Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 19.11.2015 hatte sich der BVFOA letztmalig mit
dieser Angelegenheit befasst. Seinerzeit hatte er zum Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine
im Jahr 2021 vorgesehene Aufschaltung an die Kreisleitstelle Mettmann zu schaffen.
folgenden Beschluss getroffen:
Aufgrund
des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird die
Beschlussfassung in eine der nächsten BVFOA-Sitzungen verschoben
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den
Katastrophenschutz (BHKG) legt fest, dass kreisfreie Städte und Kreise
einheitliche, ständig besetzte Leitstellen für den Brandschutz, die
Hilfeleistung, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst unterhalten. Die
Leitstellen müssen auch Großeinsatzlagen und Katastrophen bewältigen können.
Die Einrichtung des Notrufs 112 und die Alarmierung der Einsatzkräfte
veranlassen hingegen grundsätzlich die Gemeinden. Für das Stadtgebiet Haan kann
der Notruf von der Feuerwehr Haan selbst entgegengenommen oder aber auf die
Leitstelle des Kreises Mettmann aufgeschaltet werden.
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Ziel, einheitliche und leistungsfähige
Leitstellen vorzuhalten, dass auch in Großeinsatzlagen und Katastrophen
zielgerichtet Führungsstrukturen eingerichtet, und so die verschiedenen
Ressourcen schnell zur Verfügung gestellt werden können. Zur Vermeidung von
parallelen Strukturen, aber auch zur Vermeidung von Schnittstellen im
Krisenfall ist es aus Sicht der Stadt Haan grundlegend zielführend, wenn die
Notrufabfrage sowie die Einsatzdisposition und Alarmierung der Haaner
Einsatzkräfte auch im Regelfall von der Leitstelle des Kreises Mettmann
erfolgt. Selbstredend darf es durch diese Aufgabenverlagerung zu keiner
Verschlechterung der Versorgungsqualität der Hanner Bürgerinnen und Bürger
kommen.
Die Kreisverwaltung Mettmann verfolgt das Ziel, die Notrufabfrage aller
kreisangehörigen Städte zu bündeln und in einer neu zu errichtenden
Kreisleitstelle ab dem Jahr 2020 zusammenzuführen. Um aber in größeren
Einsatzlagen entsprechend leistungsfähig reagieren zu können, geht die
Kreisverwaltung Mettmann davon aus, dass in derartigen Lagen die örtlichen
Nachrichtenzentralen ad hoc besetzt werden.
Dass diese Erwartungshaltung folgerichtig und notwendig ist, hat sich
bei den verschiedenen Starkregen- und Sturmereignissen der letzten Jahre,
beispielsweise dem Orkan Ela an Pfingsten 2014, gezeigt. Bei diesen
Unwetterlagen waren alle Einsatzzentralen des Kreises neben der Kreisleitstelle
besetzt und überwiegend an der Grenze der Leistungsfähigkeit.
Derzeit ist der Kreis mit der Abstimmung vorbereitender Maßnahmen für die Errichtung einer auf zehn kreisangehörige Städte ausgelegten Leitstelle für den Rettungsdienst, den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (Kreisleitstelle) sowie der Räume für die Abteilung Bevölkerungsschutz und die Feuerwehreinsatzleitung beschäftigt.
Die Stadtverwaltung Haan sowie auch die Leitung der Feuerwehr stehen
einer Verlagerung der Notrufabfrage von der Nachrichtenzentrale zur Leitstelle
des Kreises Mettmann, im weiteren Aufschaltung genannt, grundsätzlich positiv
gegenüber. Der mit der Aufschaltung leicht in Zusammenhang gebrachte und ggfls.
gefolgerte „Wegfall“ der Nachrichtenzentrale, der möglicherweise zu einer
Einsparung führen könnte, ist aber differenziert zu betrachten. Von der
Nachrichtenzentrale in Haan werden nämlich eine Vielzahl von Aufgaben
wahrgenommen, die von der Kreisleitstelle nicht übernommen werden.
1. Im Zuge der Beratungen zur Finanzierung der neuen Kreisleitstelle hatte der Landrat angeboten, die Kosten zu benennen, welche der Stadt bei einer Aufschaltung entstehen würden. Daher hat die Stadt dem Kreis das in Anlage 1 wiedergegebene Anforderungsprofil übersandt, welches der Kreis mit seiner Leitstelle erfüllen müsste. Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen gegenüber den Folgekosten bei der Haaner Nachrichtenzentrale untergeordneten Anteil, dessen Höhe noch nicht beziffert wurde.
2. Der Hauptanteil der Folgemaßnahmen und -kosten entsteht durch Änderungen auf der Haaner Nachrichtenzentrale. Vor Umsetzung einer Aufschaltung bedarf es einer umfassenden Beurteilung aller Rahmenbedingungen, die mit der Umstellung von einer ständig besetzten Stelle mit Notrufabfrage zu einer nicht mehr ständig besetzten Stelle ohne Notrufabfrage verbunden sind.
Hierbei geht es insbesondere um die Ermittlung notwendiger Maßnahmen und der hiermit verbundenen einmalig und laufend anfallenden Kosten, die bei einer Aufschaltung entstehen. Ferner sind organisatorische Änderungen zu erfassen, die sich aus der nicht mehr ständigen Besetzung der Nachrichtenzentrale ergeben.
Diese Ermittlungen kann die Stadt nicht mit eigenen Kräften leisten, weshalb eine externe Begleitung erforderlich ist, welche Antworten auf die komplexen sicherheitstechnischen Fragestellungen liefert. Hierfür ist ein Ansatz von 20.000 € im Haushaltsplan 2017 vorzusehen.
3. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die technischen
Folgemaßnahmen zu planen. Hierfür dient der Ansatz von 10.000 €.
Die
Feuer- und Rettungswache ist räumlich so konzipiert, dass die Möglichkeit
besteht, auf eine ständig besetzte Nachrichtenzentrale zu verzichten. Um aber
real eine Umstellung umzusetzen, bedarf es einer weitergehenden Nachrüstung der
Gebäudetechnik (Tortechnik, Zutrittskontrolle, Einbruchschutz, Erweiterung der
Videoüberwachung etc.).
4. Ferner wirkt sich eine Aufschaltung erheblich auf den Inhalt
und die Maßgabe eines Brandschutzbedarfsplans aus. Hierbei geht es nicht nur um
die Darstellung technischer Änderungen, sondern insbesondere um die Optimierung
betrieblicher Abläufe und personell belastbarer Einsparungen. Aufgrund der
erheblichen Veränderung im Brandschutzwesen der Stadt Haan wird die Erstellung
eines neuen Brandschutzbedarfsplanes erforderlich. Dieses ist angesichts der
Auslastung der hauptamtlichen Kräfte nicht mit eigenem Personal innerhalb einer
annehmbaren Frist zu schaffen. Für die Beauftragung eines Gutachters, die schon
vor Erstellung des geltenden Brandschutzbedarfsplans empfohlen wurde, veranschlagt
die Verwaltung einen Betrag von 30.000 € als Ansatz in der Finanzplanung für
das Jahr 2020.
4.1 Zu vergegenwärtigen ist, dass bei nicht ständiger Besetzung der
Nachrichtenzentrale in Haan niemand in der Wache die vom Zentralisten
ausgeübten Tätigkeiten wegen seiner Bindung an den Einsatzdienst übernehmen
kann. In finanzieller und organisatorischer Hinsicht sind nachstehende Folgen
zu beachten:
Ø Ansprechstelle für die Leitstelle der
Polizei und die Kreisleitstelle der Feuerwehr
Zur Zeit ist die Stadt Haan mit
der Nachrichtenzentrale der Feuerwehr für jegliche Belange, insbesondere aber
gegenüber der Kreisleitstelle ansprechbar. Wird die Nachrichtenzentrale nicht mehr
rund um die Uhr besetzt, muss die sofortige Ansprechbarkeit gegenüber der
Kreisleitstelle weiterhin gewährleistet werden. Dies kann nur über einen
ständig erreichbaren Einsatzführungsdienst sichergestellt werden.
Ein derartiger
Einsatzführungsdienst wird zurzeit nur während der Bürozeit durch hauptamtliche
Führungskräfte und am Wochenende durch ehrenamtliche Führungskräfte geleistet.
In den Abend- und Nachtstunden der Werktage ist ein ständiger
Bereitschaftsdienst durch ehrenamtliche Kräfte wegen ihrer Berufstätigkeit
nicht darzustellen. Daher bedarf es für diese Zeiten hauptamtlicher
Führungskräfte. Diese müssen wegen ihrer sofortigen Erreichbarkeit in Haan oder
in Nähe zur Stadtgrenze wohnen und bereit sein, im Rahmen von
Bereitschaftsdiensten diese Aufgabe zu übernehmen.
Die
Einrichtung eines stets erreichbaren Bereitschaftsdienstes ist Ziel des zur
Zeit gültigen BSBP. Hierfür steht aktuell nicht genügend Personal zur Verfügung.
An der Entwicklung dieses Personals wird bereits gearbeitet. Durch die Einrichtung
eines Bereitschaftsdienstes wird von einem Personalmehrbedarf von ca. 0,5
Stellen ausgegangen.
Dieser
B-Dienst muss spätestens mit einer Aufschaltung eingerichtet sein. Wird er
schon vor einer Aufschaltung vorgehalten, führt diese insoweit zu keinen Mehrkosten.
Ø Städtische Liegenschaften
·
Außerhalb
der Bürozeiten ist die Nachrichtenzentrale Anlaufstelle für alle
Fragestellungen zu den städtischen Liegenschaften. Bei der Feuerwehr befindet
sich das Schlüsseldepot für verschiedene städtische Liegenschaften. Kommt es
außerhalb der Bürozeiten zu einem Problem (offene Fenster, Nutzer verschließen
Objekte nicht ordnungsgemäß), entsendet der Zentralist ein Löschfahrzeug zur
Herstellung des ordnungsgemäßen Zustandes.
·
Die
Einbruchmeldeanlagen von verschiedenen städtischen Objekten sowie die
Notruffunktionen von Aufzügen laufen derzeit bei der Feuerwehr auf. Im Falle
eines Alarms verständigt der Nachrichtenzentralist die Polizei und entsendet
darüber hinaus ein Löschfahrzeug mit dem entsprechenden Objektschlüssel.
Wird
die Zentrale der Feuerwehr nicht ständig besetzt, können diese Dienstleistungen
durch einen privaten Anbieter übernommen werden. Eine Aufschaltung von
Einbruchmeldeanlagen lässt der Kreis bei sich nicht zu.
Ø Telefondienst für die Stadtwerke außerhalb
der Bürozeiten
Die
Stadtwerke Haan schalten ihre Telefonanlage außerhalb der Geschäftszeiten auf
die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr um. Ist die Nachrichtenzentrale nicht
mehr besetzt, kann diese Aufgabe von einem privaten Anbieter übernommen werden.
Für die Stadt Haan entsteht lediglich ein Einnahmeverlust.
Ø Personaleinsparung
Bei einer Aufschaltung besteht
die Möglichkeit, die Nachrichtenzentrale der Feuerwehr Haan zumindest in den
Abend- und Nachtstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen ggfls. nicht mehr
zu besetzen. Somit müsste für diese Zeit kein Personal zur Verfügung stehen.
Ohne Konkretisierung dieser Zeiträume wird zunächst davon ausgegangen, dass
zwei bis drei Stellen eingespart werden können.
Ø Technische Ausstattung der Nachrichtenzentrale
Nach Mitteilung des Kreises
Mettmann müssen zur Bewältigung von Flächenlagen, wie sie in der Vergangenheit
wiederholt vorgekommen sind, in den kreisangehörigen Kommunen funktionsfähige
Nachrichtenzentralen, die im Einsatzfall zu besetzen sind, vorgehalten werden.
Die technische Ausstattung und Wartung der Notrufabfrage kann jedoch eingespart
werden.
4.2 Des Weiteren führt eine Aufschaltung zu nicht monetär (bewertbaren)
Auswirkungen wie Serviceverlusten für
Einwohner und eine Beeinträchtigung dienstlicher Abläufe, die z. T. alternativ
ersetzbar wären. Dennoch sind diese abwägungsrelevant.
Beispiele:
Ø Sonstige Überwachungen
In
der Vergangenheit wurden wiederholt verschiedene Überwachungstätigkeiten vorübergehend
oder auch dauerhaft von der Nachrichtenzentrale übernommen. Dies war zum
Beispiel die Entgegennahme von Notrufen aus Asylbewerberunterkünften, die
Videoüberwachung des Pavillons Park Ville d’Eu oder die Videoüberwachung der
Feuer- und Rettungswache selbst. Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr
besetzt, müssen diese Aufgaben entfallen, weil sie aus Sicht der Verwaltung
lediglich wünschenswert, nicht aber unabweisbar sind. Bei entsprechendem Wunsch
können sie von einem privaten Anbieter übernommen werden.
Ø Anlaufstelle in allen nichtpolizeilichen Belangen
außerhalb der Bürozeiten
Die
Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache ist aktuell die einzige
ständig besetzte und für die Einwohnerschaft rund um die Uhr in Haan erreichbare
Einrichtung. Hier erfolgen telefonische und persönliche Anfragen zu
Zuständigkeiten, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst und dem Apothekennotdienst.
Regelmäßig erfolgt von hier die erste Hilfestellung bei der Bewältigung von
Lebenskrisen. Wird die Nachrichtenzentrale in den Nachtstunden und am
Wochenende nicht mehr besetzt, kann sich der Bürger nur noch in Notsituationen
an die Kreisleitstelle wenden. Der Bürger hat außerhalb der Bürozeiten keine
Möglichkeit, mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten.
Auf
Anregung des Ausschusses hat die Verwaltung von Dezember 2015 bis Februar 2016
eine 90-tägige Erhebung über diese Anrufe geführt. In diesem Zeitraum waren
Belange der Freiwilligen Feuerwehr 4 Mal, der Stadtverwaltung 90 Mal und der
Stadtwerke 72 Mal betroffen. Zu beachten ist, dass 56 Anrufe für die
Stadtverwaltung an 4 Tagen und weitere 15 Anrufe an drei Tagen sowie an 71
Tagen keine Anrufe eingegangen sind; für die Stadtwerke sind an einem Tag 22,
an einem Tag 8 und an 8 Tagen 3 bis 5 Anrufe eingegangen; an 74 Tagen wurden
die Stadtwerke überhaupt nicht verlangt.
Ø Hilfeleistungen, die nicht als Notfall eingestuft
werden
Die
Feuerwehr Haan übernimmt verschiedene kleinere Hilfeleistungen, die nicht als
Notfall, sondern als freiwillige Serviceleistungen einzustufen sind wie z. B.
die Entfernung von Dachziegeln oder Türöffnungen. Bei unbesetzter Nachrichtenzentrale
besteht für den Bürger außerhalb der Bürozeiten kein Ansprechpartner bei der
Feuerwehr. Derartige Dienstleistungen können aber von Dritten wie z. B.
Handwerksbetrieben erbracht werden.
Ø Anlauf- und Informationsstelle,
Telefonvermittlung für die Feuer- und Rettungswache, Pförtnertätigkeit, Post-
und Paketannahme
·
Von der
Nachrichtenzentrale werden Auskünfte erteilt, Telefongespräche vermittelt und
für die Mitarbeiter des Einsatzdienstes Termine unter Berücksichtigung der
Dienstplanung und des Einsatzgeschehens disponiert. Im regulären Tagesablauf
übernimmt die Nachrichtenzentrale die Pförtnertätigkeit, nimmt kleinere
Warenlieferungen entgegen und koordiniert Hausmeistertätigkeiten.
·
Die
Nachrichtenzentrale ist zurzeit in allen Fragen erste Anlaufstelle für die
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. Von hier werden Meldungen entgegengenommen,
Informationen weitergeleitet und ggfls. weitergehende Maßnahmen veranlasst (z.
B. Informationen an Arbeitgeber und Familie). Außerhalb der Bürozeiten kommt es
regelmäßig zu Anfragen und Warenlieferungen. Dies können sein:
Nachfragen zur Mitgliedschaft in der
Freiwilligen Feuerwehr, Ersatzteillieferungen, Paletten-Lieferungen,
Fahrzeuglieferungen und -abholungen. Abgabe von der Polizei aufgegriffener
Fundtiere, Fahrräder oder Fundsachen, Pförtnertätigkeit für die Mitglieder der
Jugendfeuerwehr und deren Eltern.
Ø Annahmestelle für andere städtische
Dienststellen außerhalb der Bürozeiten
Die
Feuerwehr Haan steht als einzige ständig besetzte Stelle auch außerhalb der
Bürozeiten als Anlaufstelle für städtische Angelegenheiten zur Verfügung.
Warenlieferungen, die außerhalb der Bürozeiten notwendig sind, z. B. eilige
Ersatzteillieferungen, werden über die Nachrichtenzentrale abgewickelt.
Diese
Leistungen müssen eingestellt werden. Lieferungen können nur noch zentral im
Rathaus abgegeben oder müssen vom Empfänger abgeholt werden.
Ø Alarmierung von einzelnen Mitarbeitern, für
die keine Rufbereitschaft eingerichtet ist
Besteht
außerhalb der Bürozeiten ein Bedarf, bestimmte Fachauskünfte (z. B. Passwesen,
Jugendamt, Sozialamt, Bauaufsichtsamt) zu erhalten bzw. einen bestimmten
städtischen Mitarbeiter zu erreichen, versucht der Nachrichtenzentralist anhand
hinterlegter Telefonlisten, einen entsprechenden Mitarbeiter zu erreichen..
Ø Einsatzunterstützung bei der Abwicklung
ordnungsbehördlicher Maßnahmen
Im
Falle einer ordnungsbehördlichen Maßnahme (z.B. Kampfmittelbeseitigung,
Unterbringung von Personen) außerhalb der Bürozeiten steht dem jeweils
diensthabenden Mitarbeiter des Ordnungsamtes derzeit die Nachrichtenzentrale
als rückwärtige Einsatzunterstützung (u. a. zur Benachrichtigung von
Fachkräften) zur Verfügung. Ist die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt,
entfällt diese Unterstützung, soweit sie nicht von der Kreisleitstelle
wahrgenommen werden kann.
Ø Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Im
Falle einer besonderen Lage im Haaner Stadtgebiet, die die Einrichtung des
Stabes für außergewöhnliche Ereignisse erfordert, stellt die Nachrichtenzentrale
die notwendigen Kommunikationswege sicher. Für die Stabsarbeit ist der Lageraum
neben der Nachrichtenzentrale in der Feuer- und Rettungswache vorgesehen.
Ist
die Nachrichtenzentrale nicht mehr besetzt, steht im Aktivierungsfall geeignetes
Personal zur Besetzung der Nachrichtenzentrale erst verzögert zur Verfügung.
Bereitschaftsdienste besetzen den Stab, nicht die Nachrichtenzentrale.
Beschlussvorschlag:
Es sind Finanzmittel
Ø
im
Haushaltsplan 2017 von 20.000 € für Maßnahmen- und Kostenermittlungen einer
Aufschaltung sowie für eine Begleitung der Organisationsuntersuchung,
Ø in der Finanzplanung für das Jahr
·
2018
von 10.000 € für die Planung technischer Folgemaßnahmen einer Aufschaltung und
·
2020 von
30.000 € für die Erstellung eines u. a. durch die Aufschaltung erforderlich
werdenden neuen Brandschutzbedarfsplans
bereit zu stellen.
Finanz. Auswirkung:
siehe Beschlussvorschlag