Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Haan und Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
20/046/2016
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 20.09.2015 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb am 22.11.2016 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Jahresabschluss 2015 der Stadt Haan in der Fassung vom 27.10.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 22.11.2016 unterzeichnet worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2016 

 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 und 101 GO NRW den Jahresabschluss für 2015 Stadt Haan festzustellen und

 

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 

Der nach Abschluss der Prüfung im Haushaltsjahr 2015 entstandene Jahresfehlbetrag von 4.319.094,87 Euro wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2015 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2015 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2015 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2015) sind zum Rechnungsprüfungsausschuss am 22.11.2016 an alle Ratsmitglieder verteilt worden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der  Jahresabschluss 2015  der Stadt Haan wird gem. § 96  und 101 GO NRW festgestellt.

 

Der im Haushaltsjahr 2015 entstandene Jahresfehlbetrag von 4.319.094,87 Euro wird durch die Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

 

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2015.