Sachverhalt:
Die
Stadt Haan schreibt seit über drei Jahrzehnten Pflegearbeiten in städtischen
Grünanlagen aus. Der Grund für diese Vorgehensweise war zum einen der Ende der
70er Jahre einsetzende Ausbauboom von großen Grünanlagen, wie z.B. dem Haaner
Bachtal, dem Sandbachtal, dem Düsselberg und dem Brucherbachtal. Zum anderen
stieg die Anzahl der Ausgleichsflächen im Zuge der Stadtentwicklung.
Neue Wanderwege wurden in Zusammenarbeit mit den
Zweckverbänden angelegt und mit dem Ausbau der lnnenstädte von Haan und Gruiten
- sowie Gruiten-Dorf -entstand eine Vielzahl öffentlicher Grünflächen.
Da
gleichzeitig Sparmaßnahmen zu einem massiven Abbau von Personal auf dem
Betriebshof führten, musste ein Teil der Pflegearbeiten in den städtischen
Grünanlagen und im Straßenbegleitgrün regelmäßig fremdvergeben werden.
Diese
Entwicklung erfolgte immer mit Zustimmung des zuständigen Fachausschusses.
Die
Pflegearbeiten für die öffentlichen Grünflächen und an städtischen Liegenschaften
sind für ein Jahr bis zum 31.12.2016 an die Firma Cimenli Garten und Landschaftsbau,
Radevormwald, aufgrund der Beschlussfassung des BVFOA 70/007/2015 vom
19.11.2015 vergeben.
Da dieser Vertrag nunmehr ausläuft und nicht verlängert werden kann, ist
ein neues Vergabeverfahren erforderlich.
Die durch die Fremdvergabe zu pflegenden Grünflächen umfassen ca. 41ha.
Projektbeschreibung:
Die Pflegearbeiten werden nach den
Vergabegrundsätzen für Gemeinden (RdErl.v.06.12.2012) durch eine öffentliche
Ausschreibung nach VOL ausgeschrieben. Die Vergabe soll für die Dauer von einem
Jahr, unter Einbeziehung der Lohn- und Materialgleitklausel, erfolgen.
Der Leistungsumfang ist aus der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:
Öffentliche Flächen Pro
Jahr
ca. 119.000 m² Rasenflächen
mähen 15
Schnitte
ca. 41.000 m² Gehölzflächen
pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 2.000 m² Staudenflächen
pflegen 6
Pflegedurchgänge
ca. 23.000 m² Altgehölze
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 8.000 m² Bodendeckerflächen
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 400 Stck. Baumscheiben
pflegen 3
Pflegedurchgänge
ca. 2.300 lfdm Hecken
bis 1,5m Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 320 lfdm Hecken
bis 4m Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 72.000 m² Wiesenflächen
mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 27.500 m² Wiesenflächen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 11.000 m² Steilböschungen
mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 20.000 m² Steilböschungen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 2.700 m² Aufgeforstete
Flächen mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 8.400 m² Aufgeforstete
Flächen mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 500 m² Platz
u. Wegeflächen reinigen
ca. 2.000 m² Altgehölze
auf Anweisung schneiden
ca. 200 m² Pflanzfläche
mit Rindenmulch belegen
ca. 150 m² Fläche
pflanzfertig herstellen
ca. 1.000 Stck. Bodendecker
pflanzen
ca. 500 Stck. Leichte
Sträucher pflanzen
ca. 500 m² Neophytenbekämpfung
ca. 300 Stck. Straßenbäume
aufasten
ca. 1.200 m² Rasenflächen
(teilw.Neigung) mit Handrasenmäher mähen
Flächen an Schulen, öffentlichen Gebäuden und
Wohnhäusern
ca. 23.500 m² Rasenflächen
mähen 15
Schnitte
ca. 22.000 m² Altgehölze
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 330 m² Bodendeckerflächen
pflegen 2
Pflegedurchgänge
ca. 200 lfdm Hecken
bis 1,5m Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 300 lfdm Hecken
bis 4m Höhe schneiden 2
Pflegedurchgänge
ca. 2.600 m² Wiesenflächen
mähen 2
Pflegedurchgänge
ca. 2.700 m² Steilböschungen
mähen 1
Pflegedurchgang
ca. 450 m² Aufgeforstete
Flächen mähen 2
Pflegedurchgänge
Obige Massen sind der „Pflegeliste 2017“ entnommen; sie stellt den
aktuellen Bestand der zu unterhaltenden Grünflächen dar. Durch laufende
Aktualisierung wird dem jeweiligen Unternehmer hiermit eine präzise
Einzelflächenaufstellung als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Die Pflegeintervalle wurden nach den folgenden Kriterien gewählt:
1.
Verkehrssicherung:
In
die Fahrbahnen und Gehwege wachsende Pflanzenteile müssen regelmäßig entfernt
werden. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Einmündungen müssen von
sichtbehinderndem Grünaufwuchs freigehalten werden. Mit der im
Grünflächenpflegevertrag vorgesehenen Anzahl an Pflegedurchgängen ist dies
gewährleistet.
2.
Werterhaltung:
Eine
zu geringe Pflegeintensität würde zur Ausbreitung von Wildkräutern und wilden
Gehölzen und somit zu Schäden am Straßenbegleitgrün und unter Umständen auch an
den angrenzenden Flächen führen. Um eine von Wildkräutern durchsetzte Pflanzung
wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, ist häufig die komplette
Erneuerung der Pflanzung einschließlich eines Bodenaustausches notwendig.
Des
Weiteren würde eine zu geringe Pflegeintensität wilden Gehölzen die Möglichkeit
geben ihr Wurzelsystem auszubauen und damit in Fugen und unter Wegebeläge
vorzudringen. Dadurch können Schäden entstehen und die betroffene Anlage
verliert an Wert.
Durch
die im Grünflächenpflegevertrag gewählten Pflegeintervalle wird dies vermieden.
3.
Stadtbildpflege:
Die
Pflegeintervalle des Grünflächenpflegevertrages ergeben ein gepflegtes und
sauberes Stadtbild, welches dem Anspruch der „Gartenstadt Haan“ gerecht wird.
Neben
der reinen gärtnerischen Unterhaltung findet mit jedem Pflegedurchgang auch
eine Reinigung der Flächen von jeglichem Unrat statt.
4.
Artenvielfalt / Ökologie:
Geeignete Flächen werden
extensiv gepflegt um die Artenvielfalt zu erhalten. Neophyten, welche die
heimische Artenvielfalt bedrohen, werden bekämpft. Der Grünflächenpflegevertrag
enthält die entsprechenden Positionen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung
wird mit der Ausschreibung des Grünflächenpflegevertrages für das Jahr 2017
beauftragt.
Finanz. Auswirkung:
Im Haushaltsplan 2017 sind unter dem
Produktkonto 130110.529190 und anderer Einzelkonten zur Pflege der Außenanlagen
von öffentlichen Einrichtungen derzeit
ca. 203.000 Euro für die Maßnahme vorgesehen.