Betreff
Prognose zur Haushaltsentwicklung 2016 zum Stichtag 31.05.2016
Vorlage
20/025/2016
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sieht eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in Höhe von knapp 7,2 Mio. € vor und bedurfte daher gem. § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung des Landrates Mettmann als Aufsichtsbehörde. Ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichener Haushalt kann weiterhin auch erst 2020 dargestellt werden, so dass das Haushaltssicherungskonzept (HSK) aus dem Jahr 2010 fortgeschrieben und ebenfalls genehmigt werden musste.

Die Genehmigungen wurden mit Schreiben vom 12.4.2016 unter Auflagen erteilt.

 

Um sowohl unterjährig die Haushaltsentwicklung abschätzen als auch rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können sobald sich gravierende Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Planung abzeichnen, wird fortlaufend von Amt 20 ein Finanzcontrolling durchgeführt. Hierbei geht es ausschließlich um das Ziel „Einhaltung der geplanten Ansätze“. Ein Maßnahmencontrolling, um die zeit- und bedarfsgerechte Umsetzung der einge-planten Maßnahmen zu steuern, ist hiermit nicht verbunden.

 

Da sich das Finanzcontrolling noch im Aufbau befindet, erfolgt zunächst nur eine naive Prognose auf Basis der zeitanteiligen Ergebnisse der beiden zurückliegenden Jahre 2014 und 2015. Inwieweit dieses Verfahren zu ausreichend sicheren Ergebnissen führt, oder andere, aufwendigere Prognoseverfahren implementiert werden müssen, muss nach Abschluss des Jahres 2016 zunächst evaluiert werden.

 

 

 

Erträge:

 

Hinsichtlich der Erträge wurde die Entwicklung der 50 ertragreichsten Einzelkonten auf Produktebene betrachtet. Darüber hinaus wurden die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten mit in die Betrachtung einbezogen. Diese sind zwar für den Abschluss 2015 noch nicht verbucht, jedoch bereits in der Anlagenbuchhaltung verarbeitet, so dass hier keine gravierenden Abweichungen zu den Planwerten zu erwarten sind.

Diese 50 Konten bilden zusammen mit den Sonderposten 96,4% der in 2016 insgesamt geplanten Erträge ab.

Für die Prognose 2016 wurde der jeweilige prozentuale Anteil der einzelnen Erträge der Jahre 2014 und 2015 zum Stichtag 31.5. ermittelt und der sich daraus ergebende Durchschnitt dann mit dem Ertrag zum Stichtag 31.05.2016 auf das Jahr hochgerechnet. Soweit dies bei einigen Produktsachkonten zu unplausibelen Ergebnissen führte, wurde wie folgt gerechnet:

  • wenn Mai 2014/15 = 0 und Mai 2016 =0, dann durchschnittliches Ergebnis 2014/15
  • wenn Mai 2014/15 = 0 und Mai 2016 > 0, dann Ergebnis Mai 2016/5*12
  • wenn Mai 2014/15 > 0 und Mai 2016 =0, dann durchschnittliches Ergebnis 2014/15
  • bzw. individuelle Betrachtung bei zu gravierenden Abweichungen zwischen Ansatz und Hochrechnung

 

Die Prognose führt bei den betrachteten Produktsachkonten zu einem erwarteten Ertrag in 2016 in Höhe von rd. 85,5 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine Abweichung zu den zu betrachtenden Ansätzen in Höhe von – 3,0 Mio. €.

Mindererträge ergeben sich in größerem Umfang im Bereich der Gebühren für die Wohnunterkünfte. Hier schließt sich nach aktueller Mitteilung des MIK eine Gebühren-erhebung aus, da eine entsprechende Landeserstattung erfolgt. Eine Gebührenerhebung für die Unterbringung in einer Flüchtlingsunterkunft wurde im Haushaltsplan 2016 gewählt, um die Gesamtaufwendungen für die Asylgewährung vollständig im Produkt 050200 – Leistungen nach AsylbLG - abbilden zu können. Die im Produkt 050200 abgebildeten Aufwendungen aus Gebühren wurden im Produkt 100400 – Unterkünfte – entsprechend als Ertrag eingeplant. D.h., diese Mindererträge stellen sich in gleicher Höhe als Minderaufwand dar und führen nicht zu einer Veränderung des Jahresergebnisses. Ebenfalls keine Auswirkungen auf das Ergebnis haben die weiteren Mindererträge in Zusammenhang mit der bisherigen Entwicklung/Stagnation der Flüchtlingszahlen in Bezug auf die unbegleiteten Minderjährigen und aus der Schließung der Notunterkunft. Auch hier waren die Erträge und Aufwendungen identisch geplant. Fallen die Aufwendungen nicht im geplanten Umfang an, können keine Erträge erwartet werden. Insgesamt belaufen sich die Mindererträge in Zusammenhang mit den Flüchtlingszahlen auf rd. 2,2 Mio. €.

 

Größere Mindererträge, die Auswirkungen auf das Jahresergebnis haben, ergeben sich bei der Einkommensteuer (-0,54 Mio. €). Hier erfolgte die Planung auf Basis der vom Bund bekanntgegebenen Steuerschätzung vom November 2015. Im ersten Quartal 2016 fiel jedoch der auf NRW entfallende Einkommensteueranteil (und damit auch der Haaner Anteil) um 2% geringer aus, als nach der Steuerschätzung kalkuliert wurde. Auch bei der Gewerbesteuer (-0,13 Mio. €) muss damit gerechnet werden, dass die Planzahlen nicht erreicht werden können.

 

 

Aufwendungen:

 

Hinsichtlich der Aufwendungen wurde die Entwicklung der aufwandsstärksten Konten/Kontengruppen auf Kontenebene betrachtet. Auf eine weitere Differenzierung nach einzelnen Produkten wurde aufgrund der Vielzahl der zu betrachtenden Konten verzichtet (die Aufwendungen müssen für die Statistik wesentlich kleinteiliger erfasst werden als die Erträge). Darüber hinaus wurden die Abschreibungen (AfA) mit in die Betrachtung einbezogen. Diese sind zwar für den Abschluss 2015 noch nicht ver-bucht, jedoch bereits in der Anlagenbuchhaltung verarbeitet, so dass hier keine gravierenden Abweichungen zu den Planwerten zu erwarten sind.

Die betrachteten Konten bilden zusammen mit der AfA 99,1% der in 2016 insgesamt geplanten Aufwendungen ab. Entsprechend der Vorgehensweise bei den Erträgen wurde der jeweilige prozentuale Anteil der Aufwendungen der Jahre 2014 und 2015 zum Stichtag 31.5. ermittelt und der sich daraus ergebende Durchschnitt dann mit dem Aufwand zum Stichtag 31.05.2016 auf das Jahr hochgerechnet. Soweit dies bei einigen Konten zu unplausibelen Ergebnissen führte, wurde die Hochrechnung wie bei den Erträgen aufgeführt, angepasst.

 

Die Prognose führt zu erwarteten Aufwendungen in 2016 in Höhe von rd. 92,2 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine Abweichung zu den zu betrachtenden Ansätzen in Höhe von – 4,7 Mio. €, von denen 2,2 Mio. € auf Minderaufwendungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung und –versorgung entfallen (Erläuterung s.o.).

Weitere Minderaufwendungen zeigen sich momentan bei der Instandhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude (-1,6 Mio. €), aber auch bei der Jugendhilfe a.E. (-0,2 Mio.) bzw. den Zuweisungen und Zuschüssen (-0,3 Mio. €).

Noch nicht bewertet wurde die Auswirkung der Tarifsteigerung auf den Personaletat. Hier wurde zunächst eine weitere Auskömmlichkeit der Ansätze unterstellt. Bei Planaufstellung wurde bereits eine Tarifsteigerung von 2% einkalkuliert.

 

 

Jahresergebnis:

 

Insgesamt wird damit zum Stichtag 31.5.2016 mit einem gegenüber der Planung 2016 verbesserten Ergebnis 2016 gerechnet. Die aktuell prognostizierte Verbesserung von rd. 1,7 Mio. € stützt sich jedoch im Wesentlichen darauf, dass Instandhaltungsmaßnahmen nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden (können).

 

 

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

keine