Betreff
Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz Pastor-Vömel-Straße
hier: Bürgerantrag vom 19.08.2016, hier eingegangen am 12.09.2016
Vorlage
10/083/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Mit dem in der Anlage beigefügtem Antrag haben Anwohner der Pastor-Vömel-Straße die Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz Pastor-Vömel-Straße beantragt. Diesen Antrag hat der HFA in seiner Sitzung am 08.11.2016 zur weiteren Beratung an den SUVA verwiesen.

 

Stellungnahme

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 einstimmig beschlossen, die Parkzeit, für den Parkplatz Pastor-Vömel-Straße auf 4 Stunden mittels Parkscheibe, zu beschränken. Diese Regelung ist für Besucher gedacht. Zwischen 19 und 9 Uhr gilt diese Regelung nicht.

Der Rat versuchte damit, allen Parteien gerecht zu werden, sowohl den Besuchern als auch den Anwohnern. Aus Sicht der Verwaltung hat sich diese Regelung an den Wochenenden und Feiertagen bewährt. Unterhalb der Woche bleiben allerdings Kapazitäten ungenutzt.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Bürgerantrag vom 19.08.2016 zur Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz Pastor-Vömel-Straße, wird nicht zugestimmt. Die Parkzeitbeschränkung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bleibt wie bisher bestehen. Für die Zeit von Montag bis Freitag wird die Parkzeitbeschränkung aufgehoben.

 

Finanz. Auswirkung:

keine