Betreff
Wahl der Schiedsleute für den Bezirk I Süd/Ost
Vorlage
32-2/038/2016
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

1. Allgemeines:

Im Schiedsbezirk I Süd/Ost sind die Ämter der Schiedsperson sowie der stellvertretenden Schiedsperson neu zu besetzen, da einerseits der bisherige Amtsinhaber aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nicht mehr wahrnehmen kann und das Amtsgericht der Niederlegung zugestimmt hat.

Andererseits hat sich der jetzige Stellvertreter um dessen Nachfolge als Schiedsperson beworben. Zur Sicherung der Kontinuität der Aufgabenerfüllung sowie aufgrund der bereits vorhandenen Erfahrung soll der bisherige Stellvertreter unmittelbar aufrücken. Dies entspricht der bisherigen Praxis in solchen Fällen. Seiten des Amtsgerichts Mettmann bestehen hierzu keine Bedenken.

In Folge ist nunmehr die Stellvertretung neu zu besetzen.

Aufgrund der entsprechenden Presseveröffentlichung haben sich wegen der Nachfolge für das neu zu besetzende stellvertretende Schiedsamt insgesamt vier Bürgerinnen und Bürger bei der Verwaltung beworben:

Frau Birgitt Wedel

Herr Bernd Meissner

Herr Peter Schüller

Herr Wolfgang Goeken

Die Bewerbungsunterlagen und privaten Anschriften sind aus Gründen des Datenschutzes den Unterlagen für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung beigefügt. Über die geschützten Daten der Bewerberinnen und Bewerber darf nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

 

Gesetzliche Voraussetzungen:

Gem. § 2 Abs 1 des Schiedsamtsgesetzes NWR (SchAG NW) muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht (§ 2 Abs. 2 SchAG NW)

Weiterhin soll die Schiedsperson nicht sein:

- wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder bereits 70 Jahre alt ist,

- wer nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,

- wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnung in der

   Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Der Verwaltung sind Hinderungsgründe nicht bekannt geworden, so dass grundsätzlich alle Bewerberinnen und Bewerber wählbar sind.

 

 

2. Besetzungsvorschlag:

Es gibt folgende Bewerbungen:

 

 

 

 

 

 

 

 

Name

Wohnort in Bezirk

Geschlecht

Erfahrungen als

Schiedsperson

Frau Wedel

II

Weiblich

ja

Herr Meissner

III

Männlich

-

Herr Schüller

I

Männlich

-

Herr Goeken

II

Männlich

-

 

(Soll-) Besetzungskriterien sind neben Ausbildung und Erfahrung u.a. der Wohnsitz im Schiedsbezirk, Alter und paritätische Besetzung der Schiedsämter.

Entsprechend der o.g. Kriterien ist aus den Bewerbern die- oder derjenige zu wählen, der die Aufgaben der stellvertretenden Schiedsperson zuverlässig wahrnehmen kann.

Die Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I Süd/Ost ist ausgehend einer erfolgten Wahl durch den Rat der Stadt Haan männlich.

Frau Wedel wohnt in Schiedsamtsbezirk II. Sie ist bereits seit dem 19.02.2016 stellvertretende Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk III und konnte daher bereits Erfahrungen als Schiedsperson sammeln. Sie möchte nunmehr ihre Erfahrungen in einem anderen Schiedsamtsbezirk einbringen. Sofern die Wahl auf Frau Wedel fällt, müsste wiederum deren Nachfolge gewählt werden. 

Herr Meissner hat seinen Wohnsitzt in Schiedsamtsbezirk I. Herr Meissner arbeitet als Berufseinstiegsbegleiter sowie Arbeitsvermittler und Jobcoach

Für Herrn Schüller spricht der Wohnsitz, da er als einziger Bewohner im Schiedsamtsbezirk I wohnt. Vorteile zur Wahrnehmung des Schiedsamtes bringt Herr Schüller aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung als Realschulrektor mit. Herr Schüller ist inzwischen pensioniert.

Herr Goeken wohnt in Schiedsamtsbezirk II. Herr Goeken war bereits als Jugendschöffe beim Amtsgericht Mettmann tätig. Er dürfte daher bereits mit gerichtlichen Angelegenheiten und Verfahrensweisen vertraut sein.

 

Es bleibt dem Rat vorbehalten, die Besetzungskriterien zu gewichten und eine(n) Bewerber(in) auszuwählen.

 

Gem. der Verwaltungsvorschrift zu § 3 Schiedsamtsgesetz NRW ist die zuständige Bezirksvereinigung der Schiedsleute zur Besetzung der Schiedsämter zu hören.

Mit Telefonat vom 30.05.2016 wurde in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der BDS, Bezirksvereinigung Wuppertal, Herrn Gerbig, Einvernehmen über das Verfahren zur Besetzung erzielt. Ein besonderer Besetzungsvorschlag wird nicht unterbreitet. 

 

4. Wahl der Schiedspersonen:

Das Amt des Schiedsmann sowie der stellvertretenden Schiedsperson wird gem. § 3 SchAG und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils fünf Jahre.

 

Verfasser: StOI Andreas Krug

 

Beschlussvorschlag:

1.    Herr…Peter Kürten wird zur Schiedsperson für den Bezirk I Süd/Ost gewählt.

2.    Frau / Herr……………………………………..wird zur stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk I Süd/Ost gewählt.

 

Finanz. Auswirkung:

 keine Veränderungen