hier: Bürgerantrag vom 19.08.2016, hier eingegangen am 12.09.2016
Sachverhalt:
Mit dem in der Anlage beigefügtem Antrag
haben Anwohner der Pastor-Vömel-Straße die Aufhebung der Parkzeitbeschränkung
auf dem Parkplatz Pastor-Vömel-Straße beantragt. Diesen Antrag hat der HFA in
seiner Sitzung am 08.11.2016 zur weiteren Beratung an den SUVA verwiesen.
Stellungnahme
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.11.2015
einstimmig beschlossen, die Parkzeit, für den Parkplatz Pastor-Vömel-Straße auf
4 Stunden mittels Parkscheibe, zu beschränken. Diese Regelung ist für Besucher
gedacht. Zwischen 19 und 9 Uhr gilt diese Regelung nicht.
Der Rat versuchte damit, allen Parteien
gerecht zu werden, sowohl den Besuchern als auch den Anwohnern. Aus Sicht der
Verwaltung hat sich diese Regelung an den Wochenenden und Feiertagen bewährt.
Unterhalb der Woche bleiben allerdings Kapazitäten ungenutzt.
Beschlussvorschlag:
Dem Bürgerantrag vom 19.08.2016 zur
Aufhebung der Parkzeitbeschränkung auf dem Parkplatz Pastor-Vömel-Straße, wird
nicht zugestimmt. Die Parkzeitbeschränkung an Samstagen, Sonntagen und
Feiertagen bleibt wie bisher bestehen. Für die Zeit von Montag bis Freitag wird
die Parkzeitbeschränkung aufgehoben.
Finanz. Auswirkung:
keine