Sachverhalt:
Die GAL Haan beantragt für die Sitzung des SUVA am 29.09.2016 einen
Tagesordnungspunkt zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an
ungesicherten Schulwegen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung nahm den Antrag der GAL im Vorfeld zum Anlass, die
Beschilderung an allen Schulen in Haan zu prüfen, mit folgendem Ergebnis:
Grundschule Steinkulle Verkehrsberuhigter
Bereich
Grundschule Bollenberg Tempo 30 Zone
Grundschule Gruiten Tempo 30 Zone
Grundschule Mittelhaan Tempo 30 Zone
Don-Bosco-Schule Tempo 30
Zone
Hauptschule Zum Diek 30 km/h
Realschule 30
km/h
Gymnasium Tempo
30 Zone.
Da die Geschwindigkeit vor allen Schulen bereits reduziert ist, besteht
aus Sicht der Verwaltung an diesen Stellen kein weiterer Handlungsbedarf.
Unabhängig vom Antrag der GAL traf der SUVA am 14.06.2016 den Beschluss,
die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem Kreis Mettmann zu führen,
welche Maßnahmen zur kurzfristigen Schulwegsicherung auf der Parkstraße (K 20) ergriffen werden können.
Am 23.08.2016 setzten sich die Kreispolizeibehörde
Mettmann, das Kreisstraßenbauamt Mettmann, als Straßenbaulastträger der
Parkstraße, die überörtliche und die örtliche Straßenverkehrsbehörde zusammen.
Ein Ortstermin war von den Beteiligten nicht gewollt, da sie die Örtlichkeit
kennen.
Zum Thema Querungshilfe Parkstraße hatte der Landrat bereits 2007 und
2012 Stellung genommen, mit dem Ergebnis, dass eine Querungshilfe auf der
Parkstraße, in Höhe der Einmündung des Dinkelweges gegenüber dem
Schulparkplatz, weder aus baulicher, noch aus gestalterischer Sicht, realisiert
werden kann, und aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu begründen ist.
Dem schließen sich die Teilnehmer des
Gespräches vom 23.08.2016 an.
Für die Anordnung einer
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Parkstraße liegt kein sachlicher Grund vor.
Es gibt dort keinen Unfallhäufungspunkt, der eine Anordnung zur Reduzierung der
Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h rechtfertigen könnte.
Der aktuelle Unfall mit dem Kind auf der
Parkstraße fand nicht auf Höhe der Einmündung des Dinkelweges statt, sondern
etwas weiter oberhalb. Es gab keinen Personenschaden und bei dem Unfall handelt
es sich um ein Selbstverschulden.
Weiterhin wurde inzwischen bekannt, dass die Schulkinder aus dem
Wohngebiet Hasenhaus nicht über den Dinkelweg auf die Parkstraße laufen,
sondern sie gehen von der Düsseltalstraße, über die Straße Am Ziegelhäuschen,
zur Bahnstraße , dann rechts zur Ampel Bahnstraße/Parkstraße und überqueren an
der Stelle die Straße, um so sicher zur Schule auf die Prälat-Marschall-Straße
zu gelangen.
Vor dem Hintergrund der dargelegten
Sachargumente können weder die Kreisverwaltung, noch die Kreispolizeibehörde
Mettmann und auch die Stadt Haan, einen Handlungsbedarf auf der Parkstraße
feststellen.
Beschlussvorschlag:
Gemäß Beratung im
Ausschuss
Finanz. Auswirkung:
Es entstehen keine
Kosten.