a) Anlassbezogene Schulentwicklungsplanung
b) Weitere Vorgehensweise zur Gründung einer Gesamtschule
Sachverhalt:
Die weitere Vorgehensweise wurde in der Sitzungsvorlage 51/115/2016 ausführlich dargelegt und in der Sitzung des BKSA am 12.05.2016 ergänzend erläutert. Wie dort angekündigt, wird nun die seitens des Büros Dr. Garbe in Abstimmung mit der Verwaltung erstellte anlassbezogene Schulentwicklungsplanung mit einer Handlungsempfehlung vorgelegt.
Die Schulkonferenzen aller Schulen wurden mit Blick auf die bevorstehenden Sommerferien und aufgrund der Tatsache, dass sich die neuen Schulkonferenzen erst einige Wochen nach Schulbeginn neu konstituieren, bereits angeschrieben und um Stellungnahme bis Mitte August gebeten. Hierbei ergibt sich die Zuständigkeit der Mitwirkung für die Grundschulen und des Gymnasiums aus § 65 Ziffer 22 in Verbindung mit § 76 Ziffer 2 des Schulgesetzes NRW in der aktuell geltenden Fassung, wonach Schulen bei der Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen zu beteiligen sind und für Haupt- und Realschule zusätzlich in Verbindung mit § 76 Ziffer 1, wonach eine Beteiligung der Schule bei Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule vorgegeben ist.
Eine Beteiligung der benachbarten Schulträger (Erkrath, Hilden, Mettmann, Solingen und Wuppertal) ist direkt nach der Beschlussfassung im Rat am 28.06.2016 vorgesehen. Die entsprechenden Stellungnahmen werden zur Sitzung des BKSA am 31.08.2016 vorgelegt. Diese Vorgehensweise wurde inhaltlich mit der Bezirksregierung abgestimmt. Bis zur Sitzung im August wird seitens der Verwaltung ebenfalls ein Vorschlag für das Raumprogramm für den Übergang sowie eine grobe Kostenschätzung für den Endausbau als Grundlage für die Haushaltsberatungen der Jahre 2017 ff. vorgelegt. Terminliche Absprachen mit den beteiligten Schulleitungen wurden hierzu bereits vereinbart.
Entsprechend des Wunsches aus dem letzten BKSA, wurde ein Besichtigungstermin der Gesamtschule Barmen für den 14.06.2016 vereinbart. Im Anschluss tagt die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des pädagogischen Eckpunktepapiers, um hierzu direkt nach den Ferien unter externer Moderation in enger Taktung konkret einzusteigen.
Beschlussvorschlag:
1. Die anlassbezogene Schulentwicklungsplanung wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage 51/118/2016 zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt alle notwendigen Schritte vorzubereiten, damit der Beschluss zur Gründung einer Gesamtschule bei gleichzeitiger Auflösung von Haupt- und Realschule nach Vorberatung im BKSA am 31.08.2016 und im HFA am 13.09.2016 final im Rat am 20.09.2016 getroffen werden kann.