Betreff
Sonderpädagogische Förderung
Einrichtung einer Sonderpädagogischen Fördergruppe an der Hauptschule "Zum Diek"
Vorlage
40/023/2009
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

An der Hauptschule „Zum Diek“ wurde mit Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf erstmals zum Schuljahr 2001/2002 eine Sonderpädagogische Fördergruppe eingerichtet. Seit diesem Zeitpunkt wird an dieser Schule integrativ beschult. Die durch das Schulgesetz hierfür eingeführte neue Bezeichnung lautet „Integrative Lerngruppe“, was sich begrifflich auch in den nachfolgenden Erläuterungen wieder findet.

 

Im Bereich der Integrativen Beschulung werden Kinder je nach Förderschwerpunkt im Rahmen des Gemeinsamen Unterrichtes (GU) überwiegend zielgleich (Förderschwerpunkte erziehungsschwierig und/oder körperbehindert) oder in einer Integrativen Lerngruppe zieldifferent (beispielsweise mit den Förderschwerpunkten lernen und/oder geistig behindert) unterrichtet. Lt. aktueller Mitteilung der Bezirksregierung wurde die Stadt Haan als Schulträger entgegen früher Information und Kenntnis darauf aufmerksam gemacht, dass für jede Integrative Lerngruppe ein neuer Antrag gestellt werden muss d.h. dass, da eine Gruppe in der Regel jahrgangsübergreifend gebildet wird, jedoch maximal nur drei Jahrgänge umfasst, ggf. alle drei Jahre ein Antrag auf Genehmigung einer neuen Gruppe zu stellen ist. An der Hauptschule ist die integrative Beschulung, sowohl im Rahmen des GU als auch in der Integrativen Lerngruppe, nach wie vor fester Bestandteil des schulischen Konzeptes. Zum neuen Schuljahr ist beabsichtigt, in Klasse 5 acht neue Kindern mit den Förderschwerpunkten „erziehungsschwierig und/oder lernen“ aufzunehmen.

 

Lt. Rücksprache mit dem Schulleiter der Hauptschule wird die Lehrerversorgung im Bereich der Sonderpädagogik seitens des Kreises Mettmann hierfür zum neuen Schuljahr sicher gestellt. Ein Beschluss der Schulkonferenz soll in der kommenden Sitzung am 25.05.2009 herbeigeführt werden. Das Konzept der integrativen Beschulung an der Hauptschule „Zum Diek“ hat sich über einen Zeitraum von immerhin acht Jahren bewährt, ist fester Bestandteil des Schulalltags geworden und über die Stadtgrenzen hinaus be- und anerkannt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Weiterführung sinnvoll und anzustreben. Durch die Auflösung der Pestalozzischule kann damit zudem Kindern mit dem Förderschwerpunkt „lernen“, die lt. Gutachten hierfür geeignet sind, weiterhin eine wohnortnahe und zugleich der besonderen Förderung dienenden Beschulung ermöglicht werden. Die sächliche Ausstattung seitens des Schulträgers ist gewährleistet, Mittel für den Einsatz von Integrationshelfern sowie besonderer Lehr- und Lernmittel sind im laufenden Haushalt enthalten.

       

 

Beschlussvorschlag:

Der Einrichtung einer Integrativen Lerngruppe an der Hauptschule „Zum Diek“ zum Schuljahr 2009/2010 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zustimmung hierzu bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu beantragen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Kosten (f. die Integrationshelfer sowie den erhöhten Bedarf für Lehr- und Lernmittel) sind bereits im Haushalt 2009 eingeplant.