelegt auf drei Jahre
(bei Maßnahmenbeginn im Laufe 2016 endet das Projekt in 2019) - ggf. mit der
Option für eine 2-jährige Verlängerung - und kalkuliert mit einem
Gesamtaufwand in Höhe von 150.000 EUR. Im Rahmen der Projektförderung wäre ein
Eigenanteil von 20 % durch den Zuschussempfänger aufzuwenden. Unter dem
17.02.2016 beantragte die Arbeiterwohlfahrt um Gewährung eines städtischen
Zuschusses anteilig für 2016 in Höhe von 5.000 EUR. Die Deckung des
Eigenanteils ab 2017 (10.000 EUR/Jahr) ist derzeit nicht sichergestellt.
Ziel des Projekts ist die Integration von
Flüchtlingen / Asylsuchenden mit den konzeptionellen Hauptpunkten
1. Unterstützung
im Alltagsleben,
2. Unterstützung
bei der Vorbereitung auf das Arbeitsleben,
3. Schulung
von hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen und
4. Nachhaltigkeit
der Tätigkeiten über den Zeitraum hinaus.
(Siehe hierzu die dem Schreiben vom
17.02.2016 angefügte Konzeption)
Grundlagen dieses Projekts sind auch das
Einfügen in die bereits in der Stadt vorhandenen Strukturen / Netzwerke sowie
deren Ergänzung insgesamt in kooperativer Form.
Der Antrag vom 17.02.2016 auf Gewährung
eines städtischen Zuschusses wurde dem Haupt- und Finanzausschuss zu den
Haushaltsberatungen in der Sitzung am 01.03.2016 (folgend dem Rat am
08.03.2016) vorgelegt.
Seitens der Verwaltung wurde im Rat am
08.03.2016 zu dem Antrag ausgeführt, es bestehe mit der AWO Einigkeit, dass es
nicht zu Doppelstrukturen bei den Hilfen für Flüchtlinge kommen solle und die
Stadt diese weitere Stelle koordinieren müsse. Die konkrete Aufgabenbenennung
solle der SIA klären.
In den Haushaltsberatungen im Rat am
08.03.2016 begrüßten Sprecher aller Fraktionen das Engagement der AWO und
beschlossen einstimmig:
„Die Stadt Haan unterstützt die Bewerbung
der AWO für das Projekt „Willkommen in Deutschland“ durch Übernahme des
Trägeranteils in Höhe von 5.000 €.“
Derzeit befindet sich die Projekt-Konzeption
der Arbeiterwohlfahrt im finalen Abstimmungsprozess zunächst unter dem Aspekt
der Förderrichtlinien. Anschließend bedarf es Konkretisierungen zu einzelnen
Handlungsschritten / Durchführungsschritten vor Ort in Abstimmungsprozessen.
Aus Sicht der Verwaltung sind - bei allen
bereits entwickelten Maßnahmen durch die unterschiedlichsten Träger /
Initiativen im hauptamtlichen und ehrenamtlichen Bereich - die Stärkung /
Ausweitung der der Integrationsangebote / -maßnahmen für Flüchtlinge, auch für
die Zeit vor Abschluss der Asylverfahren, erforderlich. Dies wird auch deutlich
durch das „Eckpunktepapier“ zum Integrationsgesetz, auf das sich der
Koalitionsausschuss auf Bundesebene am 13.04.2016 verständigte. Das „Eckpunktepapier“
ist in Anlage 2 zur Kenntnis beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, weitere
Beteiligungen / Feinabstimmungen im / mit Sozia- und Integrationsausschuss und
den in der Stadt handelnden Akteuren nach Entscheidung über den Förderantrag
durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk, ggf. mit Förderhinweisen / -auflagen,
vorzunehmen.
Ebenso empfiehlt die Verwaltung, in der
Sitzung des Sozial- und Integrationsausschusses am 22.06.206 der Arbeiterwohlfahrt
Gelegenheit zum Vortrag und zur Beantwortung von Fragen zu geben.
Die Gewährung des städtischen Zuschusses an
die Arbeiterwohlfahrt erfolgt erst nach Vorlage des Förderbescheides hier und
nach Erklärung des Maßnahmenbeginns durch die Arbeiterwohlfahrt.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
Der Rat stellte in seiner Sitzung am 08.03.2016 (Beratung Haushalt 2016) für das Haushaltsjahr 2016 einen Betrag von 5.000 EUR (Höhe des voraussichtlichen Eigenanteils der Arbeiterwohlfahrt in 2016) zur Verfügung.