Betreff
Antrag GAL vom 13.06.2016: Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an ungesicherten Schulwegen
Vorlage
66/033/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die GAL Haan beantragt für die Sitzung des SUVA am 29.09.2016 einen Tagesordnungspunkt zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an ungesicherten Schulwegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung nahm den Antrag der GAL im Vorfeld zum Anlass, die Beschilderung an allen Schulen in Haan zu prüfen, mit folgendem Ergebnis:

Grundschule Steinkulle                       Verkehrsberuhigter Bereich

Grundschule Bollenberg          Tempo 30 Zone

Grundschule Gruiten                Tempo 30 Zone

Grundschule Mittelhaan          Tempo 30 Zone

Don-Bosco-Schule                    Tempo 30 Zone

Hauptschule Zum Diek                        30 km/h

Realschule                                 30 km/h

Gymnasium                                Tempo 30 Zone.

 

Da die Geschwindigkeit vor allen Schulen bereits reduziert ist, besteht aus Sicht der Verwaltung an diesen Stellen kein weiterer Handlungsbedarf.

 

Unabhängig vom Antrag der GAL traf der SUVA am 14.06.2016 den Beschluss, die Verwaltung zu beauftragen, Gespräche mit dem Kreis Mettmann zu führen, welche Maßnahmen zur kurzfristigen Schulwegsicherung auf der Parkstraße  (K 20) ergriffen werden können.

Am 23.08.2016 setzten sich die Kreispolizeibehörde Mettmann, das Kreisstraßenbauamt Mettmann, als Straßenbaulastträger der Parkstraße, die überörtliche und die örtliche Straßenverkehrsbehörde zusammen. Ein Ortstermin war von den Beteiligten nicht gewollt, da sie die Örtlichkeit kennen.

Zum Thema Querungshilfe Parkstraße hatte der Landrat bereits 2007 und 2012 Stellung genommen, mit dem Ergebnis, dass eine Querungshilfe auf der Parkstraße, in Höhe der Einmündung des Dinkelweges gegenüber dem Schulparkplatz, weder aus baulicher, noch aus gestalterischer Sicht, realisiert werden kann, und aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu begründen ist.

Dem schließen sich die Teilnehmer des Gespräches vom 23.08.2016 an.

Für die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Parkstraße liegt kein sachlicher Grund vor. Es gibt dort keinen Unfallhäufungspunkt, der eine Anordnung zur Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h rechtfertigen könnte.

Der aktuelle Unfall mit dem Kind auf der Parkstraße fand nicht auf Höhe der Einmündung des Dinkelweges statt, sondern etwas weiter oberhalb. Es gab keinen Personenschaden und bei dem Unfall handelt es sich um ein Selbstverschulden.

Weiterhin wurde inzwischen bekannt, dass die Schulkinder aus dem Wohngebiet Hasenhaus nicht über den Dinkelweg auf die Parkstraße laufen, sondern sie gehen von der Düsseltalstraße, über die Straße Am Ziegelhäuschen, zur Bahnstraße , dann rechts zur Ampel Bahnstraße/Parkstraße und überqueren an der Stelle die Straße, um so sicher zur Schule auf die Prälat-Marschall-Straße zu gelangen.

Vor dem Hintergrund der dargelegten Sachargumente können weder die Kreisverwaltung, noch die Kreispolizeibehörde Mettmann und auch die Stadt Haan, einen Handlungsbedarf auf der Parkstraße feststellen.

 

Beschlussvorschlag:

Gemäß Beratung im Ausschuss

 

Finanz. Auswirkung:

Es entstehen keine Kosten.