Betreff
Bürgerantrag: Änderung des Gemeindenamens, Änderung des Wappens der Stadt Haan (Anlage 1)
Vorlage
10/025/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit Antrag vom 4.2.2009 beantragt Herr Klaus Negro, Turnstraße 37, 42781 Haan, die Umbenennung der Stadt Haan in „Gartenstadt Haan“ sowie die Annahme eines neuen Stadtwappens, welches nicht nur den Status als Gartenstadt zum Ausdruck bringt, sondern darüber hinaus die Zusammengehörigkeit von Haan mit Gruiten und Ellscheid. Der Bürgerantrag ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Durch Verfügung vom 15. Februar 1921 wurden der Landgemeinde Haan die Stadtrechte verliehen. Seit dem führt die Stadt den Namen „Stadt Haan“. Nach der z.Zt. gültigen Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) führen die Gemeinden ihren bisherigen Namen; d.h., Gemeinden, die bei Inkrafttreten der GO die Bezeichnung „Stadt“ geführt haben, führen diese als Bestandteil ihres Namens weiter. Der Rat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder den Gemeindenamen ändern. Die Änderung des Gemeindenamens bedarf der Genehmigung des Innenministeriums (§ 13 Abs.1. Satz 1 bis 3 GO). Die Bezeichnung „Stadt“ führen die Gemeinden, denen diese Bezeichnung nach dem bisherigen Recht zusteht oder auf Antrag von der Landesregierung verliehen wird (§ 13 Abs. 2 Satz 1 GO). Wegen des eindeutigen Wortlauts von § 13 Abs. 2 kommt die Verleihung anderer Bezeichnungen als „Stadt“ nicht in Frage.

 

Ein bereits im Jahre 1934 gestellter Antrag der  Stadt Haan, ihr die Bezeichnung „Gartenstadt“ zu verleihen, wurde von der Bezirksregierung nicht weitergegeben, da die Voraussetzungen für einen Namenszusatz nicht gegeben waren. „Gartenstadt“ könnte von einer großen Zahl anderer Gemeinden mindestens mit gleichem Recht geltend gemacht werden.

 

 

Nach Verleihung der Stadtrechte an Haan entspann sich fast sofort eine über Jahre kontrovers geführte Debatte um die Gestaltung eines geeigneten Wappens für die Stadt. Unterlagen über ein älteres Wappen der Stadt waren nicht mehr vorhanden. So standen sich die Anhänger eines botanischen Symbols, da der Ortsname Haan sich von Hagen, Hain herleitet, und die Befürworter eines sprechenden Wappens, wobei sich der Hahn für Haan klar anbietet, gegenüber. Der für die Lösung der Wappenfrage eingesetzte Beirat entschied sich letztlich für den Entwurf des Düsseldorfer Heraldikers Wolfgang Pagenstecher, der einem redenden Wappen den Vorzug gab.

 

Pagenstecher selbst beschrieb die Wappenbildung folgendermaßen:

 

„Der hier in Frage kommende Ortsname Haan kommt schon etwa im Jahre 950 vor. Wenn auch der Name durch die Jahrhunderte hindurch sehr wechselnd geschrieben wird, so wird er doch etymologisch richtig von Hain, Hag, Hecke, dem Umhegten, Befestigten hergeleitet. – Die Kenntnis hiervon fehlt aber weitesten Volkskreisen. Nicht nur der einfache Mann denkt bei dem genannten Ortsnamen zunächst an den kampflustigen Vogel, sondern auch mancher Gebildete. – Wie in so vielen Fällen bilden wir hier nach dem Klange des Ortsnamens das Wappen der Stadt, für welches heraldisch brauchbare Unterlagen, wie etwa alte Schöffensiegel, nicht vorhanden sind. – Der Hahn, ein „Bergischer Kräher“, im Wappen der Stadt, ist auch ein vortreffliches Sinnbild für den kampfesfrohen Geist, von dem die Einwohner der Stadt Haan von jeher für ihre Heimat beseelt sind.“

 

Mit Erlass vom 29. April 1937 verlieh der Oberpräsident der Rheinprovinz der Stadt Haan das Recht zur Führung des Wappens.

 

Haan führt in seinem Stadtwappen auf silbernem Grund einen rot bewehrten schwarzen Haan; rechts unten eine schwarze Hahnenfeder mit rotem Kiel.

 

Bei der Einführung und Änderung von Wappen ist zu berücksichtigen, dass das Wappen in der äußeren Form und Anlage nicht gegen solche Regeln der Wappenkunde verstoßen darf, die auf historischen, künstlerischen und praktischen Gesichtspunkten beruhen (Bedeutung, Einfachheit, Klarheit, Übersichtlichkeit).

 

Die erfolgte heraldische Beschreibung führte zu der jetzigen Aufführung des Wappens; eine Änderung  bzw. Überarbeitung des Wappens der Stadt Haan  ist nicht notwendig, zumindest äußerst nachrangig.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag des Klaus Negro betreffend Änderung des Gemeindenamens und Änderung des Wappens der Stadt Haan wird zurückgewiesen.