Betreff
Regelungen zur Aufnahme auswärtiger Schüler/innen an der Städt Gesamtschule in Haan
Vorlage
51/140/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die in Haan zum Schuljahr 2017/2018 zu errichtende Gesamtschule ist 5-zügig ausgelegt und wurde auch als solche seitens der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt. Neben dem auf 4-Zügigkeit ausgelegten Gymnasium ist damit auf Basis der aktuellen Schulentwicklungsplanung in Verbindung mit einer erstellten und den politischen Gremien vorgelegten Raumplanung eine Beschulung aller Haaner Schüler/innen möglich inkl. der bisherigen Auspendlerquote. Die Notwendigkeit  mittelfristig notwendiger baulicher Erweiterungsmaßnahmen am Standort Walder Straße ergibt sich aus der  Errichtung einer gymnasialen Oberstufe  zum Schuljahr 2023/2024.

 

Eine generelle Ablehnung auswärtiger Schüler/innen ist rechtlich nicht haltbar, seitens der Verwaltung auch nicht gewollt. Die Erfahrungen zeigen, dass ein- und auspendeln aus den unterschiedlichsten Gründen gängige Praxis in den Gemeinden ist. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass hieraus am Standort Walder Straße die Einrichtung eines 6. Zuges notwendig wird und dadurch zusätzlich notwendige bauliche Erweiterungsmaßnahmen mit weiteren Kosten entstehen. Dies zu verhindern setzt einen Beschluss des Schulträgers voraus. Eine Beschlussfassung mit vorheriger Beratung im BKSA wäre erst am 21.02.2017, d.h. nach den Anmeldungen Anfang Februar 2017 und entsprechender Aufnahmeentscheidungen möglich. Aus diesem Grund wird die Vorlage direkt in den HFA und Rat eingebracht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufnahme auswärtiger Schüler/innen an der Städt. Gesamtschule, Schule der Sekundarstufe I und II, Walder Straße 15, 42781 Haan, die in ihren Gemeinden eine Schule der gewählten Schulform besuchen können, wird gem. § 46 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW in der aktuell geltenden Fassung verweigert, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität (5-zügig) übersteigt.