Betreff
Offene Ganztagsschule (OGS)
Sachstandsbericht
Vorlage
40/024/2009
Aktenzeichen
40-1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses wurde die Anmeldesituation an den OGS-Standorten Don-Bosco und Gruiten und damit verbundene notwendige räumliche Erweiterungsmaßnahmen, die im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts entsprechend beschlossen wurden, erörtert.

 

Seitens der Grundschule Bollenberg wurde am Tag der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses ebenfalls ein Antrag eingereicht, die auf dem Schulgebäude befindliche ehemalige Hausmeisterwohnung, die derzeit fremd vermietet ist, künftig für spezielle Angebote der OGS nutzen zu können.

 

Die Grundschule Bollenberg ist durchgängig zweizügig. Aufgrund der Schülerzahlenprognose wird sich hieran perspektivisch in den kommenden Jahren voraussichtlich auch nichts ändern. Ausgehend von einer Zweizügigkeit der Schule gestaltet sich die räumliche Situation an der Grundschule Bollenberg im Vergleich zum geltenden Raumprogramm gem. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995  wie folgt:

 

 

 

Grundschule Bollenberg

Robert-Koch-Str. 27, 42781 Haan

 

Art der Räume

 

Soll/Anzahl

Soll/qm

Ist/Anz.

Ist/qm

Klassenräume

8

600

12

797

Mehrzweckräume

2

150

  3

248

Lehrmittelraum

 

  40

 

  33

Forum

 

150

--

--

Sporthalle

Je angefangene 10 Klassen

1 Einheit (15 x 27 m) 

1

12 x 24m

 

 

Darüber hinaus befindet sich auf dem Schulgelände ein Pavillon, der ausschließlich durch die OGS genutzt wird. Darüber hinaus steht der OGS im Schulgebäude als fester Gruppenraum einer der o.g. Mehrzweckräume zur Verfügung. Damit stehen nach dem reinen Vergleich nach dem Raumprogramm noch 4 Räume zur „freien“ Verfügung, so dass ein Raumproblem im Moment grundsätzlich nicht vorhanden ist. Sollte künftig, wie seitens der Schule vermutet wird, wieder eine Gruppe der verlässlichen Grundschule („Schule von acht bis eins“) angeboten und hierfür entsprechender Raumbedarf angemeldet werden und unterstellt, dass auch für den am Standort Bollenberg

 

 

mittlerweile eingeführten Gemeinsamen Unterricht ein eigener Raum zur besonderen Förderung benötigt wird, bleiben immer noch zwei Räume, die perspektivisch für eine dritte OGS-Gruppe bereit gestellt werden können, so dass der bisher festgelegte Standard (1 Gruppenraum pro Gruppe sowie ein gemeinschaftlicher Essraum) grundsätzlich erfüllt ist.

 

Dennoch gilt es, die Situation am Standort Bollenberg differenzierter zu betrachten. Bereits noch zu Hortzeiten wurde seitens des Landesjugendamtes durch Besonderheiten in der Schülerstruktur bedingt durch das soziale Umfeld eine dritte Fachkraft bewilligt. Dem wurde seitens des Schulträgers bei Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule versucht, durch einen gegenüber anderen Standorten erhöhten Betriebskostenzuschuss zumindest annähernd Rechnung zu tragen. Die Praxis zeigt,  dass eine den Anforderungen der zu betreuenden Schüler/innen gerecht werdende zielgerichtete Förderung nur möglich ist, wenn in Kleingruppen pädagogisch intensiv gearbeitet werden kann. Dies setzt jedoch ein räumliches Umfeld voraus, dass bei dem bisher angelegten Standard, ein Mehrzweckraum pro Gruppe, nicht gegeben ist. Aus diesem Grund bietet sich das auf dem Schulgelände befindliche ehemalige Hausmeisterhaus mit einer Größe von ca. 90 qm grundsätzlich an, um mit verhaltensauffälligen oder besonders zu fördernden Schüler/innen in Kleingruppen arbeiten zu können. Da die Wohnung derzeit noch fremd vermietet ist, ist die gesetzliche Kündigungsfrist zu beachten. Sie beträgt drei Monate, nach 5-jähriger Mietzeit (ab 01.01.2010) sechs Monate.

 

Grundschule Unterhaan

Die Situation an der Grundschule Unterhaan gestaltet sich bedingt durch die Aufteilung auf zwei Schulgebäude grundsätzlich immer etwas schwierig. Es bestehen mittlerweile vier OGS-Gruppen für die grundsätzlich in beiden Standorten ausreichend Platz vorhanden ist.

 

Da es jedoch im Interesse der betroffenen Schüler/innen wichtig und sinnvoll ist, sie die OGS an dem jeweiligen Teilstandort besuchen zu lassen, an dem auch vormittags der Unterricht besucht wird, die räumliche Situation am Standort „Steinkulle“ durch brandschutzrechtliche Vorschriften im ehemaligen Hausmeisterhaus jedoch etwas begrenzt ist, kommt es immer wieder, will man Transporte zwischen den beiden Standorten vermeiden, zu räumlichen Engpässen, die organisatorische Fähigkeiten sowie Kooperationsbereitschaft aller Beteiligten erfordern. In Absprache zwischen Träger, Schule und Verwaltung konnte hier für das kommende Schuljahr Einigkeit erzielt werden, so dass nach aktuellem Kenntnisstand möglich ist, die Kinder, für die ein Platz in der OGS beantragt wurde auch einen Platz an dem jeweiligen Teilstandort zur Verfügung zu stellen.

 

Ob dies auch künftig weiter so möglich ist, hängt vom Anmeldeverhalten der Eltern ab. Da durch die Festschreibung der Grundschule Unterhaan als dreizügige Grundschule am Teilstandort Bachstraße im Bereich der OGS noch Aufnahmekapazitäten bestehen bedeutet dies im Notfall, dass Kinder, die den Teilstandort Steinkulle besuchen und einen OGS-Platz benötigen tlw. die OGS am Standort Bachstraße besuchen „müssen“ und hierfür nach der Schule mit dem Schulbus pendeln müssen.

 

Für die notwendige Busbegleitung müsste hierfür ggf. ein erhöhter Betriebskostenzuschuss bereit gestellt werden. Dies soll jedoch und das ist Konsens aller Beteiligten der Ausnahmefall bleiben. Soweit es möglich und im Rahmen der pädagogischen Konzeption inhaltlich vertretbar ist, sollen alle Kinder entsprechend des Schulbesuchs die OGS an den jeweiligen Teilstandorten besuchen können.     

 

Grundschule Mittelhaan

Der geplante Neubau an der Grundschule Mittelhaan wurde im vergangenen Jahr im Schul- und Sportausschuss vorgestellt. Die räumliche Konzeption beinhaltet Platz für vier OGS-Gruppen, so dass perspektivisch am Standort Mittelhaan ein kompletter OGS-Zug eingerichtet werden kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Durch die Nutzung des ehemaligen Hausmeisterhauses würde ein jährlicher Verlust an Mieteinnahmen (Kaltmiete) in Höhe von rd. 8.500 € entstehen. Etwaig notwendige  Umbau- und/oder Renovierungskosten gilt es, seitens des Gebäudemanagements noch zu ermitteln.