Betreff
Bericht zur Unterbringung und zum Sachstand der Sprachvermittlungs- und Integrationsbemühungen der in Haan untergebrachten Flüchtlinge - Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 23.04.2016
Vorlage
51/123/2016
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Unter dem 23.04.2016 beantragt die CDU-Ratsfraktion den TOP „Bericht zur Unter­bringung und zum Sachstand der Sprachvermittlungs- und Integrationsbemühungen der in Haan untergebrachten Flüchtlinge“ (Anlage 1).

 

 

Die Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

1. Wie stellt sich die aktuelle Zusammensetzung der Belegung (Familien, Ein­zelpersonen, Herkunft, Geschlecht) in den einzelnen Unterkünften dar? Wie hoch ist die Wanderbewegung

 

Zurzeit sind rund 350 Flüchtlinge an fünf Standorten im Stadtgebiet Haan in Gemeinschaftsunterkünften und zusätzlich rund 100 Personen in privaten Wohn­raum untergebracht. Es handelt sich im Einzelnen um die Standorte Düsseldorfer Straße 141a, Dieker Straße 49, Kaiserstraße 10, Ellscheid 9 & 9b, Düsselberger Straße 15. Bis Anfang Juni 2016 waren auch Flüchtling am Standort Bachstraße 64 untergebracht, dieser Standort ist inzwischen freigezogen. Die ehemaligen Bewohner der Bachstraße 64 wurden auf die übrigen Standorte, insbesondere Kaiserstraße 10 und Düsselberger Straße 15, verteilt.

 

Die Unterkunft Neandertalweg 4 wird für die Belegung mit Flüchtlingen aktuell nicht genutzt. Mit Ausnahme der Unterkunft an der Düsseldorfer Straße 141a sind an allen o. a. Standorten neben Familien auch Einzelpersonen untergebracht. Es wird eine sozialverträgliche Belegung unter Berücksichtigung individueller Bedürf­nisse der Bewohner angestrebt.

 

Hauptherkunftsländer der Bewohner sind Syrien, Mazedonien und Albanien. Wan­derbewegungen im Sinne von Ausreisen/Abschiebungen sind derzeit marginal.

 

 

2. Wie läuft die Versorgung der Flüchtlinge? Ernährung , Bekleidung, ärztliche Versorgung (Traumata?), Begleitung bei Behördengängen, Kindergarten, Schule, Praktika- oder Berufsausbildung usw.?

 

Die Versorgung der Flüchtlinge wird durch die Bewilligung von öffentlichen Leis­tungen nach den Rechtvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) sichergestellt. Dies betrifft neben der Sicherung des Lebensunterhaltes auch die ärztliche Versorgung.

 

Die Überwachung der Schulpflicht obliegt dem Schulverwaltungsamt. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Amt 51/dem Betreuungsmanagement.

 

Für die soziale (Alltags-) Begleitung ist hier in Haan das Betreuungsmanagement der Caritas (Caritasverband des Kreises Mettmann) eingesetzt, weitere Unterstüt­zung erfolgt durch Ehrenamtliche.

 

 

3. Wie laufen die Deutschkurs (alphabetisierungs-, Kommunikationskurse) bei der VHS und bei den Ehrenamtlichen? Wie viele Kurse werden auf welchem Niveau angeboten? Wie viele Teilnehmer? Ist die Teilnahme verpflichtend und wenn ja, wird das nachgehalten?

 

 

Durch die VHS Hilden-Haan werden verschiedene Deutschkurse angeboten. Vor­weg ist zu erwähnen, dass die von der VHS angebotenen Deutschkurse nach dem Europäischen Referenzrahmen durchgeführt werden. Der Referenzrahmen sieht eine Einteilung in die nachfolgenden Einstufungen vor:

 

Elementare Sprachanwendung

 A1 

Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.

 A2 

Kann Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittel­barer Bedeutung zusammenhängen (z. B. Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht. Kann mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.

 

Selbstständige Sprachanwendung

 B1 

Kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Kann die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern. Kann über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.

 B2 

Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; ver­steht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und fließend ver­ständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne grössere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

 

Kompetente Sprachverwendung

 C1 

Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und berufli­chen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

 C2 

Kann praktisch alles, was er / sie liest oder hört, mühelos verstehen. Kann Informationen aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Quellen zusammenfassen und dabei Begründun­gen und Erklärungen in einer zusammenhängenden Darstellung wiedergeben. Kann sich spon­tan, sehr flüssig und genau ausdrücken und auch bei komplexeren Sachverhalten feinere Bedeutungsnuancen deutlich machen.

 

 

Ende Mai 2016 liefen drei von der Bundesagentur für Arbeit geförderte Sprach­kurse mit jeweils 320 Unterrichtsstunden auf dem Niveau A1-A2 aus. Diese wur­den für Teilnehmer aus Hilden und Haan angeboten. Für diese Kurse waren 40 Teilnehmer gemeldet.

Weiterhin finden aktuell zwei Sprachkurse für je 25 Teilnehmer im Auftrag der Stadt Haan auf dem Niveau A1-A2 statt. Diese laufen bis zu den Sommerferien. Die Kurse werden gut angenommen.

 

Die Teilnahme an den Deutschkursen wird durch die VHS nachgehalten. Ferner sind die Deutschkurse, welche von der Stadt Haan beauftragt sind, allen Nationalitäten zugänglich. Die geförderten Deutschkurse der Bundesagentur für Arbeit waren hingegen nur für 4 Nationalitäten bestimmt.

 

 

 

 

4. Wie ist der Sachstand bei den Integrationskursen? Gibt es spezielle Kurse für Frauen, Familien, Jugendliche?

 

Die VHS bietet im Rahmen des o.a. Europäischen Referenzrahmens Integrations­kurse in insgesamt 40 Modulen an. Auch hier stehen die Module jeweils für 25 Teilnehmer zur Verfügung. Die Module stehen Hildenern und Haanern zur Verfü­gung.

 

Zur Zeit läuft ein Kurs für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) im Auftrag der Stadt Haan. Die sieben Jugendlichen, die tagsüber die Schule besu­chen, nehmen an diesem Sprachkurs zur Verbesserung ihrer Sprachfertigkeiten teil.

 

Konkret ist ein Integrationskurs in Haan zur Weiterversorgung von Teilneh­mer/innen aus den o.g. Flüchtlingskursen in Planung. Er soll zeitnah starten.

 

Spezielle Integrationskurse für Frauen, Familien oder Jugendliche (ausgenommen für umF) werden aktuell keine angeboten.

 

Über die von der VHS veranstalteten Deutschkurse hinaus werden die Flüchtlinge in Haan durch die Bürgerstiftung für Haan und Gruiten (Unterkünfte Haan) und den Bürger und Verkehrsverein Gruiten e.V. (Unterkünfte Gruiten) mit Deutschkursen versorgt, die in Ergänzung zu den VHS-Kursen stattfinden.

Hier haben die Flüchtlinge die Möglichkeit an fünf Tagen die Woche in der Erlernung der deutschen Sprache durch sehr engagierte Ehrenamtler unterrichtet zu werden. Die Kurse sind für jeden zugänglich.

 

In Haan gestaltet sich das Angebot wie folgt:

·         8 Deutschkurse zu je 1,5 Std. / Woche

·         3 Alphabetisierungskurse zu je 1 Std.  an 3 Tagen / Woche

·         9 Konversationskurse  zu je 1,5 Std. / Woche

 

Für Gruiten gestaltet sich das Angebot wie folgt:

·         1 Alphabetisierungskurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche

·         1 Deutschkurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche

·         1 Konversationskurs zu je 1,5 Std. an 2 Tagen / Woche

 

Eine Übersicht der Aktivitäten der Vereine / Verbände / Ehrenamtlichen entnehmen Sie bitte den beigefügten Übersichten (Anlagen 2 – 4) sowie der Hompage der Flüchtlingshilfe-Haan (       http://www.fluechtlingshilfe-haan.de/

http://www.fluechtlingshilfe-haan.de/informationen-fuer-helfe­rinnen-und-helfer/termine-und-veranstaltungen#year=2016&month=6&day=6&view=month)

 

 

 

5. Gibt es in Haan Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive, die die angebotenen Kurse nicht regelmäßig besuchen? Welche Konsequenzen hat das? Wie viel Stunden sind die Flüchtlinge in der Woche mit Sprach-, Integrationskursen oder anderen Angeboten „beschäftigt“?

 

Gemäß der Kompetenzverteilung ist für die Ausstellung von Berechtigungsschei­nen bzw. Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationskursen die Ausländerbe­hörde des Kreises Mettmann zuständig.

 

Nach den derzeit gültigen Rechtvorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylblG) (Stand Mai 2016) kann die Verletzung der Teilnahmeberechtigung bzw. Teilnahmeverpflichtung nicht sanktioniert werden. In dem am 25.05.2016 vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Integrationsgesetzes sind für vorge­nannte „Fälle“ Sanktionen vorgesehen.

 

 

6. Welche Fragen/Probleme werfen die Menschen in den Sprechstunden der Caritas auf?

 

Die Beantwortung dieser Frage wird durch den Caritas-Verband im Rahmen des Jahresberichtes 2015 aufgegriffen. In der Sitzung erfolgt weitergehende Berichter­stattung.

 

 

7. Wie hoch ist die Personalstärke des bisher eingesetzten Sicherheitsdiens­tes?

 

Aktuell wird an zwei Standorten ein Sicherheitsdienst eingesetzt;

 

Kaiserstraße 10

(2 Einsatzkräfte 24. Std. Dienst)

 

Düsselberger Straße 15

(3 Einsatzkräfte 24 Std. Dienst)

 

 

Bis Anfang Juni 2016 wurde in der Unterkunft Bachstraße 64 ebenfalls ein Sicher­heitsdienst eingesetzt (2 Einsatzkräfte 24 Std. Dienst aufgrund des Brandschutz­konzepts in der ehemaligen Turnhalle bis zum 27.05.2016, und 2 Einsatzkräfte jeweils 8 Stunden nachts). Mit dem kompletten Freiziehen des Standortes wurde der Einsatz des Sicherheitsdienstes vollständig eingestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt den Bericht zu Kenntnis.

Finanz. Auswirkung: