Sachverhalt:
Die
GAL-Ratsfraktion beantragt unter dem 08.08.2016 für die JHA-Sitzung am
01.09.2016 den Tagesordnungspunkt „Ausbaumöglichkeiten
in bestehenden Kindertageseinrichtungen und mögliche Standorte für eine neue
Kindertageseinrichtung“. Diese Angelgenheit korrespondiert mit den Aufträgen an
die Verwaltung aus den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 28.04.2016 und
des Rates am 10.05.2016.
Die Verwaltung stellte in der
Kindertagestättenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 (Vorlage
51/105/2016) dar, dass in dem genannten Kindergartenjahr mit Stand der
Planungsvorlage rd. 56 Betreuungsplätze fehlen werden. Betreffend die
ortsteilbezogene Bedarfsdeckung / Bedarfsfehldeckung wird auf vorgenannte
Vorlage verwiesen.
Der dargestellte Fehlbedarf wurde in den
zurückliegenden Monaten im Jugendhilfeausschuss und Rat wiederholt diskutiert
und führte in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 16.06.2016 und des
Rates am 28.06.2016 zu einer Beschlussfassung über der Kriterienkatalog zur
Aufnahme gemeindefremder Kinder (Vorlage 51/108/2016/1). Im Zusammenhang mit
und bei Beschlussfassung entsprechend dem Kriterienkatlog prognostizierte die
Verwaltung, dass der Fehlbedarf mittelfristig rückläufig sein werde und den
Umfang von rd. 2 Gruppen erreichen könnte.
Entsprechend dem vorgannnten Auftrag nahm die
Verwaltung Kontakt mit verschiedenen Tägern auf, um die Möglichkeiten zum Abbau
des Fehlberdarfs zu prüfen. Hieraus ergeben sich zur relativ kurzfristigen
Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen die bauliche Erweitung der im Bau
befindlichen städtischen Kindertageseinrichtung am Standort Robert-Koch-Str. 27
sowie die grundsätzliche Möglichkeit der baulichen Erweiterung der
Kindertageseinrichtung der Arbeiterwohlfahrt gGmbH Am Bandenfeld 110. Beide
Maßnahmen setzen die Entwicklung einer Machbarkeitsstudie voraus. Weiter kann
sich am KiTa-Standort Bachstraße eine Ausweitung des Betreuungsangebots in
geringerem Umfang ergeben.
Nach intensiven Prüfungen und Abstimmungen präferiert
die Verwaltung im weiteren Entwicklungsprozeß die Erweiterung des Neubaus an
der Robert-Koch-Straße, dies auch im Hinblick auf die Möglichkeit der
Bauausführung durch das am Standort bereits tätige Unternehmen vorbehaltlich
der politischen Entscheidung und der noch vorzunehmenden vergaberechtlichen
Abstimmung sowie die dann angestrebte Fertigstellung möglichst zeitgleich mit
der bereits im Bau befindlichen Einrichtung.
Die Erstellung der Machbarkeitsstudie für die
Erweiterung des Neubaus an der Robert-Koch-Straße wurde eingeleitet. Die
Machbarkeitsstudie soll Ende September d. J. vorliegen, die Kostenkalkulation Ende Oktober d. J.
Bei sonstigen Maßnahmen, insbesondere Neubaumaßnahmen
auf Grundstücken, die derzeit nicht im Besitz der Stadt Haan sind, bzw. für die
Planungsrecht zu entwickeln wäre, geht die Verwaltung davon aus, dass die dann
entstehende Zeitschiene nicht zur kurzfristigen Problemlösung beitragen kann.
Die Verwaltung wird zusammen mit den Trägern weiterhin
prüfen, ob durch Gruppenumwandlungen zusätzliche Betreuungsplätze
bereitgestellt und / oder temporäre Lösungen ermöglicht werden können.
Betreffend die Neubauangelegenheit am Standort
Bachstraße ist derzeit unklar, ob der bisher vorgesehe Zeitplan für die
politische Beratung / Entscheidung des Erbaurechtsvertrags eingehalten werden
kann.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Der finanzielle Aufwand für Maßnahmen zur Erweiterung des Betreuungsangebots ist derzeit noch nicht einschätzbar.