Betreff
Gesundheitsmanagement für die Stadtverwaltung Haan
Vorlage
10/076/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Vorlage 10/037/2015 informierte die Verwaltung über den Krankenstand der Beschäftigten der Stadtverwaltung Haan für die Jahre 2012 bis 2014. Des Weiteren informierte die Verwaltung über die aktuellen und künftig möglichen gesundheitsfördernden Maßnahmen.

Anlass dieser Vorlage war der Antrag der Fraktion WLH vom 27.02.2015 zur Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Gesundheitsmanagement für die Stadtverwaltung Haan“ für den UAOPC am 15.04.2015.

 

Mit ihrer Vorlage 10/037/2015 (Seite 4, Buchstabe c) hat die Verwaltung dargestellt, welche weiteren Maßnahmen bei einer Ausweitung des Behördlichen Gesundheitsmanagements möglich sind. Dabei ging sie auch auf den mit einer Ausweitung verbundenen erhöhten Koordinierungs- und Bearbeitungsaufwand ein. Bisher sind für die Wahrnehmung dieser Aufgabe keine Stellenanteile im Stellenplan enthalten.

Die Verwaltung hat hilfsweise die Bearbeitung der bisherigen gesundheits-fördernden Maßnahmen über mehrere Stellen verteilt (Arbeitsschutz, Personalrat, Gleichstellung, Schwerbehindertenvertretung, sozialer Ansprechpartner und Amt 10).

 

Die Erstellung einer Dienstvereinbarung Sucht mit klaren Handlungsempfehlungen für Vorgesetzte und Präventionsketten sowie die Erarbeitung einer neuen Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit (GLAZ) mit einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben aber jüngst gezeigt, dass die Verwaltung personell schnell an ihre Grenzen kommt, wenn sie im Rahmen des Gesundheitsmanagements  weitere Maßnahmen umsetzen möchte.

 

Der UAOPC hat sich in seiner Sitzung am 15.04.2015 dafür ausgesprochen, das Thema Gesundheitsschutz in der nächsten Sitzung des UAOPC zu beraten. Der HFA hat in seiner Sitzung am 21.04.2016 den einstimmigen Beschluss gefasst, dass die Beratungen in der kommenden Sitzung des UAOPC (22.09.2016) geleistet werden sollen. Der UAOPC hat sich daraufhin in seiner Sitzung am 22.09.2015 für die Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 im Stellenplan 2016 ausgesprochen.

 

Im Herbst 2015 zeichnete sich allerdings ab, dass die Landesregierung NRW im ersten Halbjahr 2016 ein Dienstrechtsmodernisierungsgesetz(DRModG NRW) durch den Landtag verabschieden lassen wollte. Der Entwurf des DRModG NRW (Landtagsdrucksache 16/10380) sah auch eine gesetzliche Regelung hinsichtlich des Behördlichen Gesundheitsmanagements erstmals im Landesbeamtengesetz (LBG) vor.

Somit sollte für den Dienstherrn aus einer bisher freiwilligen, nun eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe werden. Die Stadtverwaltung Haan wollte daher zunächst abwarten, in welchem Umfang künftig diese gesetzliche Aufgabe wahrgenommen werden soll, zumal im Frühjahr 2016 noch die kommunalen Spitzenverbände am DRModG NRW beteiligt wurden.

 

Am 01.07.2016 trat dann das DRModG NRW und somit auch die Bestimmungen des § 76 LBG NRW in Kraft.

Danach haben die Gemeinden für ihre Beamtinnen und Beamten ein eigenes Rahmenkonzept oder einen Katalog für das Gesundheitsmanagement zu erstellen und weiter zu entwickeln. Dabei sollen insbesondere gesundheitsbelastende Faktoren identifiziert werden sowie Möglichkeiten diesen zu begegnen. Gesundheitsrelevante Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Personal- und Organisationsentwicklung, der Gesundheitsförderung sowie der Mitarbeiterführung sollen aufeinander abgestimmt werden.

 

Zwar führt die Stadtverwaltung Haan bereits einige allgemeine und konkrete Maßnahmen im Rahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements durch (siehe Vorlage 10/037/2015, Buchstabe b), diese erfüllen jedoch aufgrund der derzeitigen finanziellen und personellen Ressourcen nur ein Mindestmaß des vom Gesetzgeber geforderten Gesundheitsmanagement.

 

Der weiterhin leicht ansteigende Krankenstand (siehe Anlage 1) zeigt, dass die bisher umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichen.

 

Welche weiteren Maßnahmen die Stadt Haan im Rahmen des Gesundheits-managements durchführen kann, um den Forderungen des Landesgesetzgebers zu genügen, wurde beispielhaft in der Vorlage 10/037/2015 auf Seite 4 und 5 dargestellt.

Diese und weitere Maßnahmen eines Gesundheitsmanagements können jedoch nur umgesetzt werden, wenn die dauerhafte Wahrnehmung und Verantwortung dieser Aufgabe in einer Hand liegen und nicht wie bisher zusätzlich auf mehrere Schnittstellen (siehe oben) verteilt wird.

 

Im Rahmen der Gleichbehandlung sollen künftig neben den Beamtinnen und Beamten weiterhin auch die tariflich Beschäftigten von einem Gesundheits-management partizipieren.

 

Die Verwaltung ersucht daher den Rat, die personellen und finanziellen Mittel für die Wahrnehmung der (nunmehr) gesetzlichen Aufgabe ab dem Haushaltsjahr 2017 bereitzustellen.

 

Sollte der Rat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen, würde (nach erfolgter Arbeitsplatzbeschreibung) eine Ausschreibung Ende 2016 durchgeführt. Die Stelle könnte dann mit der Genehmigung des Haushaltes und des Stellenplans im Frühjahr 2017 besetzt werden.

 

 

Verfasser: Gerhard Titzer

 

 

Anlage:

Fortschreibung der Krankenstatistik bis 2015

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Rat befürwortet die Erstellung und Weiterentwicklung eines Rahmenkonzepts für das behördliche Gesundheitsmanagement der Stadtverwaltung Haan.

 

2.  Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Rahmenkonzept Gesundheitsmanagement erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen.

 

3.  Der Rat stimmt der Einrichtung eines Stellenanteils von 0,5 (vorbehaltlich einer Stellenbewertung EG 8/EG 9) im Stellenplan 2017 zu.

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Ca. 24.500,- €