Sachverhalt:
Mit Beginn dieses Jahres hat das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) das Gesetz über den Feuerschutz und Hilfeleistung (FSHG) ersetzt. Das neue Gesetz verwendet statt des Begriffes „Brandschau“ das Wort „Brandverhütungsschau“. Im Übrigen ergeben sich keine Rechtsänderungen. Gleichwohl hat die Verwaltung das neue Gesetz zum Anlass genommen, die geltende Satzung zu ersetzen und an die Mustersatzung anzupassen.
Die Gebühr
für die Brandschau erhöht sich von 67
€ auf 69 € und für gutachterliche Leistungen auf 82,40 € je Stunde. Der
Unterschied beruht auf dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad der Amtshandlung und
der hierfür vorausgesetzten Qualifikation. Hinzu kommt die gesonderte
Ausweisung von Fahrtkosten; hierbei wurde je Objektbesichtigung ein pauschaler
Ansatz von 15 Minuten je Hin- und Rückfahrt zugrunde gelegt.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandverhütungsschau in der Stadt Haan wird in der Fassung der Anlage A beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Jährliche Mehreinnahme bis zu 500 €.