Betreff
Jugendhilfeplanung: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18
- Vorlage wird nachgereicht -
- Vorlage wird nachgereicht -
Vorlage
51/142/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Siehe Anlage 3.
Beschlussvorschlag:
Für das Kindergartenjahr 2017/18 (01.08.2017 bis 31.07.2018) wird als
Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung
des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz
NRW) beschlossen, die in Anlage 1 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“
4gruppig) oder Anlage 2 (Kindertageseinrichtung „Robert-Koch-Straße“
6gruppig) aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu
bilden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land
nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2017 zu melden.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Entwurf „Haushaltsplan 2017“.