hier: Antrag der Fraktion WLH vom 13.05.2016
Sachverhalt:
Die Grundstücke "Heidfeld 12-14"
liegen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 19 der hier ein "Allgemeines
Wohngebiet" mit einer max. zweigeschossigen Bebauung festsetzt. Zusätzlich
ist ein "Baufenster" ausgewiesen, innerhalb dessen eine Bebauung
realisiert werden kann. Innerhalb dieses relativ klein bemessenen Baufensters wäre
theoretisch die Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge/ Asylunterkunft
zulässig. Die kleine Dimensionierung des Baufensters lässt jedoch eine
wirtschaftliche Errichtung einer Unterkunft ohne Planrechtsänderung nicht zu.
Insofern ist in den Jahren 2007/08 ein Konzept für
eine größere Unterkunft erstellt worden, die allerdings nur über eine
Planrechtsänderung realisierbar ist.
In der Sitzung des PlUA am 15.4.2008 sollte der Aufstellungsbeschluss
für die 3. Änd. des B-Plans Nr. 19 gefasst werden, eine Beschlussfassung ist
seinerzeit nicht getroffen worden.
Die Verwaltung beabsichtig nunmehr aber - wie bereits in der Sitzung des
SUVA am 16.02.2016 zur Vorlage 61/100/2016 erläutert - hier keine Unterkunft zu
errichten und favorisiert stattdessen den Bau geförderten Wohnungsbaus an
dieser Stelle. Auch hierfür ist die Erweiterung des Baufensters und somit eine
Planrechtsänderung erforderlich.
Die Verwaltung wird voraussichtlich nach den Sommerferien eine
entsprechende Vorlage zur Beratung vorlegen.
Für diese Planrechtsänderung ist mind. von einem Planungszeitraum von
1,5 Jahren auszugehen. Parallel zur Planrechtsänderung kann bereits die
Vermarktung der Fläche mit der Bindung zum Bau geförderten Wohnungsbaus
vorangebracht werden.
Ob ein Wohnungsbauträger Neubauten in massiv konventioneller Bauweise
oder aber in Holzbauweise errichtet, liegt in der Entscheidung des
Wohnungsbauträgers.