Sachverhalt:
Mit Ratsbeschluss vom
28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Einschaltung eines externen
Beraters Überlegungen zur Optimierung auch der Betriebsform des Stadtbades der
Stadt Haan anzustellen. Die von Warth & Klein Wirtschaftsprüfungs-,
Steuerberatungsgesellschaft dazu erarbeiteten konzeptionellen Vorüberlegungen
wurden der Verwaltung am 27.07.2016 und 28.08.2016 vorgestellt. Hiernach ist
kurzfristig beabsichtigt, einen so genannten kleinen steuerlichen Querverbund
im Vorgriff auf weitergehende Maßnahmen schon in 2016 zu schaffen, um
Einsparungen von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (SolZ) (15,825 %)
auf die Gewinnausschüttung für 2015 der Stadtwerke Haan GmbH, die noch in 2016
erfolgt, zu ermöglichen.
Modell Kapitalertragsteueroptimierung (Kleiner steuerlicher Querverbund)
(Anlage I)
Durch steuerliche
Einbringung der Anteile an der Stadtwerke Haan GmbH in das steuerliche
Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Stadtbad wird in Höhe des
Verlustes des Stadtbades Kapitalertragsteuer und SolZ auf die
Gewinnausschüttung der Stadtwerke GmbH Haan angerechnet und damit für die Stadt
Haan eingespart.
Die möglichen Risiken und
Chancen sind aufgrund der hohen Gewinnausschüttung ab 2014 so einzuschätzen,
dass insbesondere von Warth & Klein die Chancen der Einsparung der
Kapitalertragsteuer + SolZ über zukünftige Risiken (z. B. eventuelle
Gewinnversteuerung durch Steuerentstrickung bei Auflösung des Konstrukts oder
Hindernisse für den weitergehenden steuerlichen Querverbund) überwiegen bzw.
die Risiken nicht bestehen.
Dazu muss die von der Stadt
Haan gegenwärtig noch im Hoheitsbereich gehaltene
Beteiligung an der
Stadtwerke Haan GmbH in den BgA Stadtbad steuerlich eingelegt werden und dort
möglichst dauerhaft verbleiben, damit kein Gestaltungsmissbrauch angenommen
wird.
Die Dividendenzahlungen der
Stadtwerke Haan GmbH führen zu Einnahmen beim BgA, sind dort aber nach § 8 b
Abs. 1 und 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu 95% steuerfrei.
Die Steuerbelastung für
Dividendenausschüttungen der Stadtwerke Haan GmbH an den BgA Stadtbad (von der
Stadtwerke Haan GmbH unmittelbar gem. § 43 a Einkommensteuergesetz
einzubehaltende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag) kann mit der
vom BgA zu zahlenden Körperschaftsteuer verrechnet werden.
Da der BgA auch unter
Berücksichtigung der steuerpflichtigen Einnahmen aus Dividenden vermutlich
dauerhaft defizitär bleibt und keine Körperschaftsteuer zu zahlen haben wird,
kann der BgA damit die volle Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag
zurück erhalten.
Von der für 2015 von der
Stadtwerke Haan GmbH auszuzahlenden Dividende erhält bei direkter Ausschüttung
an die Stadt (derzeitige Lösung) die Stadt einen Betrag von 1.360.646,64 €.
Davon werden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag i.H.v. 215.322,00 € einbehalten
(insgesamt Zufluss bei der Stadt 1.145.324,64 €).
Bei einem Verbleib der
Anteile im Hoheitsvermögen ist diese Steuerbelastung definitiv, d.h. es
bestehen keine Anrechnungs- und Erstattungsmöglichkeiten.
Bei Einlage in den BgA mit
einem zu versteuernden Einkommen von 0,- € und einer
festzusetzenden
Körperschaftsteuer von 0,- € ergibt sich demgegenüber ein
Erstattungsanspruch in Höhe
der insgesamt gezahlten Kapitalertragsteuer (Vollerstattung 358.871,00 €). Zu
beachten ist aber die gesetzlich geregelte fiktive Ausschüttung des Gewinns des
Regiebetriebs BgA Stadtbad (Gewinnausschüttung der Stadtwerke abzüglich
operativer Verlust des Stadtbades) an die Stadt Haan, die mit 15 %
Kapitalertragsteuer + SolZ in Höhe von 116.416,00
€ belastet wird.
Insgesamt ergibt sich somit
eine Ersparnis in Höhe von 98.906,00 €
(215.322,00 €- 116.416,00 €) dadurch,
dass Kapitalertragsteuer + SolZ nur auf den um den Verlust des originären
Stadtbades verringerten Gewinns durch Dividende aus den Gewinnanteilen aus der
Stadtwerke Haan GmbH anfällt.
Die genauen Berechnungen
sind in der Anlage I dargestellt.
Ein einmaliger Aufwand
ergibt sich durch die Feststellung des Einbringungswertes der Anteile.
Die Verwaltung schließt
sich der Empfehlung von Warth & Klein an, die Schaffung des vorbezeichnet
dargestellten „Kleinen steuerlichen Querverbundes“ umzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan
stimmt der Schaffung eines „Kleinen steuerlichen
Querverbundes“ zwischen der
Stadt Haan (BgA Stadtbad) und der Stadtwerke GmbH nach
Maßgabe des als Anlage 1
vorgelegten Konzeptes zu.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Anteile an der Stadtwerke Haan GmbH als gewillkürtes
Betriebsvermögen in den BgA Stadtbad einzulegen und dies dem Finanzamt Hilden
bekannt zu geben.
Finanz. Auswirkung:
+ 98.906,00 € für 2017 ff.