hier: Vertragsänderung
Sachverhalt:
Das Schoko-Ticket wurde durch Ratsbeschluss vom 06.11.2001 und dem daraufhin zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH am 30.01.2002 abgeschlossenen Vertrages mit Wirkung vom 01.02.2002 eingeführt. Die Erfahrungen sind nach wie vor positiv. Der seitens des Schulträgers an die Rheinische Bahngesellschaft zu zahlende Betrag wird jeweils Anfang des Jahres, rückwirkend zum Schuljahresbeginn, angepasst.
Gem.
§ 97 Abs. 3 des Schulgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der
Schülerfahrkostenverordnung ist der Schulträger ebenfalls berechtigt, von den
Erziehungsberechtigten oder dem/der volljährigen Schüler/in einen Eigenanteil
von bis zu 12 € für das erste und bis zu 6 € für das zweite
anspruchsberechtigte Kind je Beförderungsmonat festzusetzen, soweit die
Schülerzeitkarten über den täglichen Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung
von Angeboten des ÖPNV berechtigen. Der Eigenanteil entfällt für das 3.
minderjährige anspruchsberechtigte Kind einer Familie sowie für Schülerinnen
und Schüler für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII gewährt
wird. Mit Einführung des Schoko-Tickets wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch
gemacht. Die durch Beschluss des Rates vom 06.11.2001 festgesetzten Eigenanteile wurden in § 3 des o.g. Vertrag
niedergeschrieben. Darüber hinaus hat die Stadt Haan als Schulträger sämtliche
Ansprüche, die ihr aus dieser
Festsetzung erwachsen an die Rheinische Bahngesellschaft als zuständiges
Verkehrsunternehmen abgetreten. Der aktuell festgesetzte Eigenanteil beträgt
aufgrund Beschluss des Rates vom 24.06.2008:
Festgesetzte Eigenanteile ab 01.08.2008 |
|
10,80 € |
für den/die ersten anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie sowie alle volljährigen Schüler/innen |
6,00 € |
für den/die zweite anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie |
0,00 € |
ab dem/der 3. schulpflichtigen und anspruchsberechtigten Schüler/in einer Familie sowie für Schüler/Schülerinnen, für die bisher laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz geleistet wird. |
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bittet um erneute Anpassung der Eigenanteile zum 01.08.2009. Erhöht werden soll der Eigenanteil für den/die ersten anspruchsberechtigte/n Schüler/in einer Familie sowie alle volljährigen Schüler/innen von 10,80 € auf 11,20 €. Für das zweite anspruchsberechtigte Kind wurde der Höchstsatz bereits zu Beginn des laufenden Schuljahres erreicht. Als Grund wird in dem v.g. Schreiben angegeben, dass im Rahmen der allgemeinen Preisanpassung auch erneute Anpassungen bei der Höhe der Eigenanteile notwendig sind. Seitens des VRR ist eine schrittweise moderate Anhebung der Eigenanteile bis zur Erreichung des Höchstsatzes in Höhe von 12 € beabsichtigt. Das Schoko-Ticket ist für Schüler/innen ein nach wie vor sehr gutes und im Preis/Leistungsverhältnis wirtschaftliches Angebot was u.a. dadurch belegt wird, dass die Nachfrage im Bereich der Selbstzahler stetig steigt. Aus Sicht der Verwaltung besteht kein ernsthafter Grund, der beantragten Vertragsänderung nicht zu entsprechen.
Beschlussvorschlag:
1./ Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der
Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1.
anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit
Wirkung vom 01.08.2009 auf 11,20 € (bisher 10,80 €) neu festgesetzt.
2./ Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen
Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag
wird mit Wirkung vom 01.08.2009 wie folgt geändert:
§ 1
§ 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2009 wie folgt geändert:
In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 10,80 € auf 11,20 € ersetzt.
§ 2
Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.
Finanz. Auswirkung:
Keine