Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG
Antrag der SPD vom 22.08.2016
Vorlage
60/015/2016
Art
Antrag

Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Haan (Ausbaubeitragssatzung) vom 04.03.1993 soll in der Gesamtheit überarbeitet und den aktuellen Anforderungen und Anliegeranteilen angepasst werden. Hierbei können in § 4 auch die Wirtschaftswege als beitragsfähige Anlagen aufgenommen werden.

 

 

Die Abrechnung solcher Anlagen setzt die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung voraus.

Die beitragsfähigen Maßnahmen i.S. des § 8 KAG sind abzugrenzen von den Maßnahmen der laufenden Unterhaltung und Instandsetzung. Hierzu zählen alle Arbeiten, die notwendig sind, um eine Straße oder einen Weg in einem ihrer Bestimmung entsprechenden gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, somit die Maßnahmen, die der Erhaltung des bestehenden Zustands dienen. Hierzu zählt auch das Aufbringen einer neuen Verschleißdecke.

Für eine beitragspflichtige Maßnahme muss eine Herstellung / Erweiterung / Verbesserung der Anlage bzw. der Teileinrichtung „Weg“ entsprechend einem Bauprogramm oder Planungskonzept erfolgen. Beitragspflichtig wäre z.B. die technisch bessere Ausstattung durch das Einbringen eines frostsicheren Unterbaus. Sie setzt immer Voraus, das die Maßnahme wesentliche Teile der Anlage erfasst und diese ersetzt.

 

Bisher wurden in Haan an den Wirtschaftswegen lediglich Unterhaltungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.

Durch das Fehlen der Wirtschaftswege in der noch gültigen städtischen Ausbau-beitragssatzung sind der Stadt somit keine Verluste entstanden. Es ist auch nicht davon auszugehen, dass hierfür zukünftig Beiträge realisiert werden können, da beitragspflichtige Baumaßnahmen an den Wirtschafswegen nicht geplant sind. Nach Rücksprache mit dem Tiefbauamt gilt dies auch für die im Antrag der SPD genannten Wege.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbaubeitragssatzung vom 04.03.1993 zu überarbeiten und den aktuellen Anforderungen anzupassen sowie die Wirtschaftswege in die Satzung aufzunehmen.

Finanz. Auswirkung:

keine