Betreff
Bürgerantrag des Herr Wolfram E. Schneider-Mombaur, Breidenhofer Str., 42781 Haan, vom 14.07.2016
Vorlage
61/125/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.07.2016 (s. Anlage 1) wendet sich der Antragsteller an die Bürgermeisterin mit der Bitte, im Stadtgebiet eine Straße nach dem Haaner Dichter Emil Barth zu benennen.

 

Nach § 11 Abs. 6 der Hauptsatzung hat der Haupt- und Finanzausschuss einen Bürgerantrag inhaltlich zu prüfen. Danach überweist er den Bürgerantrag an die zur Entscheidung berechtigte Stelle. Bei der Überweisung kann er Empfehlungen aussprechen, an die die zur Entscheidung berechtigte Stelle nicht gebunden ist.

 

Da für die Straßenbenennung gem. Zuständigkeitsordnung die Beratungsfolge SUVA, HFA, RAT bestimmt ist, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag an den SUVA zu überweisen.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Straße im neuen Wohnbaugebiet zwischen Düsseldorfer Straße und Erikaweg bereits neu benannt wurde und den Namen „Am Steinenhaus“ trägt. Gegenwärtig stehen keine Straßen zur (Neu) Benennung an.

 

Beschlussvorschlag:

Zur weiteren Behandlung wird der Bürgerantrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) überwiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine