Betreff
Parksituation B228 - Aufhebung des Beschlusses zur markierung eines Radschutzstreifens an der Bahnhofstr.
hier: Bürgerantrag vom 22.11.2016
Vorlage
10/093/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle. Von einer Prüfung ist gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung abzusehen, da der Bürgerantrag auf den in der Ratssitzung am 13.12.2016 zur Behandlung anstehenden keine neuen Gesichtspunkte enthält (siehe Anlage 2 – Antrag der CDU vom 18.11.2016). Daher kann der Antrag ungeprüft und ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Haan weitergeleitet werden.

Beschluss:

 

Der Bürgerantrag der Frau Marianne Küpper (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung an den Rat der Stadt Haan verwiesen.