Betreff
Jugendhilfeplanung: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18
- Vorlage wird nachgereicht -
Vorlage
51/142/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Siehe Anlage 3.

Beschlussvorschlag:

Für das Kindergartenjahr 2017/18 (01.08.2017 bis 31.07.2018) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“ 4gruppig) oder Anlage 2 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“ 6gruppig) aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2017 zu melden.

Finanz. Auswirkung:

Siehe Entwurf „Haushaltsplan 2017“.