Sachverhalt:
Unter dem 23.04.2016 beantragt die CDU-Ratsfraktion den TOP „Bericht zur Unterbringung und zum Sachstand der Sprachvermittlungs- und Integrationsbemühungen der in Haan untergebrachten Flüchtlinge“ (Anlage 1).
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Wie stellt sich die aktuelle Zusammensetzung der Belegung (Familien,
Einzelpersonen, Herkunft, Geschlecht) in den einzelnen Unterkünften dar? Wie
hoch ist die Wanderbewegung
Zurzeit sind rund 350
Flüchtlinge an fünf Standorten im Stadtgebiet Haan in Gemeinschaftsunterkünften
und zusätzlich rund 100 Personen in privaten Wohnraum untergebracht. Es
handelt sich im Einzelnen um die Standorte Düsseldorfer Straße 141a, Dieker
Straße 49, Kaiserstraße 10, Ellscheid 9 & 9b, Düsselberger Straße 15. Bis
Anfang Juni 2016 waren auch Flüchtling am Standort Bachstraße 64 untergebracht,
dieser Standort ist inzwischen freigezogen. Die ehemaligen Bewohner der
Bachstraße 64 wurden auf die übrigen Standorte, insbesondere Kaiserstraße 10
und Düsselberger Straße 15, verteilt.
Die Unterkunft
Neandertalweg 4 wird für die Belegung mit Flüchtlingen aktuell nicht genutzt.
Mit Ausnahme der Unterkunft an der Düsseldorfer Straße 141a sind an allen o. a.
Standorten neben Familien auch Einzelpersonen untergebracht. Es wird eine
sozialverträgliche Belegung unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse
der Bewohner angestrebt.
Hauptherkunftsländer
der Bewohner sind Syrien, Mazedonien und Albanien. Wanderbewegungen im Sinne
von Ausreisen/Abschiebungen sind derzeit marginal.
2. Wie läuft die Versorgung der Flüchtlinge? Ernährung ,
Bekleidung, ärztliche Versorgung (Traumata?), Begleitung bei Behördengängen,
Kindergarten, Schule, Praktika- oder Berufsausbildung usw.?
Die Versorgung der
Flüchtlinge wird durch die Bewilligung von öffentlichen Leistungen nach den
Rechtvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) sichergestellt.
Dies betrifft neben der Sicherung des Lebensunterhaltes auch die ärztliche
Versorgung.
Die Überwachung der
Schulpflicht obliegt dem Schulverwaltungsamt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit
mit Amt 51/dem Betreuungsmanagement.
Für die soziale
(Alltags-) Begleitung ist hier in Haan das Betreuungsmanagement der Caritas
(Caritasverband des Kreises Mettmann) eingesetzt, weitere Unterstützung
erfolgt durch Ehrenamtliche.
3. Wie laufen die Deutschkurs (alphabetisierungs-,
Kommunikationskurse) bei der VHS und bei den Ehrenamtlichen? Wie viele Kurse
werden auf welchem Niveau angeboten? Wie viele Teilnehmer? Ist die Teilnahme
verpflichtend und wenn ja, wird das nachgehalten?
Durch die VHS Hilden-Haan werden verschiedene Deutschkurse angeboten. Vorweg ist zu erwähnen, dass die von der VHS angebotenen Deutschkurse nach dem Europäischen Referenzrahmen durchgeführt werden. Der Referenzrahmen sieht eine Einteilung in die nachfolgenden Einstufungen vor:
Elementare Sprachanwendung
A1 |
Kann
vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und
verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich
und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z.
B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und
kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen,
wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich
sprechen und bereit sind zu helfen. |
A2 |
Kann
Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz
unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und
zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen,
routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und
direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht.
Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte
Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen
beschreiben. |
Selbstständige Sprachanwendung
B1 |
Kann
die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn
es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die
meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet
begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und
persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse
berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und
Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben. |
B2 |
Kann
die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen
verstehen; versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann
sich so spontan und fließend verständigen, dass ein normales Gespräch mit
Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist.
Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken,
einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und
Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. |
Kompetente Sprachverwendung
C1 |
Kann
ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch
implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken,
ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache
im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium
wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich
zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur
Textverknüpfung angemessen verwenden. |
C2 |
Kann
praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann
Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen
zusammenfassen und dabei Begründungen und Erklärungen in einer
zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spontan, sehr flüssig
und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere
Bedeutungsnuancen deutlich machen. |
Ende Mai 2016 liefen drei von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Sprachkurse mit jeweils 320 Unterrichtsstunden auf dem Niveau A1-A2 aus. Diese wurden für Teilnehmer aus Hilden und Haan angeboten. Für diese Kurse waren 40 Teilnehmer gemeldet.
Weiterhin finden aktuell zwei Sprachkurse für je 25 Teilnehmer im Auftrag der Stadt Haan auf dem Niveau A1-A2 statt. Diese laufen bis zu den Sommerferien. Die Kurse werden gut angenommen.
Die Teilnahme an den Deutschkursen wird durch die VHS nachgehalten. Ferner sind die Deutschkurse, welche von der Stadt Haan beauftragt sind, allen Nationalitäten zugänglich. Die geförderten Deutschkurse der Bundesagentur für Arbeit waren hingegen nur für 4 Nationalitäten bestimmt.
4. Wie ist der Sachstand bei den
Integrationskursen? Gibt es spezielle Kurse für Frauen, Familien, Jugendliche?
Die VHS bietet im Rahmen des o.a. Europäischen Referenzrahmens Integrationskurse in insgesamt 40 Modulen an. Auch hier stehen die Module jeweils für 25 Teilnehmer zur Verfügung. Die Module stehen Hildenern und Haanern zur Verfügung.
Zur Zeit läuft ein Kurs für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) im Auftrag der Stadt Haan. Die sieben Jugendlichen, die tagsüber die Schule besuchen, nehmen an diesem Sprachkurs zur Verbesserung ihrer Sprachfertigkeiten teil.
Konkret ist ein Integrationskurs in Haan zur Weiterversorgung von Teilnehmer/innen aus den o.g. Flüchtlingskursen in Planung. Er soll zeitnah starten.
Spezielle Integrationskurse für Frauen, Familien oder Jugendliche (ausgenommen für umF) werden aktuell keine angeboten.
Über die von der VHS veranstalteten Deutschkurse hinaus werden die Flüchtlinge in Haan durch die Bürgerstiftung für Haan und Gruiten (Unterkünfte Haan) und den Bürger und Verkehrsverein Gruiten e.V. (Unterkünfte Gruiten) mit Deutschkursen versorgt, die in Ergänzung zu den VHS-Kursen stattfinden.
Hier haben die Flüchtlinge die Möglichkeit an fünf Tagen die Woche in der Erlernung der deutschen Sprache durch sehr engagierte Ehrenamtler unterrichtet zu werden. Die Kurse sind für jeden zugänglich.
In Haan gestaltet sich das Angebot wie folgt:
· 8 Deutschkurse zu je 1,5 Std. / Woche
· 3 Alphabetisierungskurse zu je 1 Std. an 3 Tagen / Woche
· 9 Konversationskurse zu je 1,5 Std. / Woche
Für Gruiten gestaltet sich das Angebot wie folgt:
· 1 Alphabetisierungskurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche
· 1 Deutschkurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche
· 1 Konversationskurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche
Eine Übersicht der Aktivitäten der Vereine / Verbände / Ehrenamtlichen entnehmen Sie bitte den beigefügten Übersichten (Anlagen 2 – 4) sowie der Hompage der Flüchtlingshilfe-Haan ( http://www.fluechtlingshilfe-haan.de/
5. Gibt es in Haan Flüchtlinge mit guter
Bleibeperspektive, die die angebotenen Kurse nicht regelmäßig besuchen? Welche
Konsequenzen hat das? Wie viel Stunden sind die Flüchtlinge in der Woche mit
Sprach-, Integrationskursen oder anderen Angeboten „beschäftigt“?
Gemäß der
Kompetenzverteilung ist für die Ausstellung von Berechtigungsscheinen bzw.
Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationskursen die Ausländerbehörde des
Kreises Mettmann zuständig.
Nach den derzeit
gültigen Rechtvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) (Stand
Mai 2016) kann die Verletzung der Teilnahmeberechtigung bzw.
Teilnahmeverpflichtung nicht sanktioniert werden. In dem am 25.05.2016 vom
Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Integrationsgesetzes sind für vorgenannte
„Fälle“ Sanktionen vorgesehen.
6. Welche Fragen/Probleme werfen die Menschen in den Sprechstunden der
Caritas auf?
Die Beantwortung dieser Frage wird durch den Caritas-Verband im Rahmen des Jahresberichtes 2015 aufgegriffen. In der Sitzung erfolgt weitergehende Berichterstattung.
7. Wie hoch ist die
Personalstärke des bisher eingesetzten Sicherheitsdienstes?
Aktuell wird an zwei Standorten ein
Sicherheitsdienst eingesetzt;
Kaiserstraße 10
(2 Einsatzkräfte 24. Std. Dienst)
Düsselberger Straße 15
(3 Einsatzkräfte 24 Std. Dienst)
Bis Anfang Juni 2016 wurde in der Unterkunft Bachstraße 64 ebenfalls ein Sicherheitsdienst eingesetzt (2 Einsatzkräfte 24 Std. Dienst aufgrund des Brandschutzkonzepts in der ehemaligen Turnhalle bis zum 27.05.2016, und 2 Einsatzkräfte jeweils 8 Stunden nachts). Mit dem kompletten Freiziehen des Standortes wurde der Einsatz des Sicherheitsdienstes vollständig eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt den Bericht zu Kenntnis.