Betreff
Sportpauschale 2015 für Haaner Vereine verwenden
Antrag der WLH-Fraktion vom 24.04.2016
Vorlage
51/116/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 24.04.2016 wurde der beigefügte Antrag der WLH-Fraktion eingereicht. Die Sportpauschale für das Jahr 2015 steht grundsätzlich für Maßnahmen zur Verfügung, da sie nicht für den ursprünglichen Zweck verausgabt und daher zunächst einer „Rücklage“ zugeführt wurde. Für das Jahr 2016 wurde die Sportpauschale konsumtiv zur Deckung des Unterhaltungsaufwandes im Hallenbad sowie in den Folgejahren des Finanzplanungszeitraumes überwiegend entsprechend konsumtiv eingeplant. Für eine andere Verwendung im konsumtiven Bereich bzw. Einplanung für investive Ausgaben bedarf es eines neuen politischen Votums. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Haushaltsplanberatungen 2017 zu nennen.

 

Folgende Beträge wurden konsumtiv für das Hallenbad ab 2017 im Haushaltsplan 2016 veranschlagt bzw. beschlossen:

 

2016: 82.969 €

 

2017 - 2019: 44.500 €

 

 

 

Aus dem Haushaltsjahr 2015 stehen für Ausgaben 82.790 € zur Verfügung.

 

Bisher wurde bereits von drei Vereinen Bedarf angemeldet, Mittel zur Ertüchtigung vereinseigener sowie städtischer Sportanlagen zu verwenden. Hierbei handelt es sich um die DJK Unitas Haan, den Haaner Schützenverein und den TSV Gruiten. Erste Informationen liegen vor. Eine Konkretisierung ist in weiteren Gesprächen vorgesehen und beabsichtigt, diese zur Sitzung des BKSA, politische Zustimmung vorausgesetzt, entsprechend aufzubereiten. Mit dem Ziel der Transparenz und Gleichbehandlung wurden die Vereine in der Mitgliederversammlung des Sportverbandes Haan am 25.04.2016 über den Antrag der WLH und die haushaltsrechtlichen Grundlagen hierzu informiert, so dass ggf. weitere Anträge zu erwarten sind.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung