hier: Antrag der WLH Fraktion vom 15.05.2016
Sachverhalt:
Seitens
der WLH Fraktion wurde der in der Anlage beigefügte Antrag mit Datum vom
15.05.2016 eingereicht. Darin bittet sie die Verwaltung um einen
Sachstandsbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Düsseldorfer Straße.
Weiterhin bittet sie um Mitteilung, welche weiteren Verfahrensschritte
vorgesehen sind und welche Möglichkeiten die Haanerinnen und Haaner haben, dass
ein Erweiterungsbau von Lidl und zusätzliche Ansiedlung von Einzelhandel im
dortigen Bereich verhindert werden kann.
Aufgrund des Einleitungsbeschlusses des SUVA vom 15.03.2016 wurden von der Verwaltung die ersten Verfahrensschritte der Bauleitplanung (33. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Düsseldorfer Straße“, vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 179 „Nahversorgungszentrum Düsseldorfer Straße“) vorbereitet und hierzu eine gesonderte Vorlage für die Sitzung des SUVA am 14.06.2016 erstellt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Bauleitplanung im Regelverfahren mit den dabei ortsüblichen Beteiligungsangeboten für die Öffentlichkeit aufzustellen.
Dies beinhaltet als frühzeitige Beteiligungsangebote die Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Diskussionsveranstaltung sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf) für die Dauer von 2 Wochen.
§ 3 (2) BauGB regelt eine weitere Auslegung der Planunterlagen (Entwurf) nach dem Offenlagebeschluss für die Dauer eines Monats. Im Rahmen beider Beteiligungsschritte besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, über die der Rat zum Satzungsbeschluss zu entscheiden hat.
Beschlussvorschlag:
„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“