Betreff
Redaktionelle Änderung in der Anlage zu § 2 der Elternbeitragssatzung (Elternbeitragsstaffel)
Vorlage
51/135/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 8. März 2016 die neue, seit 01.08.2016 gültige Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan beschlossen.

 

Im Zuge der Anpassung der Elternbeitragssoftware an die neue Beitragssatzung sowie der Anwendung der neuen Satzung hat sich herausgestellt, dass in der Anlage zu § 2 der Satzung (Elternbeitragsstaffel) eine redaktionelle Ungenauigkeit bzgl. der Zuordnung der Stundenkontingente besteht.

 

In der bis 31.07.2016 gültigen Beitragsstaffel wurden für Plätze in der Kindertagespflege Elternbeiträge ab einem bestimmten Stundenkontingent berechnet. Gemäß der neuen, seit 1.08.2016 gültigen Beitragsstaffel werden diese bis zu einem bestimmten Stundenkontingent berechnet. Bei Stundenkontingenten in der Kindertagespflege, die zwischen den definierten Stundenkontingenten liegen, „rutscht“ der Elternbeitrag damit um eine Stufe nach rechts. Zwar fallen die Elternbeiträge insgesamt niedriger aus (Reduzierung des „U3-Faktors“), es würde sich aber gleichzeitig eine Erhöhung der Beiträge für diese „Zwischenstunden“ ergeben:

 

Beispiel: U2, Kindertagespflege, 38h-Betreuung

Ek. (€)

Betreuungsstunden / Woche und Elternbeitrag (€)

ALT

 

ab 15h

ab 20h

ab 25h

ab 30h

ab 35h

ab 40h

ab 45h

ab 50h

über 25.000 bis 37.000

44

58 

78

88

102

117

139 

154

NEU

 

bis 15h

bis 20h

bis 25h

bis 30h

bis 35h

bis 40h

bis 45h

bis 50h

über 25.000 bis 37.000

28

41

54

64

77

93

106

120

 

 

 

statt

ab 35h

 

 

77

 

Die Elternbeitragsstaffel ist daher redaktionell zu überarbeiten (Kindertageseinrichtungen: „bis … h“ und Kindertagespflege: „ab … h“). Um dabei die Übersichtlichkeit zu wahren, werden die Elternbeitragsstaffeln nunmehr getrennt nach Betreuungsart dargestellt.

 

Da es sich bei der Änderung um eine Besserstellung der betroffenen Beitragspflichtigen handelt, ist eine rückwirkende Satzungsänderung zulässig. Eine Beratung der Vorlage im BKSA ist nicht erforderlich, da die OGS-Beiträge unverändert bleiben und die formelle Umgestaltung der Elternbeitragsstaffel insoweit unerheblich ist.

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Haan vom 09.03.2016 wird gemäß Anlage 1 geändert.