Betreff
Parksituation entlang der B 228
Vorlage
66/036/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der SUVA hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 einstimmig beschlossen, im Rahmen des Radwegekonzeptes auf der B 228 einen einseitigen Fahrradschutzstreifen bergauf anzulegen. Im Abschnitt zwischen der Böttinger Straße und Kölner Straße werden die ursprünglich auf der Nordseite geplanten Längsparkplätze auf die Südseite der Fahrbahn verlegt. Die Verwaltung sollte prüfen, ob auf der Nordseite der Gehweg bei entsprechender Breite für zusätzliche Parkplätze genutzt werden könnte. In der Folgezeit wurde das Thema „Fahrradschutzstreifen/Parken auf der Bahnhofstraße“ sowohl in der Öffentlichkeit, bei den betroffenen Einzelhändlern, die auch eine Unterschriftenliste gegen den Schutzstreifen überreichten, als auch im SUVA, im HFA und im Rat wiederholt diskutiert. Zuletzt verständigte sich der Rat in seiner Sitzung vom 20.09.2016 darauf, die Problematik erneut im SUVA und im WILSTA zu besprechen.

 

Die in der SUVA-Sitzung am 14.06.2016 von der Verwaltung vorgestellten Parkraumvarianten auf der Bahnhofstraße sind dieser Vorlage als Anlage 1 erneut beigefügt. Darüber hinaus stellt die Verwaltung die mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW bisher abgestimmten Ergebnisse anhand einer Powerpointpräsentation in der Sitzung vor.

 

Aus Sicht der Stabstelle Wirtschaftsförderung sind die Belange von Handel und Dienstleistern bei der Entscheidung angemessen zu berücksichtigen. Das von über 20 Händlern und Dienstleistern unterschriebene Dokument (siehe Anlage 2) ist als deren Positionierung insoweit eindeutig. Insgesamt wurden 1816 Unterschriften gesammelt, die sich für den Erhalt des beidseitigen Parkens einsetzen. 1453 Unterschriften, also 80 %, sind von Haaner Bürgerinnen und Bürgern.

 

Die Bahnhofstraße ist ein Standort, der weniger von Passantenfrequenz lebt, als durch den Umstand, dass dort ansässige Unternehmen gezielt aufgesucht werden. Ansiedlungen haben in den letzten Jahren aufgrund der Sichtbarkeit entlang der Bundesstraße und aufgrund der direkten Parkmöglichkeiten als Standortvorteil stattgefunden.

 

Derzeit ist die Bahnhofstraße ein funktionierender Bereich außerhalb der Innenstadt mit wenig Leerstand.

 

Beschlussvorschlag:

Gemäß Beratung im Ausschuss

Finanz. Auswirkung:

Die Umsetzung der durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgenden Anordnung auf Markierung eines Schutzstreifens obliegt dem Straßenbaulastträger - in diesem Falle dem Landesbetrieb Straßen.NRW.