Betreff
Begutachtung der steuerlichen Optimierung der städtischen Beteiligungen - erste Maßnahmen
Vorlage
BM/010/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, unter Einschaltung eines externen Beraters Überlegungen zur Optimierung auch der Betriebsform des Stadtbades der Stadt Haan anzustellen. Die von Warth & Klein Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungsgesellschaft dazu erarbeiteten konzeptionellen Vorüberlegungen wurden der Verwaltung am 27.07.2016 und 28.08.2016 vorgestellt. Hiernach ist kurzfristig beabsichtigt, einen so genannten kleinen steuerlichen Querverbund im Vorgriff auf weitergehende Maßnahmen schon in 2016 zu schaffen, um Einsparungen von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag (SolZ) (15,825 %) auf die Gewinnausschüttung für 2015 der Stadtwerke Haan GmbH, die noch in 2016 erfolgt, zu ermöglichen.

 

Modell Kapitalertragsteueroptimierung (Kleiner steuerlicher Querverbund) (Anlage I)

 

Durch steuerliche Einbringung der Anteile an der Stadtwerke Haan GmbH in das steuerliche Betriebsvermögen des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Stadtbad wird in Höhe des Verlustes des Stadtbades Kapitalertragsteuer und SolZ auf die Gewinnausschüttung der Stadtwerke GmbH Haan angerechnet und damit für die Stadt Haan eingespart.

 

Die möglichen Risiken und Chancen sind aufgrund der hohen Gewinnausschüttung ab 2014 so einzuschätzen, dass insbesondere von Warth & Klein die Chancen der Einsparung der Kapitalertragsteuer + SolZ über zukünftige Risiken (z. B. eventuelle Gewinnversteuerung durch Steuerentstrickung bei Auflösung des Konstrukts oder Hindernisse für den weitergehenden steuerlichen Querverbund) überwiegen bzw. die Risiken nicht bestehen.

 

Dazu muss die von der Stadt Haan gegenwärtig noch im Hoheitsbereich gehaltene

Beteiligung an der Stadtwerke Haan GmbH in den BgA Stadtbad steuerlich eingelegt werden und dort möglichst dauerhaft verbleiben, damit kein Gestaltungsmissbrauch angenommen wird.

 

Die Dividendenzahlungen der Stadtwerke Haan GmbH führen zu Einnahmen beim BgA, sind dort aber nach § 8 b Abs. 1 und 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu 95% steuerfrei.

 

Die Steuerbelastung für Dividendenausschüttungen der Stadtwerke Haan GmbH an den BgA Stadtbad (von der Stadtwerke Haan GmbH unmittelbar gem. § 43 a Einkommensteuergesetz einzubehaltende Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag) kann mit der vom BgA zu zahlenden Körperschaftsteuer verrechnet werden.

 

Da der BgA auch unter Berücksichtigung der steuerpflichtigen Einnahmen aus Dividenden vermutlich dauerhaft defizitär bleibt und keine Körperschaftsteuer zu zahlen haben wird, kann der BgA damit die volle Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag zurück erhalten.

 

Von der für 2015 von der Stadtwerke Haan GmbH auszuzahlenden Dividende erhält bei direkter Ausschüttung an die Stadt (derzeitige Lösung) die Stadt einen Betrag von 1.360.646,64 €. Davon werden Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag i.H.v. 215.322,00 € einbehalten (insgesamt Zufluss bei der Stadt 1.145.324,64 €).

 

Bei einem Verbleib der Anteile im Hoheitsvermögen ist diese Steuerbelastung definitiv, d.h. es bestehen keine Anrechnungs- und Erstattungsmöglichkeiten.

 

Bei Einlage in den BgA mit einem zu versteuernden Einkommen von 0,- € und einer

festzusetzenden Körperschaftsteuer von 0,- € ergibt sich demgegenüber ein

Erstattungsanspruch in Höhe der insgesamt gezahlten Kapitalertragsteuer (Vollerstattung 358.871,00 €). Zu beachten ist aber die gesetzlich geregelte fiktive Ausschüttung des Gewinns des Regiebetriebs BgA Stadtbad (Gewinnausschüttung der Stadtwerke abzüglich operativer Verlust des Stadtbades) an die Stadt Haan, die mit 15 % Kapitalertragsteuer + SolZ in Höhe von 116.416,00 € belastet wird.

 

Insgesamt ergibt sich somit eine Ersparnis in Höhe von 98.906,00 € (215.322,00 €- 116.416,00 €) dadurch, dass Kapitalertragsteuer + SolZ nur auf den um den Verlust des originären Stadtbades verringerten Gewinns durch Dividende aus den Gewinnanteilen aus der Stadtwerke Haan GmbH anfällt.  

 

Die genauen Berechnungen sind in der Anlage I dargestellt.

 

Ein einmaliger Aufwand ergibt sich durch die Feststellung des Einbringungswertes der Anteile.

 

Die Verwaltung schließt sich der Empfehlung von Warth & Klein an, die Schaffung des vorbezeichnet dargestellten „Kleinen steuerlichen Querverbundes“ umzusetzen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt der Schaffung eines „Kleinen steuerlichen

Querverbundes“ zwischen der Stadt Haan (BgA Stadtbad) und der Stadtwerke GmbH nach

Maßgabe des als Anlage 1 vorgelegten Konzeptes zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Anteile an der Stadtwerke Haan GmbH als gewillkürtes Betriebsvermögen in den BgA Stadtbad einzulegen und dies dem Finanzamt Hilden bekannt zu geben.

 

Finanz. Auswirkung:

 

+ 98.906,00 € für 2017 ff.