Betreff
Gebührensatzung für den Rettungs- und Krankentransportdienst der Stadt Haan
Vorlage
32-2/045/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachstandsbericht:

 

Mit Email vom 08.09.2016 hatte die Verwaltung der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Kalkulation der Transportgebühren für das Jahr 2017 mit den Betriebskostenabrechnungen 2013 und 2014 sowie einer vom vdek gewünschten Prognose der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 und einem erläuternden Begleitschreiben übermittelt. Ferner hatte die Verwaltung darum gebeten, nach Sichtung der Unterlagen noch im Monat September, einen Erörterungstermin vorzuschlagen, der unmittelbar nach den Herbstferien in der 43. KW (24. – 28.10.) 2016 stattfinden und zu welchem der vdek möglichst eine vorbereitende Stellungnahme abgeben sollte.

 

Bei der Terminplanung wurde auf den Verfahrensablauf des vdek Rücksicht genommen, der anstelle der zuvor von der Verwaltung eingeplanten Bearbeitungsfrist von zwei Wochen auf einen notwendigen Zeitraum von 6 bis 8 Wochen hinwies. Mangels Terminvorschlags des vdek hatte die Verwaltung mit Mails vom 04. und 13.10.2016 mehrere Besprechungstermine für die 43. KW 2016 vorgeschlagen.

 

Da diese Nachrichten ebenfalls unbeantwortet blieben, hatte der vdek in einem Telefonat am 19.10.2016 erklärt, dass sich die Verbände wegen der schmalen Personalausstattung und krankheitsbedingten Ausfälle noch nicht intensiv mit den vorliegenden Unterlagen beschäftigen konnten. Am Donnerstag, 27.10.2016, stünde die nächste hausinterne Abstimmung an, so dass am Freitag, dem 28.10.2016, mitgeteilt werde, ob ein Erörterungstermin stattfinde oder eine schriftliche Stellungnahme folge. Dem vdek wurde nochmals eindringlich die Dringlichkeit dargestellt, rechtzeitig ein Einvernehmen zu erzielen, um die vorgesehenen politischen Beratungen im Dezember nicht zu gefährden.

 

Aufgrund der nicht eingegangenen Mitteilung hat die Verwaltung in einem Telefonat am 02.11.2016 erfahren, dass sich der vdek noch nicht mit den Unterlagen der Verwaltung eingehend befassen konnte und dies nunmehr eine Woche später nachgeholt werden solle. Eine „erste“ Stellungnahme könne dann Anfang der 45. KW 2016 verfasst werden. Angesichts dieses Bearbeitungsstandes beim vdek steht eine beratungs- und entscheidungsreife Sitzungsvorlage frühestens zur HFA-Sitzung am 06.12.2016 in Aussicht.

 

Für den derzeit nicht erwarteten Fall, dass die Abstimmung mit dem vdek nicht bis zur Ratssitzung am 13.12.2016 abgeschlossen sein sollte, würde die Verwaltung eine Befassung im nächsten Sitzungszyklus (HFA am 07. und Rat am 21.02.2017) vorsehen.

 

Zwar würden höhere Gebührensätze erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, doch ein Ausgleich würde mit der Satzungsänderung erfolgen, in welcher die Einnahmen des Jahres 2017 für die Kalkulation der Gebührensätze zugrunde zu legen sind.

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss folgt den Ausführungen der Verwaltung und stimmt – sofern keine fundierten Zahlen bis zur HFA- bzw. Ratssitzung am 06./13.12.2016 vorliegen – einer Beratung im Sitzungszyklus (HFA am 07. und Rat am 21.02.2017) zu.