hier: Parkscheingebühren (Nr. 2.3, 2.4, 2.5 und 2.6 der Konsolidierungsliste, Stand: 22.08.2016)
Sachverhalt:
Siehe bei Nr. 2.3 – 2.6 unter „Hinweise, Auswirkungen, Konsequenzen“ in der Konsolidierungsliste 2017 vom 22.08.2016 die Anmerkungen des Amtes 32.
Abzuwägen sind insbesondere die Interessen der Einzelhändler, die durch
die Maßnahmen 1. bis 4. beeinträchtigt werden könnten, und die dargelegten
Mehreinnahmen für die Konsolidierung.
Beschlussvorschlag:
1. Die Parkscheingebühren werden auf 0,03 €/min.
festgesetzt.
(Nr. 2.3 der Konsolidierungsliste 2017, Stand: 22.08.2016)
2. Das gebührenfreie Parken für die ersten 20
Minuten (Brötchentaste) entfällt.
(Nr. 2.6 der Konsolidierungsliste 2017, Stand: 22.08.2016)
3. Auf der Bahnhofstraße wird jeweils
beidseitig ein Parkscheingebot mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden
angeordnet.
(Nr. 2.4 / 2.5 der Konsolidierungsliste 2017, Stand:
22.08.2016)
4. Auf der Bahnstraße wird jeweils beidseitig
ein Parkscheingebot mit einer Höchstparkdauer von 2 Stunden angeordnet.
(Nr. 2.4 / 2.5 der Konsolidierungsliste 2017, Stand:
22.08.2016)
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Gebührenordnung für städtische
Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan entsprechend den Beschlüssen zu
den Nr. 1 bis 4 vorzubereiten.
oder
5. Es werden keine Änderungen vorgenommen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Konsolidierungsliste 2017 vom 22.08.2016