Betreff
Heidfeld ? menschenwürdige Unterkünfte ? sozialer Wohnungsbau in Holzbauweise
hier: Antrag der Fraktion WLH vom 13.05.2016
Vorlage
61/117/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Grundstücke "Heidfeld 12-14" liegen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 19 der hier ein "Allgemeines Wohngebiet" mit einer max. zweigeschossigen Bebauung festsetzt. Zusätzlich ist ein "Baufenster" ausgewiesen, innerhalb dessen eine Bebauung realisiert werden kann. Innerhalb dieses relativ klein bemessenen Baufensters wäre theoretisch die Errichtung einer Unterkunft für Flüchtlinge/ Asylunterkunft zulässig. Die kleine Dimensionierung des Baufensters lässt jedoch eine wirtschaftliche Errichtung einer Unterkunft ohne Planrechtsänderung nicht zu.

 

Insofern ist in den Jahren 2007/08 ein Konzept für eine größere Unterkunft erstellt worden, die allerdings nur über eine Planrechtsänderung realisierbar ist.

 

In der Sitzung des PlUA am 15.4.2008 sollte der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änd. des B-Plans Nr. 19 gefasst werden, eine Beschlussfassung ist seinerzeit nicht getroffen worden.

 

Die Verwaltung beabsichtig nunmehr aber - wie bereits in der Sitzung des SUVA am 16.02.2016 zur Vorlage 61/100/2016 erläutert - hier keine Unterkunft zu errichten und favorisiert stattdessen den Bau geförderten Wohnungsbaus an dieser Stelle. Auch hierfür ist die Erweiterung des Baufensters und somit eine Planrechtsänderung erforderlich.

 

Die Verwaltung wird voraussichtlich nach den Sommerferien eine entsprechende Vorlage zur Beratung vorlegen.

 

Für diese Planrechtsänderung ist mind. von einem Planungszeitraum von 1,5 Jahren auszugehen. Parallel zur Planrechtsänderung kann bereits die Vermarktung der Fläche mit der Bindung zum Bau geförderten Wohnungsbaus vorangebracht werden.

 

Ob ein Wohnungsbauträger Neubauten in massiv konventioneller Bauweise oder aber in Holzbauweise errichtet, liegt in der Entscheidung des Wohnungsbauträgers.

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen