Sachverhalt:
Der
Sparkassenverwaltungsrat hat am 15. Juni 2016 den vom Vorstand vorgelegten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 gebilligt und den Jahresabschluss zum
31.12.2015 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit
folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 684.228.474,74 EUR
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 168.096,80 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 13. Mai 2016 den Jahresabschluss 2015 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 22. Juli 2016 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2015 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete, die Mitglieder oder
stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung
und der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
Finanz. Auswirkung:
keine