Sachverhalt:
Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.
Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2015, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 20.09.2016 vor der Sitzung des Rates verteilt.
Der im Haushaltsjahr 2015 entstandene Jahresfehlbetrag von 4.286.859,70 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage vollständig gedeckt. Im Haushaltsplan 2015 ist der Jahresfehlbetrag mit 7.0082.558 € veranschlagt.
Die Abweichungen
bei den Erträgen sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass aufgrund der
gestiegenen Flüchtlingszahlen sich höhere Erstattungen des Landes ergeben
haben, die den entsprechenden Mehraufwand für Flüchtlinge decken.
Die zuvor genannte
zusätzliche Aufwandsbelastung aufgrund der Flüchtlinge wurde durch Einsparungen
vor allen bei den Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen für den
Jugendbereich überkompensiert.
So ergibt sich eine
Ergebnisverbesserung im Wesentlichen aus geringeren Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen und Transferaufwendungen.
Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.
Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.
Anlagen (werden am 20.09.2016 vor der Sitzung verteilt):
Bilanz zum 31.12.2015
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtfinanzrechnung
Anhang
Lagebericht
Teilrechnungen (als CD)
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.