Betreff
Aufschaltung an die Kreisstelle
Vorlage
32-2/044/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 19.11.2015 hatte sich der BVFOA letztmalig mit dieser Angelegenheit befasst. Seinerzeit hatte er zum Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine im Jahr 2021 vorgesehene Aufschaltung an die Kreisleitstelle Mettmann zu schaffen.

 

folgenden Beschluss getroffen:

 

Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird die Beschlussfassung in eine der nächsten BVFOA-Sitzungen verschoben

 

 

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) legt fest, dass kreisfreie Städte und Kreise einheitliche, ständig besetzte Leitstellen für den Brandschutz, die Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst unterhalten. Die Leitstellen müssen auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen können.

 

Die Einrichtung des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte veranlassen hingegen grundsätzlich die Gemeinden. Für das Stadtgebiet Haan kann der Notruf von der Feuerwehr Haan selbst entgegengenommen oder aber auf die Leitstelle des Kreises Mettmann aufgeschaltet werden.

 

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Ziel, einheitliche und leistungsfähige Leitstellen vorzuhalten, dass auch in Großeinsatzlagen und Katastrophen zielgerichtet Führungsstrukturen eingerichtet, und so die verschiedenen Ressourcen schnell zur Verfügung gestellt werden können. Zur Vermeidung von parallelen Strukturen, aber auch zur Vermeidung von Schnittstellen im Krisenfall ist es aus Sicht der Stadt Haan grundlegend zielführend, wenn die Notrufabfrage sowie die Einsatzdisposition und Alarmierung der Haaner Einsatzkräfte auch im Regelfall von der Leitstelle des Kreises Mettmann erfolgt. Selbstredend darf es durch diese Aufgabenverlagerung zu keiner Verschlechterung der Versorgungsqualität der Hanner Bürgerinnen und Bürger kommen.

 

Die Kreisverwaltung Mettmann verfolgt das Ziel, die Notrufabfrage aller kreisangehörigen Städte zu bündeln und in einer neu zu errichtenden Kreisleitstelle ab dem Jahr 2020 zusammenzuführen. Um aber in größeren Einsatzlagen entsprechend leistungsfähig reagieren zu können, geht die Kreisverwaltung Mettmann davon aus, dass in derartigen Lagen die örtlichen Nachrichtenzentralen ad hoc besetzt werden.

 

Dass diese Erwartungshaltung folgerichtig und notwendig ist, hat sich bei den verschiedenen Starkregen- und Sturmereignissen der letzten Jahre, beispielsweise dem Orkan Ela an Pfingsten 2014, gezeigt. Bei diesen Unwetterlagen waren alle Einsatzzentralen des Kreises neben der Kreisleitstelle besetzt und überwiegend an der Grenze der Leistungsfähigkeit.

 

Derzeit ist der Kreis mit der Abstimmung vorbereitender Maßnahmen für die Errichtung einer auf zehn kreisangehörige Städte ausgelegten Leitstelle für den Rettungsdienst, den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (Kreisleitstelle) sowie der Räume für die Abteilung Bevölkerungsschutz und die Feuerwehreinsatzleitung beschäftigt.

 

Die Stadtverwaltung Haan sowie auch die Leitung der Feuerwehr stehen einer Verlagerung der Notrufabfrage von der Nachrichtenzentrale zur Leitstelle des Kreises Mettmann, im weiteren Aufschaltung genannt, grundsätzlich positiv gegenüber. Der mit der Aufschaltung leicht in Zusammenhang gebrachte und ggfls. gefolgerte „Wegfall“ der Nachrichtenzentrale, der möglicherweise zu einer Einsparung führen könnte, ist aber differenziert zu betrachten. Von der Nachrichtenzentrale in Haan werden nämlich eine Vielzahl von Aufgaben wahrgenommen, die von der Kreisleitstelle nicht übernommen werden.

 

 

1.      Im Zuge der Beratungen zur Finanzierung der neuen Kreisleitstelle hatte der Landrat angeboten, die Kosten zu benennen, welche der Stadt bei einer Aufschaltung entstehen würden. Daher hat die Stadt dem Kreis das in Anlage 1 wiedergegebene Anforderungsprofil übersandt, welches der Kreis mit seiner Leitstelle erfüllen müsste. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen gegenüber den Folgekosten bei der Haaner Nachrichtenzentrale untergeordneten Anteil, dessen Höhe noch nicht beziffert wurde.

 

 

2.      Der Hauptanteil der Folgemaßnahmen und -kosten entsteht durch Änderungen auf der Haaner Nachrichtenzentrale. Vor Umsetzung einer Aufschaltung bedarf es einer umfassenden Beurteilung aller Rahmenbedingungen, die mit der Umstellung von einer ständig besetzten Stelle mit Notrufabfrage zu einer nicht mehr ständig besetzten Stelle ohne Notrufabfrage verbunden sind.

          Hierbei geht es insbesondere um die Ermittlung notwendiger Maßnahmen und der hiermit verbundenen einmalig und laufend anfallenden Kosten, die bei einer Aufschaltung entstehen. Ferner sind organisatorische Änderungen zu erfassen, die sich aus der nicht mehr ständigen Besetzung der Nachrichtenzentrale ergeben.

          Diese Ermittlungen kann die Stadt nicht mit eigenen Kräften leisten, weshalb eine externe Begleitung erforderlich ist, welche Antworten auf die komplexen sicherheitstechnischen Fragestellungen liefert. Hierfür ist ein Ansatz von 20.000 € im Haushaltsplan 2017 vorzusehen.

 

 

3.      Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die technischen Folgemaßnahmen zu planen. Hierfür dient der Ansatz von 10.000 €.

          Die Feuer- und Rettungswache ist räumlich so konzipiert, dass die Möglichkeit besteht, auf eine ständig besetzte Nachrichtenzentrale zu verzichten. Um aber real eine Umstellung umzusetzen, bedarf es einer weitergehenden Nachrüstung der Gebäudetechnik (Tortechnik, Zutrittskontrolle, Einbruchschutz, Erweiterung der Videoüberwachung etc.).

 

 

4.      Ferner wirkt sich eine Aufschaltung erheblich auf den Inhalt und die Maßgabe eines Brandschutzbedarfsplans aus. Hierbei geht es nicht nur um die Darstellung technischer Änderungen, sondern insbesondere um die Optimierung betrieblicher Abläufe und personell belastbarer Einsparungen. Aufgrund der erheblichen Veränderung im Brandschutzwesen der Stadt Haan wird die Erstellung eines neuen Brandschutzbedarfsplanes erforderlich. Dieses ist angesichts der Auslastung der hauptamtlichen Kräfte nicht mit eigenem Personal innerhalb einer annehmbaren Frist zu schaffen. Für die Beauftragung eines Gutachters, die schon vor Erstellung des geltenden Brandschutzbedarfsplans empfohlen wurde, veranschlagt die Verwaltung einen Betrag von 30.000 € als Ansatz in der Finanzplanung für das Jahr 2020.

 

4.1    Zu vergegenwärtigen ist, dass bei nicht ständiger Besetzung der Nachrichtenzentrale in Haan niemand in der Wache die vom Zentralisten ausgeübten Tätigkeiten wegen seiner Bindung an den Einsatzdienst übernehmen kann. In finanzieller und organisatorischer Hinsicht sind nachstehende Folgen zu beachten:

 

Ø  Ansprechstelle für die Leitstelle der Polizei und die Kreisleitstelle der Feuerwehr

                 Zur Zeit ist die Stadt Haan mit der Nachrichtenzentrale der Feuerwehr für jegliche Belange, insbesondere aber gegenüber der Kreisleitstelle ansprechbar. Wird die Nachrichtenzentrale nicht mehr rund um die Uhr besetzt, muss die sofortige Ansprechbarkeit gegenüber der Kreisleitstelle weiterhin gewährleistet werden. Dies kann nur über einen ständig erreichbaren Einsatzführungsdienst sichergestellt werden.

                 Ein derartiger Einsatzführungsdienst wird zurzeit nur während der Bürozeit durch hauptamtliche Führungskräfte und am Wochenende durch ehrenamtliche Führungskräfte geleistet. In den Abend- und Nachtstunden der Werktage ist ein ständiger Bereitschaftsdienst durch ehrenamtliche Kräfte wegen ihrer Berufstätigkeit nicht darzustellen. Daher bedarf es für diese Zeiten hauptamtlicher Führungskräfte. Diese müssen wegen ihrer sofortigen Erreichbarkeit in Haan oder in Nähe zur Stadtgrenze wohnen und bereit sein, im Rahmen von Bereitschaftsdiensten diese Aufgabe zu übernehmen.

                 Die Einrichtung eines stets erreichbaren Bereitschaftsdienstes ist Ziel des zur Zeit gültigen BSBP. Hierfür steht aktuell nicht genügend Personal zur Verfügung. An der Entwicklung dieses Personals wird bereits gearbeitet. Durch die Einrichtung eines Bereitschaftsdienstes wird von einem Personalmehrbedarf von ca. 0,5 Stellen ausgegangen.

                 Dieser B-Dienst muss spätestens mit einer Aufschaltung eingerichtet sein. Wird er schon vor einer Aufschaltung vorgehalten, führt diese insoweit zu keinen Mehrkosten.

 

Ø  Städtische Liegenschaften

·      Außerhalb der Bürozeiten ist die Nachrichtenzentrale Anlaufstelle für alle Fragestellungen zu den städtischen Liegenschaften. Bei der Feuerwehr befindet sich das Schlüsseldepot für verschiedene städtische Liegenschaften. Kommt es außerhalb der Bürozeiten zu einem Problem (offene Fenster, Nutzer verschließen Objekte nicht ordnungsgemäß), entsendet der Zentralist ein Löschfahrzeug zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes.

·      Die Einbruchmeldeanlagen von verschiedenen städtischen Objekten sowie die Notruffunktionen von Aufzügen laufen derzeit bei der Feuerwehr auf. Im Falle eines Alarms verständigt der Nachrichtenzentralist die Polizei und entsendet darüber hinaus ein Löschfahrzeug mit dem entsprechenden Objektschlüssel.

                     Wird die Zentrale der Feuerwehr nicht ständig besetzt, können diese Dienstleistungen durch einen privaten Anbieter übernommen werden. Eine Aufschaltung von Einbruchmeldeanlagen lässt der Kreis bei sich nicht zu.

 

Ø  Telefondienst für die Stadtwerke außerhalb der Bürozeiten

                 Die Stadtwerke Haan schalten ihre Telefonanlage außerhalb der Geschäftszeiten auf die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr um. Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt, kann diese Aufgabe von einem privaten Anbieter übernommen werden. Für die Stadt Haan entsteht lediglich ein Einnahmeverlust.

 

Ø  Personaleinsparung

                 Bei einer Aufschaltung besteht die Möglichkeit, die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr Haan zumindest in den Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen ggfls. nicht mehr zu besetzen. Somit müsste für diese Zeit kein Personal zur Verfügung stehen. Ohne Konkretisierung dieser Zeiträume wird zunächst davon ausgegangen, dass zwei bis drei Stellen eingespart werden können.

 

Ø  Technische Ausstattung der Nachrichtenzentrale

                 Nach Mitteilung des Kreises Mettmann müssen zur Bewältigung von Flächenlagen, wie sie in der Vergangenheit wiederholt vorgekommen sind, in den kreisangehörigen Kommunen funktionsfähige Nachrichtenzentralen, die im Einsatzfall zu besetzen sind, vorgehalten werden. Die technische Ausstattung und Wartung der Notrufabfrage kann jedoch eingespart werden.

 

4.2    Des Weiteren führt eine Aufschaltung zu nicht monetär (bewertbaren) Auswirkungen wie  Serviceverlusten für Einwohner und eine Beeinträchtigung dienstlicher Abläufe, die z. T. alternativ ersetzbar wären. Dennoch sind diese abwägungsrelevant.

 

Beispiele:

 

Ø  Sonstige Überwachungen

                 In der Vergangenheit wurden wiederholt verschiedene Überwachungstätigkeiten vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nachrichtenzentrale übernommen. Dies war zum Beispiel die Entgegennahme von Notrufen aus Asylbewerberunterkünften, die Videoüberwachung des Pavillons Park Ville d’Eu oder die Videoüberwachung der Feuer- und Rettungswache selbst. Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt, müssen diese Aufgaben entfallen, weil sie aus Sicht der Verwaltung lediglich wünschenswert, nicht aber unabweisbar sind. Bei entsprechendem Wunsch können sie von einem privaten Anbieter übernommen werden.

 

Ø  Anlaufstelle in allen nichtpolizeilichen Belangen außerhalb der Bürozeiten

                 Die Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache ist aktuell die einzige ständig besetzte und für die Einwohnerschaft rund um die Uhr in Haan erreichbare Einrichtung. Hier erfolgen telefonische und persönliche Anfragen zu Zuständigkeiten, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Apothekennotdienst. Regelmäßig erfolgt von hier die erste Hilfestellung bei der Bewältigung von Lebenskrisen. Wird die Nachrichtenzentrale in den Nachtstunden und am Wochenende nicht mehr besetzt, kann sich der Bürger nur noch in Notsituationen an die Kreisleitstelle wenden. Der Bürger hat außerhalb der Bürozeiten keine Möglichkeit, mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten.

                 Auf Anregung des Ausschusses hat die Verwaltung von Dezember 2015 bis Februar 2016 eine 90-tägige Erhebung über diese Anrufe geführt. In diesem Zeitraum waren Belange der Freiwilligen Feuerwehr 4 Mal, der Stadtverwaltung 90 Mal und der Stadtwerke 72 Mal betroffen. Zu beachten ist, dass 56 Anrufe für die Stadtverwaltung an 4 Tagen und weitere 15 Anrufe an drei Tagen sowie an 71 Tagen keine Anrufe eingegangen sind; für die Stadtwerke sind an einem Tag 22, an einem Tag 8 und an 8 Tagen 3 bis 5 Anrufe eingegangen; an 74 Tagen wurden die Stadtwerke überhaupt nicht verlangt.

 

Ø  Hilfeleistungen, die nicht als Notfall eingestuft werden

                 Die Feuerwehr Haan übernimmt verschiedene kleinere Hilfeleistungen, die nicht als Notfall, sondern als freiwillige Serviceleistungen einzustufen sind wie z. B. die Entfernung von Dachziegeln oder Türöffnungen. Bei unbesetzter Nachrichtenzentrale besteht für den Bürger außerhalb der Bürozeiten kein Ansprechpartner bei der Feuerwehr. Derartige Dienstleistungen können aber von Dritten wie z. B. Handwerksbetrieben erbracht werden.

 

Ø  Anlauf- und Informationsstelle, Telefonvermittlung für die Feuer- und Rettungswache, Pförtnertätigkeit, Post- und Paketannahme

·      Von der Nachrichtenzentrale werden Auskünfte erteilt, Telefongespräche vermittelt und für die Mitarbeiter des Einsatzdienstes Termine unter Berücksichtigung der Dienstplanung und des Einsatzgeschehens disponiert. Im regulären Tagesablauf übernimmt die Nachrichtenzentrale die Pförtnertätigkeit, nimmt kleinere Warenlieferungen entgegen und koordiniert Hausmeistertätigkeiten.

·      Die Nachrichtenzentrale ist zurzeit in allen Fragen erste Anlaufstelle für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Von hier werden Meldungen entgegengenommen, Informationen weitergeleitet und ggfls. weitergehende Maßnahmen veranlasst (z. B. Informationen an Arbeitgeber und Familie). Außerhalb der Bürozeiten kommt es regelmäßig zu Anfragen und Warenlieferungen. Dies können sein:

Nachfragen zur Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr, Ersatzteillieferungen, Paletten-Lieferungen, Fahrzeuglieferungen und -abholungen. Abgabe von der Polizei aufgegriffener Fundtiere, Fahrräder oder Fundsachen, Pförtnertätigkeit für die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und deren Eltern.

 

Ø  Annahmestelle für andere städtische Dienststellen außerhalb der Bürozeiten

                 Die Feuerwehr Haan steht als einzige ständig besetzte Stelle auch außerhalb der Bürozeiten als Anlaufstelle für städtische Angelegenheiten zur Verfügung. Warenlieferungen, die außerhalb der Bürozeiten notwendig sind, z. B. eilige Ersatzteillieferungen, werden über die Nachrichtenzentrale abgewickelt.

                 Diese Leistungen müssen eingestellt werden. Lieferungen können nur noch zentral im Rathaus abgegeben oder müssen vom Empfänger abgeholt werden.

 

Ø  Alarmierung von einzelnen Mitarbeitern, für die keine Rufbereitschaft eingerichtet ist

                 Besteht außerhalb der Bürozeiten ein Bedarf, bestimmte Fachauskünfte (z. B. Passwesen, Jugendamt, Sozialamt, Bauaufsichtsamt) zu erhalten bzw. einen bestimmten städtischen Mitarbeiter zu erreichen, versucht der Nachrichtenzentralist anhand hinterlegter Telefonlisten, einen entsprechenden Mitarbeiter zu erreichen..

 

Ø  Einsatzunterstützung bei der Abwicklung ordnungsbehördlicher Maßnahmen

                 Im Falle einer ordnungsbehördlichen Maßnahme (z.B. Kampfmittelbeseitigung, Unterbringung von Personen) außerhalb der Bürozeiten steht dem jeweils diensthabenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes derzeit die Nachrichtenzentrale als rückwärtige Einsatzunterstützung (u. a. zur Benachrichtigung von Fachkräften) zur Verfügung. Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt, entfällt diese Unterstützung, soweit sie nicht von der Kreisleitstelle wahrgenommen werden kann.

 

Ø  Stab für außergewöhnliche Ereignisse

                 Im Falle einer besonderen Lage im Haaner Stadtgebiet, die die Einrichtung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse erfordert, stellt die Nachrichtenzentrale die notwendigen Kommunikationswege sicher. Für die Stabsarbeit ist der Lageraum neben der Nachrichtenzentrale in der Feuer- und Rettungswache vorgesehen.

                 Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt, steht im Aktivierungsfall geeignetes Personal zur Besetzung der Nachrichtenzentrale erst verzögert zur Verfügung. Bereitschaftsdienste besetzen den Stab, nicht die Nachrichtenzentrale.

 

Beschlussvorschlag:

Es sind Finanzmittel

Ø  im Haushaltsplan 2017 von 20.000 € für Maßnahmen- und Kostenermittlungen einer Aufschaltung sowie für eine Begleitung der Organisationsuntersuchung,

Ø  in der Finanzplanung für das Jahr

·         2018 von 10.000 € für die Planung technischer Folgemaßnahmen einer Aufschaltung und

·         2020 von 30.000 € für die Erstellung eines u. a. durch die Aufschaltung erforderlich werdenden neuen Brandschutzbedarfsplans

bereit zu stellen.

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Beschlussvorschlag