hier: Bericht über das Ergebnis der bisherigen Planungen,
Beschluss über das weitere Verfahren
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der
Rat der Stadt Haan hat am 18.12.1973 den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 64 „Wiesenstraße“ erstmalig gefasst und hierbei die
allgemeinen Planungsziele beschlossen. Das ursprüngliche Plangebiet umfasste
den bebauten Bereich östlich der Alleestraße bis einschl. dem evangelischen
Vereinshaus, weite Teile des Haaner Bachtales einschl. des bis zur
Robert-Koch-Straße reichenden Ausläufers, sowie den bebauten Straßenzug Am
Bollenberg. Die Planungsziele lagen darin, Flächen des Bachtals für die Grünplanung
zu sichern und für die unbebauten Gartenflächen westlich des Bachtals
Erschließungs- und Bebauungsmöglichkeiten zu untersuchen.
Nachdem
die Verwaltung im Jahre 1976 ein Anliegergespräch zur beabsichtigten
Bauleitplanung durchgeführt hatte und hierbei kein eindeutiges Votum für eine
bauliche Nutzung der Grundstücke im Hinterland der Alleestraße zu Stande kam,
wurde das Planaufstellungsverfahren auf den Planbereich der hinteren
Wiesenstraße und des Haaner Bachtals beschränkt und als Bebauungsplan 64a zum
Satzungsbeschluss geführt. Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und der
Genehmigung durch den Regierungspräsidenten erfolgte am 14.03.1981.
Im
Jahre 2012 wandten sich Eigentümer von Grundstücken östlich der Alleestraße mit
der Bitte an die Verwaltung, zur baulichen Nutzung ihrer Grundstücke einen
Bebauungsplan aufzustellen. Seitens der Verwaltung wurde den Anliegern
empfohlen, sich hierzu an ein externes Planungsbüro zu wenden und mit der
förmlichen Einleitung des Planverfahrens zu beauftragen. Im Anschluss daran
wurde ein Fachplanungsbüro von den Anliegern beauftragt, eine entsprechende
Planung zu erarbeiten.
Die
Verwaltung hat die Planung dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Verkehr am 25.11.2014 erstmals vorgestellt. Der Ausschuss empfahl seinerzeit,
den Bebauungsplan einstweilen zurückzustellen und beauftragte die Verwaltung,
zuerst alternative Erschließungsmöglichkeiten der Grundstücke aufzuzeigen und
dabei darauf achten, dass jeder Wohneinheit zwei unabhängig voneinander erreichbare
Stellplätze zuzuweisen sind.
Nach
Erarbeitung einer Entwicklungsstudie mit den vom Ausschuss geforderten
Erschließungsvarianten durch das von den Anliegern beauftragte Fachplanungsbüro
hat die Verwaltung die ergänzte Planung dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Umwelt und Verkehr am 29.10.2015 erneut vorgestellt und empfohlen, den
Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu
fassen Sitzungsvorlage SUVA/010/2015).
Auch
in dieser Sitzung folgte der Ausschuss nicht der Beschlussempfehlung der
Verwaltung, sondern forderte die Verwaltung auf, eine Erschließung des
Plangebiets über das Gelände der Firma Rausch zu prüfen, da u. a. die geplante
Erschließung über den vorhandenen Stichweg Wiesenstraße für nicht ausreichend
erachtet wurde. Die Verwaltung wurde beauftragt, hierzu einen Ortstermin
stattfinden zu lassen.
Nach
Prüfung und Durchführung des Ortstermins hat die Verwaltung dargelegt, dass der
Erschließungsaufwand auf Grund der topografischen Geländesituation in Bezug zum
Umfang der geplanten Bebauungsmöglichkeiten in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis steht und darüber hinaus eine Erschließung des Plangebiets über das
Gelände der Firma Rausch auf unbestimmte Zeit nicht umsetzbar ist.
2./ Stellungnahmen zur Planung
Mit
anwaltlichem Schreiben vom 19.11.2014 teilen Anwohner des Stichweges
Wiesenstraße mit, dass sie beabsichtigen, rechtliche Schritte gegen den
Bebauungsplan Nr. 64b einzuleiten, sollte der Bebauungsplan zur Rechtskraft
gelangen. Zur Begründung führen sie aus, dass die Dimensionierung der
Verkehrsfläche keine weitere Belastung mit Anliegerverkehr mehr verkraftet.
In
einem weiteren Schreiben vom 27.10.2015 teilt die Grundstückseigentümer-gemeinschaft eines im
Plangebiet gelegenen Grundstücks dem beauftragten Planungsbüro mit, dass
zwischen der Eigentümergemeinschaft und benachbarten Grundstücksparteien bezgl.
der Beteiligung an der Erschließung des Plangebiets „unüberwindbare
Streitigkeiten“ bestehen.
Die uneinheitliche Haltung der
Eigentümer der bislang nicht erschlossenen Grundstücke sowie die ablehnende
Haltung der Anlieger südlich des Stichweges der Wiesenstraße hat aus Sicht der
Verwaltung zur Konsequenz, dass eine Bauleitplanung als Grundlage für eine
weiter gehende bauliche Entwicklung im Bereich Wiesenstraße / Am Bollenberg derzeit
nicht umsetzbar ist.
3./ Empfehlung der Verwaltung und weitere Vorgehensweise
Eine alternative Erschließung
der privaten Grundstücke über das Werksgelände der Firma Rausch scheidet nach
den bisherigen Erkenntnissen ebenso aus, wie eine Erschließung über die Straße
Am Bollenberg unter Inanspruchnahme von Flächen des öffentlichen Grünzugs des
Haaner Bachtals. Dieser öffentliche Grünzug ist aktuell Gegenstand eines
Antrags der CDU-Fraktion vom 03.07.2016 zur (ökologischen) Aufwertung durch die
Anlage von Wildblumenwiesen nebst Pflanzung von Gehölzen.
Die Verwaltung empfiehlt
deshalb, das Planverfahren ruhend zu stellen und gegenwärtig nicht weiter zu
führen.
Beschlussvorschlag:
„1. Das Ergebnis der bisherigen
Planungen wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem
Ergebnis entsprechend empfiehlt die Verwaltung, das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan
Nr. 64b „Wiesenstraße“ ruhend zu stellen und gegenwärtig nicht fortzuführen.“
Finanz. Auswirkung:
keine