Betreff
Offenlegung Sandbach zwischen der Brücke Neustraße und der Schillerstraße
hier: Vorstellung der Maßnahme
Vorlage
66/031/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Als Folge des Eingriffs in Natur und Landschaft durch die Bebauungspläne Nr. 30 „Zur Pumpstation“ und Nr. 66c „Buschhöfen“ konnten die erforderlichen Kompensationen nicht innerhalb der Plangebiete realisiert werden. Daher bedurfte es für beide Plangebiete zusätzlicher externer Kompensationsmaßnahmen. Der Ausgleich sollte nicht durch den Erwerb und die anschließende Bepflanzung bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen geschehen, sondern durch ökologisch sinnvolle Projekte innerhalb des Stadtgebietes. Daher wurde der notwendige Bedarf monetarisiert (Zur Pumpstation = 95.170,- €, Buschhöfen = 32.000,- €), und in Absprache mit den Aufsichts- und Genehmigungsbehörden dem Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) für die Offenlegung des verrohrten Sandbaches westlich der Schillerstraße zur Verfügung gestellt.

Der BRW hat die Maßnahme inzwischen bis zur Ausführungsreife durchgeplant und beabsichtigt die Arbeiten noch in diesem Jahr in Angriff zu nehmen. Das Projekt wird dem Ausschuss in der Sitzung durch Frau Dipl.-Ing. Kristin Wedmann, Leiterin des Fachbereichs Gewässer beim BRW, mündlich erläutert.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Vorstellung der Maßnahme zustimmend zur Kenntnis.