Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 8. März 2016 die neue,
seit 01.08.2016 gültige Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und
Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan beschlossen.
Im Zuge der Anpassung der Elternbeitragssoftware an die neue
Beitragssatzung sowie der Anwendung der neuen Satzung hat sich herausgestellt,
dass in der Anlage zu § 2 der Satzung (Elternbeitragsstaffel) eine redaktionelle
Ungenauigkeit bzgl. der Zuordnung der Stundenkontingente besteht.
In der bis 31.07.2016 gültigen Beitragsstaffel wurden für Plätze in der
Kindertagespflege Elternbeiträge ab einem bestimmten Stundenkontingent
berechnet. Gemäß der neuen, seit 1.08.2016 gültigen Beitragsstaffel werden
diese bis zu einem bestimmten Stundenkontingent berechnet. Bei
Stundenkontingenten in der Kindertagespflege, die zwischen den definierten
Stundenkontingenten liegen, „rutscht“ der Elternbeitrag damit um eine Stufe
nach rechts. Zwar fallen die Elternbeiträge insgesamt niedriger aus
(Reduzierung des „U3-Faktors“), es würde sich aber gleichzeitig eine Erhöhung
der Beiträge für diese „Zwischenstunden“ ergeben:
Beispiel: U2, Kindertagespflege,
38h-Betreuung |
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Ek. (€) |
Betreuungsstunden
/ Woche und Elternbeitrag (€) |
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ALT |
ab 15h |
ab 20h |
ab 25h |
ab 30h |
ab 35h |
ab 40h |
ab 45h |
ab 50h |
|
über 25.000 bis 37.000 |
44 |
58 |
78 |
88 |
102 |
117 |
139 |
154 |
|
NEU |
|
bis 15h |
bis 20h |
bis 25h |
bis 30h |
bis 35h |
bis 40h |
bis 45h |
bis 50h |
über 25.000 bis 37.000 |
28 |
41 |
54 |
64 |
77 |
93 |
106 |
120 |
|
|
|
|
statt |
ab 35h |
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|
77 |
Die Elternbeitragsstaffel ist daher redaktionell zu überarbeiten
(Kindertageseinrichtungen: „bis … h“ und Kindertagespflege: „ab … h“). Um dabei
die Übersichtlichkeit zu wahren, werden die Elternbeitragsstaffeln nunmehr
getrennt nach Betreuungsart dargestellt.
Da es sich bei der Änderung um eine Besserstellung der betroffenen Beitragspflichtigen handelt, ist eine rückwirkende Satzungsänderung zulässig. Eine Beratung der Vorlage im BKSA ist nicht erforderlich, da die OGS-Beiträge unverändert bleiben und die formelle Umgestaltung der Elternbeitragsstaffel insoweit unerheblich ist.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von
Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan vom 09.03.2016 wird gemäß
Anlage 1 geändert.