Betreff
Anregung eines Bürgers nach § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Aussetzung der Umsetzung der Grünen Welle auf der B 228
Vorlage
66/011/2009
Art
Antrag

Sachverhalt:

Der Bürger hatte sich mit seiner Anregung am 12.03.2009 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Am 24.03.2009 wurde der Bürgerantrag vom HFA an den Planungs-, Umwelt – und Verkehrsausschuss verwiesen. Am 30.03.2009 schrieb der Bürger an den Bürgermeister, mit der Bitte, eine Dringlichkeitsentscheidung herbeizuführen.

Am 31.03.2009 wandte sich der Bürgermeister in der Ratssitzung an den Stadtrat. Dieser konnte in dieser Angelegenheit keine höhere Dringlichkeit feststellen und verwies an den Fachausschuss.

 

Am 15.04.2008 hatte der PlUVA die Verwaltung beauftragt, den Planungsauftrag für die Erneuerung des Signalnetzes auf der B 228 und der Einrichtung einer Grünen Welle zu erteilen. Im Mai 2008 wurde der Planungsauftrag an ein Planungsbüro für Verkehrstechnik vergeben. Am 02.Dezember 2008 wurden die Planungsergebnisse im PlUVA vorgestellt. Am 03. Dezember 2008 wurde die Umsetzung der Planung nach § 45 StVO gegenüber Strassen NRW in Mönchengladbach angeordnet. Der Landesbetrieb schreibt dieses Projekt derzeit aus. Der Bund hat die erforderlichen Mittel für 2009 zur Verfügung gestellt, die zweckgebunden sind.

 

Gemäß § 11 der Hauptsatzung der Stadt Haan - Abs. 7-  ist von einer Prüfung des Bürgerantrages abzusehen, wenn er im Hinblick auf einen bereits in einer Rats- oder Ausschusssitzung behandelten oder zur Behandlung anstehenden Sachverhalt keine neuen Gesichtspunkte enthält.

 

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die bestehenden Lichtzeichenanlagen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und es teilweise bei den alten Anlagen keine Ersatzteile mehr gibt. Die neue Technik hingegen kann bei Bedarf dem Verkehr angepasst werden und defekte Induktionsschleifen gehören dann auch der Vergangenheit an. Änderungen an den Steuerzeiten durch veränderte Verkehrsverhältnisse sind ebenfalls zukünftig möglich, sodass die Sorge des Bürgers unbegründet ist.

 

Beschlussvorschlag:

Der Bürgerantrag vom 12.03.2009 wird zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine